Von: mk
Bozen – Heute Morgen wurde im Landtag die Debatte über die letzte Tagesordnung zum Landesgesetzentwurf Nr. 25/19: Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2019 und für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 fortgesetzt.
Eine weitere parteiübergreifende Tagesordnung der Grünen, des Team Köllensperger, der Süd-Tiroler Freiheit, der Freiheitlichen, der 5 Sterne Bewegung, der Demokratischen Partei forderte, bei der anstehenden Erneuerung des BüKV der öffentlichen Bediensteten die Erhöhung der Gehälter unter Berücksichtigung des eingetretenen Kaufkraftverlustes vorzusehen und damit wie vom L.G. Nr. 6 vom 15. Mai 2015, Art .4, Abs. 6 vorgesehen, den Schutz der Kaufkraft der Gehälter zu gewährleisten. Die Tagesordnung war bereits am Vortag andiskutiert worden.
Hanspeter Staffler (Grüne) erinnerte daran, dass im Nachtragshaushalt nur 195 Mio. Euro für drei Jahre enthalten seien und nicht die kolportierten 300 Mio. Der Restbetrag müsse noch von anderen Körperschaften kommen. Durch das Mailänder Abkommen und die Folgeabkommen habe das Land Finanzautonomie und könne Kollektivverträge abschließen, ohne sich vom Staat dreinreden zu lassen. Man müsse den öffentlichen Dienst auf dem Arbeitsmarkt attraktiv halten, das sei dringend. Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) sah die Dringlichkeit durch den Generationswechsel am Arbeitsmarkt gegeben. Wenn das Land nicht schnell handle, finde es keine jungen Mitarbeiter. Internationale Betriebe würden sich sehr um diese bemühen, auch mit einem angemessenen Gehalt. Man sollte nicht denselben Fehler wie bei den Jungärzten machen. Gerhard Lanz (SVP) stellte klar, dass die Mehrheit, entgegen den Behauptungen der Opposition, sehr wohl für Lohnerhöhungen seien. Das Land stelle einen Teil des nötigen Betrages zur Verfügung, der Rest müsse von den Gemeinden und anderen beteiligten Körperschaften aufgebracht werden. Das Gesamtpaket von 300 Mio. Euro ergebe 10.000 Euro pro Person, rund 200 Euro im Monat. Die Landesregierung habe auch Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern, aber auch gegenüber dem Rest der Bevölkerung. Der Opposition sei es gelungen, die Sache so darzustellen, als ob sie für Lohnerhöhungen sei und die Mehrheit dagegen, bemerkte LH Arno Kompatscher. Das habe schon mit der Polemik um den Platzhalter im technischen Haushalt angefangen. Nun würden die 300 Mio. angezweifelt, wenngleich klar sei, dass am BüKV nicht nur das Land, sondern auch andere Verwaltungen beteiligt seien und mitzahlen müssten. Mit den 300 Mio. habe man eine Erhöhung von mehr als zehn Prozent. Das Land möchte dabei auch nach Alter differenzieren, aber das sei Verhandlungssache. Die Tagesordnung wurde mit 14 Ja und 17 Nein abgelehnt.
Anschließend wurde der Übergang zur Artikeldebatte zum Nachtragshaushalt mit 17 Ja, acht Nein und fünf Enthaltungen genehmigt.
Art. 1 ändert das Stabilitätsgesetz 2019 und wurde mit einer Reihe von Aktualisierungen einzelner Beträge, die vom Landeshauptmann vorgeschlagen wurden, genehmigt.
Art. 2 enthält den Voranschlag der Einnahmen. An diesem Punkt stellten die Abgeordneten Detailfragen zu einzelnen Haushaltsposten, die von der Landesregierung beantwortet wurden: zum Bibliothekszentrum, zum Tausch Kasernen gegen Wohnungen, zur Ausstattung der Firma Infranet, zum Rotationsfonds, zur Sanierung von Schulgebäuden, zur Südtirol Finance, zu einem Fonds zur Unterstützung lokaler Unternehmen, zur unentgeltlichen Abtretung von Liegenschaften, zur Deckung der laufenden ABD-Ausgaben. Der Artikel wurde mit einer von LH Kompatscher vorgeschlagenen Änderung genehmigt.
