Gedenken an Saint-Germain

Landtag: Volksbegehren zur Impfpflicht abgelehnt

Dienstag, 10. September 2019 | 16:17 Uhr

Bozen – Zu Beginn der Sitzung im Südtiroler Landtag hat Landtagspräsident Josef Noggler an die Unterzeichnung des Vertrages von Saint-Germain vor genau 100 Jahren erinnert. “Über die politischen Folgen des Vertrags wurde und wird derzeit ausgiebig diskutiert. Der Tag sollte aber auch ein Anlass sein, daran zu erinnern, was vorher war: Der I. Weltkrieg, der bis dahin umfassendste Krieg der Geschichte, insgesamt waren 40 Staaten daran beteiligt, 70 Millionen Menschen standen unter Waffen. Das Ergebnis waren nicht nur Grenzänderungen, die traurige Bilanz umfasst fast zehn Millionen Todesopfer unter den Soldaten, 20 Millionen Verwundete, sieben Millionen Opfer unter der Zivilbevölkerung. Mit dem Friedensvertrag wurde auch ein neues, leidvolles Kapitel für unser Land aufgeschlagen, mit Faschismus und Option.”

Volksbegehren – Landesgesetzentwurf Nr. 1/18: Volksbegehren – Landesgesetzentwurf Nr. 1/18: Impffreiheit statt Impfzwang – Änderung des Landesgesetzes vom 28. Oktober 1994, Nr. 10, „Bestimmungen zur Anwendung der Impfpflicht“ (vorgelegt von Pöder Andreas und anderen Promotoren). Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es laut Begleitbericht, das bestehende Landesgesetz zur Anwendung der Impfpflicht den neuen staatlichen Bestimmungen im Rahmen der autonomen Zuständigkeiten und der Besonderheiten des Landes anzupassen.

Die Impffreiheit sei als Zeichen der Würde des Menschen zu respektieren, meinte Hanspeter Staffler (Grüne). Die positiven und negativen Effekte der Impfung seien in der öffentlichen Debatte schwer abzuwägen, als wissenschaftlich würden meist nur die Informationen der Hersteller gesehen. Die Einführung eines Schadensregisters sei machbar. Andere Staaten seien bei der Impfpflicht nicht so weit gegangen wie Italien mit seiner Zehnfachimpfung. Auch ein UN-Vertreter sehe Zusammenhänge zwischen Impfung und Autismus. Allein in Bozen gebe es 400 Fälle von Autismus. Italien müsse 25.000 Kinder wegen gerichtlich festgestellter Impfschäden entschädigen. Der Gesetzentwurf fordere in erster Linie unabhängige Aufklärung. Die öffentliche Hand dürfe sich nicht nur auf die Befunde der Pharmaindustrie berufen. Tatsache sei, dass nur die Hälfte der europäischen Länder eine Impfpflicht vorsehen und keines solche Maßnahmen wie Italien.

Brigitte Foppa (Grüne) wies darauf hin, dass das Volksbegehren nicht nur von erklärten Impfgegnern unterschrieben wurde, sondern vor allem von Menschen, die gegen den Impfzwang seien. Der Zwang habe in Italien nicht zum Erfolg geführt. Die Gefahr einer Ansteckung von geimpften Kindern durch ungeimpfte sei unlogisch. Für die Kinder, die nicht geimpft werden können, brauche es verstärkte Aufmerksamkeit, nicht das Recht des Stärkeren. Ausschlüsse aus dem Kindergarten führten nicht zum Erfolg. Bildungseinrichtungen müssten allen Kindern offenstehen. Südtirol habe eine sehr geringe Durchimpfungsrate, aber bei der Kindergesundheit sei es vorne dran. Diese hänge nicht nur von den Impfungen ab, sondern vom Zugang zu Gesundheitseinrichtungen, von Ernährung und Lebensführung usw. Die Landesregierung sage, sie habe zu Impfschäden keine Daten. Wenn es diese nicht gebe, dann dürfe man auch damit nicht Angst schüren. Krankheit sei ein Teil des Lebens, das dürfe man nicht verdrängen. Foppa wies auch darauf hin, dass nur die wenigsten Erwachsenen nachimpfen ließen. Eine informierte Impffreiheit bringe mehr als der Impfzwang.

