Von: luk
Bozen – Im Rahmen der aktuellen Fragestunde im Landtag wurden heute diverse Themen angesprochen, so etwa Wartezeiten, Sanitätspersonal, Josefitag, Zweisprachigkeit, Solland, Bozner Umfahrungen und weitere.
Ein Arbeitsinvalide wollte sich jüngst für eine physiatrische Visite vormerken, berichtete Ulli Mair. Die nächsten Termine seien im Februar 2020 in Brixen oder im Juni 2020 in Bruneck an den jeweiligen Krankenhäusern möglich. Mit einer Physiotherapie könne frühestens Weihnachten 2020 begonnen werden. Der Patient sieht sich gezwungen an einen privaten Physiotherapeuten zu wenden. Mair ersuchte die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen: Wie setzen sich derzeit die Wartezeiten für eine physiatrische Visite an den einzelnen Krankenhäusern Südtirols zusammen? Greift die Physiotherapie unmittelbar nachdem die Notwendigkeit derselben bei der Visite festgestellt wurde? Wenn Nein, aus welchen Gründen nicht und mit welchen zusätzlichen Wartezeiten ist zu rechnen? Aus welchen Gründen sind die Wartezeiten in der Nachbarprovinz Trient deutlich kürzer?
LR Thomas Widmann begründete die Wartezeiten mit Fachärztemangel und gesteigerter Nachfrage. Bozen sei ziemlich unterbesetzt, mit 5,5 Fachkräften für zehn Stellen, Schlanders ebenso, aber auch in den anderen Krankenhäusern sei die Situation nicht optimal. Von Trient habe man noch keine Vergleichswerte.
Die Verhandlungen zum Bereichsabkommen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesgesundheitsdienstes stehen seit geraumer Zeit still, bemerkte Helmuth Renzler und fragte die Landesregierung: Wann fand das letzte Treffen zwischen den Vertragspartnern des obgenannten Bereichsabkommens statt und welches sind die aktuellen Zwischenergebnisse? Bis wann gedenkt die Landesregierung die Verhandlungen zu diesem Bereichsabkommen fortzusetzen? Wie viele finanzielle Mittel gedenkt man dafür zur Verfügung zu stellen, da die derzeit dafür vorgesehenen Ressourcen nicht ausreichend sind?
LR Thomas Widmann teilte mit, dass im Februar die letzten Verhandlungen stattgefunden hätten. Die Verzögerung sei ebenfalls auf Personalmangel zurückzuführen. Man stelle zurzeit Überlegungen zu einzelnen Aspekten an, etwa Teilzeit, Weiterbildung, Berufskarriere, Berufsbildern, Zulagen und anderes. Im BÜKV würden weitere wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt, die für den Bereichsvertrag abzuwarten seien.
Brigitte Foppa erinnerte an ihren vom Plenum Anfang 2016 genehmigten Begehrensantrag zur Aufnahme des Gesundheits- und Umweltschutzes in die Straßenverkehrsordnung, die derzeit reformiert werde. Sie fragte die Landesregierung: Haben die Südtiroler ParlamentarierInnen die Aufforderungen, die der Landtag an sie gerichtet hat, in ihre Anträge einfließen lassen? Falls nicht, wie begründen sie diese Nicht-Beachtung?
Das Anliegen habe man bereits 2016 in Rom vorgebracht, antwortete LR Daniel Alfreider, damit hätte man den Verkehr in sensiblen Gebieten besser regeln können. Es liege derzeit eine “legge delega” der vorherigen Regierung vor, in der ein Passus von Südtiroler Parlamentariern eingeflossen sei. Man sei noch in einem Frühstadium eines Gesetzentwurfs, aber man sei einen wichtigen Schritt weitergekommen. Auch die Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium laufe derzeit sehr gut.
Sandro Repetto bemängelte, dass der Deutschunterricht in den italienischen Kindergärten, der bisher von deutschsprachigem Personal vorgenommen wurde, nun aufgrund eines zehnprozentigen Preisabschlags an eine Trentiner Genossenschaft vergeben wurde, die Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 bietet. Repetto fragte, warum die Muttersprache der Lehrer nicht berücksichtigt wurde, ob der Auftragnehmer spezifische Erfahrungen in diesem Bereich hat und was die Ausschreibung vorgesehen hatte.