Auch Art. 3 mit dem Voranschlag der Ausgaben wurde mit einer Änderung (LH Kompatscher) genehmigt.
Art. 4 mit der Aktualisierung der Anlagen wurde durch einen Ersetzungsantrag von LH Kompatscher genehmigt, ebenso Art. 5 mit den Anlagen.
Art. 5-bis zur GIS wurde ohne Debatte genehmigt, ebenso Art. 5-ter zur Fachausbildung im Gesundheitsbereich und 5-quater zum Personal.
Art. 6 betrifft die Regelung des Landesgesundheitsdiensts. Maria Elisabeth Rieder beantragte die Streichung des Artikels, der Sanktionen bei unangemessener Inanspruchnahme der Notaufnahme vorsieht. Diese Maßnahme sei nicht notwendig, da es bereits Eingriffsmöglichkeiten gebe, außerdem sei die Angemessenheit schwer zu beurteilen. Sven Knoll fragte, ob man hier das Symptom oder die Ursache bekämpfe. Der Hausarzt sei bei bestimmten Beschwerden nicht für die Diagnose ausgerüstet, und den Termin beim Facharzt bekomme man nicht so schnell. Es wäre besser, wenn man die Hausärzte z.B. mit einem EKG-Gerät ausrüsten würde. Franz Ploner verwies darauf, dass der Zugang zur Notaufnahme bereits mehrfach geregelt sei. Viele würden sich an die Notaufnahme wenden, weil sie auf dem Territorium keine schnelle Hilfe fänden. Was es brauche, sei eine rasche fachliche Einschätzung in der Notaufnahme, diese könne keine Pflegekraft vornehmen. Es gebe im Ausland mehrere Modelle zur Entlastung der Notaufnahme. Der vorgeschlagene Artikel enthalte noch nichts Konkretes und sei zudem anfechtbar. LR Thomas Widmann stimmte einigen Vorschlägen zur Entlastung durchaus zu, verwies aber auch auf die besondere Belastung der Notaufnahme Bozen. Wenn man die derzeitige Regelung anwenden würde, wäre man schon bei Betreten der Notaufnahme in der Strafe. Der Streichungsantrag wurde mit zehn Ja, 16 Nein und vier Enthaltungen abgelehnt. Der Artikel wurde mit 19 Ja, neun Nein und vier Enthaltungen genehmigt.
Art. 6-bis zu den Tarifverhandlungen wurde ohne Debatte genehmigt, ebenso Art. 6-ter zum Rechnungswesen und Art. 7 zu den Haushaltsgleichgewichten.
Art. 7-bis enthält die Streichung von geltenden Bestimmungen wurde mit einer von LR Philipp Achammer vorgeschlagenen Änderung genehmigt.
Art. 8 zum Inkrafttreten wurde ohne Debatte genehmigt.
Der Gesetzentwurf wurde mit 18 Ja, zwölf Nein und zwei Enthaltungen genehmigt.
Landesgesetzentwurf Nr. 24/19: Außeretatmäßige Verbindlichkeit (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Arno Kompatscher). Wie LH Arno Kompatscher erklärte, müssen solche Verbindlichkeiten, für die es vorab keine Zweckbindung gab, vom Landtag genehmigt werden.
Zur Generaldebatte gab es keine Wortmeldungen.
Art. 1 zur Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Ausgaben wurde mit einer von LH Kompatscher vorgeschlagenen Änderung genehmigt. Auf Anfrage von Hanspeter Staffler erklärte Kompatscher, dass es sich bei den 2 Mio. an die ZH General Construction um die Bezahlung durchgeführter Arbeiten gehe, der Konkurs tue hier nichts zur Sache.
Art. 2 mit der Finanzbestimmung wurde ebenfalls mit einer von LH Kompatscher vorgeschlagenen Änderung genehmigt.
Art. 3 zum Inkrafttreten wurde ohne Debatte genehmigt. Der Gesetzentwurf wurde mit 18 Ja und 14 Enthaltungen genehmigt.
Damit waren alle Tagesordnungspunkte abgehandelt. Präsident Josef Noggler schloss die Sitzung um 11.29 Uhr.