Franz Ploner (Team Köllensperger) erinnerte an die Pflicht der Volksvertreter, auf das Volk zu hören. Trotz des unbestreitbaren Nutzens der Impfung gebe es in der Bevölkerung auch Bedenken, die durch den Zwang verstärkt würden. Die Nachlässigkeit beim Impfen habe zu einem erneuten Anstieg von Masernfällen in Europa geführt. Impfmüdigkeit sei von der WHO als eine der größten aktuellen Gesundheitsbedrohungen bezeichnet worden. In Ländern ohne Impfzwang habe man eine Durchimpfungsrate von über 95 Prozent bei der Masernimpfung. In Frankreich und Italien, wo Impfpflicht bestehe, liege die Rate tiefer. Man müsse sich auch fragen, ob ein Eingriff in das Elternrecht vertretbar sei. Wichtig seien auch unabhängige Informationen, es gebe zu viele falsche Daten im Netz, so auch die zurückgezogene Studie zum Zusammenhang mit dem Autismus, die Staffler zitiert habe. Aus der Pflicht zur Erhöhung der Durchimpfungsrate folge nicht automatisch ein Zwang. Impfen sei keine Privatangelegenheit, sondern eine moralische Pflicht, dies gelte auch für die Erwachsenen, besonders die Mitarbeiter im Gesundheitsdienst. Die Impfpflicht dürfe dabei nur das letzte Mittel sein.

Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) bezeichnete sich als Befürworter der Impfung, wollte aber auch den vorliegenden Gesetzentwurf unterstützen. Südtirol und Sardinien seien die einzigen Regionen, in denen sich seit Einführung des verschärften Zwangs die Durchimpfungsrate weiter gesenkt habe. Auch dem British Medical Journal sei dies aufgefallen; dieses plädiere für Sensibilisierung statt Zwang. Das Land habe die Möglichkeit, die staatliche Bestimmung abzuschwächen, und der Gesetzentwurf ähnle jenem, der derzeit im Parlament diskutiert werde: mehr Dialog zwischen Eltern und Kinderärzten, um Vertrauen aufzubauen, Zwang nur bei Epidemien. Die Position der Landesregierung sei autonomiefeindlich.

Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) fand wie Ploner, dass es vor allem eine ethische Frage sei. Es gebe auch die Frage, ob das Entscheidungsrecht der Eltern mehr wiege als das Gesundheitsrecht des Kindes. Viele in den letzten Jahrzehnten eingeführten Impfungen hätten sich als wirklich nützlich erwiesen. Wenn man Impfschäden erwähne, müsse man auch bedenken, wie viele Kinder durch die Impfung überlebt hätten. Der Ländervergleich zeige, dass sich die Aufklärung als nützlicher erwiesen habe als der Zwang. Letztlich müsse das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Wenn man die Eltern objektiv aufkläre, würden sie auch die richtige Entscheidung treffen.

Horrorszenarien brächten uns nicht weiter, meinte Andreas Leiter Reber (Freiheitliche). Der vorliegende Gesetzentwurf ziele auf die Selbstbestimmung der Person, er sehe eine unabhängige Aufklärung vor und eine freie Entscheidung. Laut mehrheitlicher Meinung der Wissenschaft sei die Impfung ein effektiver Schutz, und das habe sich auch gezeigt. Jene Länder, die auf Aufklärung setzten, hätten aber mehr Erfolg.