Eine Berücksichtigung der Muttersprache wäre diskriminierend gegenüber anderen Wettbewerbern gewesen, antwortete LR Giuliano Vettorato, man habe nur auf die Sprachbeherrschung geachtet, mit Niveau B2. Die Teilnehmer hätten auch eine ähnliche Erfahrung nachweisen müssen. Der Wettbewerb umfasse den Unterricht wie auch Zusatzleistungen.
Ein Bürger, welcher jeden Tag mit dem Busersatzdienst von Mals nach Schlanders fährt, teilte der Süd-Tiroler Freiheit mit, dass auf dieser Linie angeblich nur süditalienische Busfahrer eingesetzt werden, berichtete Sven Knoll. Diese würden sich nicht bemühen, Deutsch zu sprechen. Im Gegenteil, sie würden auf die italienische Sprache beharren. Knoll stellte dazu folgende Fragen: Welche Firma wurde mit dem Busersatzdienst von Mals nach Schlanders beauftragt? Stimmt es, dass größtenteils nur einsprachige (italienische) Busfahrer eingesetzt werden? Was will die Landesregierung unternehmen, um das Problem umgehend zu beheben? Knoll fügte hinzu, dass es solche Missstände auf vielen Linien gebe.
Derzeit habe man in Südtirol kritische Situationen, räumte LR Daniel Alfreider ein. Mit dem genannten Ersatzdienst sei die SAD beauftragt worden. Wer mit den Fahrgästen in Kontakt stehe, müsse ausreichende sprachliche Kenntnisse haben, um Fragen beantworten zu können. Es könne aber sein, dass trotz Zweisprachigkeit die Auskunft in der Muttersprache des Kunden verweigert werde. Daher weise das Land immer wieder auf die Pflicht hin. Der Missstand hänge mit der prekären Situation im öffentlichen Nahverkehr zusammen, die man derzeit zu beheben versuche.
Bedingt durch die langen Wartezeiten bei ambulanten Leistungen im öffentlichen Südtiroler Gesundheitssystem beabsichtigt der Landesrat für Gesundheit laut Medienbericht den Einkauf zusätzlicher Leistungen, stellte Franz Ploner fest. So sollen unter anderem im Fachbereich Augenheilkunde ca. 3.000 Leistungen eingekauft werden, im Bereich der radiologischen Diagnostik ca.2.000 Magnetresonanzuntersuchungen. Ploners Fragen an die Südtiroler Landesregierung: Nach welchen Kriterien wurden die einzelnen privaten Anbieter ausgewählt? Nach welchen gesetzlichen Kriterien erfolgen diese Ausschreibungen? Welche zusätzlichen Kosten sind für die ambulante Visiten in der Augenheilkunde bei den privaten Anbietern zu kalkulieren? Was kostet eine ambulante Visite oder die diversen augenärztliche Leistungen bei den privaten Anbietern? Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten in der radiologischen Diagnostik bei den ambulanten Anbietern zusätzlich zu bemessen? Nach welchen Qualitätskriterien werden die privaten Anbieter bewertet?
LR Thomas Widmann erklärte, dass man für die externe Vergabe die Akkreditierung verlange. Die Kriterien dafür seien gesetzlich geregelt. Für Magnetresonanz gebe es nur drei Anbieter, einer, Omega, habe begrenzte Kapazitäten und hohe Preise. Südtirol habe also nicht so große Möglichkeiten wie andere Regionen. Auch bei Augenheilkunde gebe es wenig Anbieter, momentan nur zwei, wahrscheinlich kämen weitere dazu.
Mit Bezug auf den Arbeiterstreik auf dem ehemaligen Solland-Gelände fragte Alessandro Urzì, wie die Landesregierung ihre Äußerungen zu diesem legitimen Streik rechtfertige, der auch die Sicherheit der Anlage garantiere, und was sie beim Arbeitsministerium unternommen habe, damit die Verhandlungen wieder aufgenommen werden können. Das Streikrecht gelte auch in Südtirol.