Jasmin Ladurner (SVP) wies darauf hin, dass die Südtiroler Impfrate weit unter der WHO-Empfehlung liege. Sie wies aber auch auf die staatliche Zuständigkeit in der Angelegenheit hin. Südtirol habe hier nur sekundäre Kompetenz. Der Zusammenhang zwischen Autismus und Impfung sei als Falschinformation entlarvt worden, der Arzt habe die Zulassung verloren.

Magdalena Amhof (SVP) stellte sich hinter die Politik der Landesregierung, die verstärkt auf Aufklärung setze. Impfen sei heute nicht mehr so stark ein Bedürfnis, weil viele Krankheiten aus dem Bewusstsein verschwunden seien. Dennoch sei eine hohe Impfrate eine Pflicht, um Menschen schützen zu können, die nicht geimpft werden dürfen.

Niemand stehe gern unter Zwang, meinte Franz Locher (SVP). Die Gesundheit der Bevölkerung habe sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert, auch dank Impfung. Unter der Generation unserer Eltern sei die Kindersterblichkeitsrate sehr hoch gewesen. Das staatliche Gesetz erlaube keine Ausnahme vom Impfzwang, wenn die Rate zu niedrig sei. Als Vater von vier Kindern sei er glücklich, wenn sie gesund durchs Leben kämen.

Franz Ploner erinnerte daran, dass auch die Erwachsenen zur Nachimpfung verpflichtet seien. Südtirol betreibe wenig Aufklärung, in Nordtirol sei erst kürzlich eine Impfwoche abgehalten worden. Südtirol fehle ein Impfregister und ein Recallsystem, um die Leute daran zu erinnern.

Hanspeter Staffler dankte Ploner für die Richtigstellung zur Autismusstudie. Er habe aber eine Aussage einer UN-Vertreterin zitiert, keine Studie. Carlo Vettori (Lega Alto Adige Südtirol) betonte, dass das Land Zuständigkeit für die Führung der Sanität habe, nicht für die Regelung. Das Recht auf Gesundheit werde in der Verfassung geschützt. Leider habe es dazu in letzter Zeit Fehlinformationen gegeben, von bestimmter Seite und zu persönlichen Zwecken. Wenn, dann müsste man eine Initiative ans Parlament richten. 15.000 hätten das Begehren unterschrieben, aber das sei nicht die Mehrheit der Bevölkerung. Insgesamt seien nur knapp über hundert Kinder vom Kindergarten ausgeschlossen worden, das Problem sei also nicht so groß wie dargestellt.

Gerhard Lanz (SVP) dankte Ploner für seine fachlichen Beiträge zur Debatte, das helfe Populismus zu vermeiden. Auch er sehe Impfen nicht als Privatangelegenheit, sondern als Pflicht gegenüber anderen. Die SVP sei sich ihrer Verantwortung für dieses Thema bewusst. Aufgrund der Äußerungen Ploners sei auch eine Impfpflicht für Erwachsene anzudenken. Dem Gesetzentwurf könne man nicht zustimmen, da das Land die Zuständigkeit dafür nicht habe.

Eine sinnvolle Durchimpfungsrate sei in der Debatte von niemandem in Frage gestellt worden, stellte LR Thomas Widmann fest. Die verschiedenen Länder hätten verschiedene Methoden, um diese zu erreichen. Er sei prinzipiell gegen Zwang. Um die Durchimpfungsrate früh zu erreichen, sei mehr Aufklärung nötig. Das Verfassungsgericht habe kürzlich ein ähnliches Gesetz der Region Molise für nichtig erklärt, auch jene Teile, die strenger seien als das Staatsgesetz – die Prophylaxe sei exklusive Zuständigkeit des Staates. Es wäre verantwortungslos, den Menschen durch dieses Gesetz falsche Hoffnungen zu machen. Die Landesregierung habe beschlossen, die Aufklärungsarbeit zu verstärken, auch beim Personal der Sanität und der Kindergärten. Der Übergang zur Artikeldebatte – und damit der Gesetzentwurf – wurde mit 14 Ja und 19 Nein abgelehnt.

Von: mk

Bezirk: Bozen