Die Faktenlage sei klar, antwortete LR Arnold Schuler. Alle Betreiber hätten sich an den Ausschreibungen beteiligen können, es habe aber acht Ausschreibungen gebraucht. Schuler berichtete von einem Angebot aus China, von einem der weltweit größten Betriebe im Sektor. Nach einer Woche Verhandlungen hätten sie nein gesagt. Man sollte den Arbeitern keine falschen Hoffnungen machen, dass jemand den Betrieb übernehmen wolle. Jetzt müsse man den Tatsachen ins Auge schauen, denn jeder Tag koste viel Geld. Die Verordnungen des Landeshauptmanns seien umzusetzen.
Diego Nicolini verwies auf die Bestimmungen zum Wartestand mit Auftrag im Landesgesetz 10/1992 und fragte, wie viele Personen und in welchen Abteilungen derzeit in der Landesverwaltung einen solchen Auftrag hätten.
Derzeit sei nur eine Person in Wartezeit mit Auftrag, antwortete LR Arnold Schuler, und zwar im Ministerium für Kultur, Abteilung Museen. Es sei also ein Gesetz ad personam, kommentierte Nicolini.
In Deutschland werde einem Arzt aus Italien in einem öffentlichen Krankenhaus ein Deutschniveau B2 und ein bestimmtes Fachvokabular abverlangt, bemerkte Riccardo Dello Sbarba, Südtirol verlange C1 bzw. C2 (Zweisprachigkeitsnachweis A). Er fragte, warum in Südtirol ein höheres Niveau verlangt wird, wie viele Ärzte im Südtiroler Gesundheitsdienst nicht den erforderlichen Sprachnachweis haben – und wie viele davon den B-Nachweis, worauf die Pflicht zum A-Nachweis rechtlich gründet und ob die deutsche Regelung in Südtirol übernommen werden könnte.
LR Thomas Widmann teilte mit, dass nur einer den Nachweis B angegeben habe. Viele Ärzte seien ohne Nachweis, und das Land biete Sprachkurse. In Deutschland gelte B2 für die Zulassung, aber C1 für die Ausübung des Berufs, was dem Südtiroler Nachweis A entspreche. So sei es auch in Österreich. Der A-Nachweis sei von einer Durchführungsbestimmung zum Statut vorgeschrieben.
Mehrere Zehntausend Einwohner und Pendler verkehren tagtäglich in und um die Stadt Bozen, bemerkte Franz Locher. Fasst man die Einwohner der Hauptstadt, jener der angrenzenden Nachbargemeinden und jene der unmittelbar umliegenden Gemeinden der Stadt zusammen, so kommen wir auf eine insgesamte Einwohnerzahl von über 200 Tausend. Die Stadt Gemeinde Bozen hat sich bereits um die Lösung dieser Probleme bemüht und einen Masterplan entwickelt. Es gilt jedoch darauf hinzuweisen, dass der Bau des Projekts „Bozner Umfahrungen” in den übergemeindlichen Zuständigkeitsbereich fällt und die Hauptstadt selbst nicht über die dafür notwendigen finanziellen Ressourcen verfügt. Lochers Fragen an die Landesregierung: Wie weit ist der Bau folgender Umfahrungen vorangeschritten: Verlegung der SS12, Verlegung der Einsteinstraße, Verbindungsstrasse zwischen Einsteinstraße und der Schnellstraße MeBo, Bau des Hörtenbergtunnels? Sind bereits geologische Untersuchungen zu diesen Projekten gemacht worden? Wie ist die weitere Vorgehensweise zu den oben genannten Projekten geplant?
LR Daniel Alfreider verwies auf die Investitionen in und um Bozen, die auch die Verkehrssituationen der Peripherie beträfen. Mit der Verlegung der Einsteinstraße sei man am weitesten fortgeschritten, es könne bereits nächstes Jahr begonnen werden. SS12 und MeBo-Verbindung hingen von der Konzessionsverlängerung für die Autobahn zusammen. Auch der Hörtenbergtunnel müsse so schnell wie möglich vorangebracht werden, man sei bei den Trassenstudien, dann kämen die geologischen Studien.
Der Landtag hat mit dem Begehrensantrag Nr. 5/19 unter anderem die Forderung erneuert, dass das Fest des hl. Josef (19. März) in Südtirol wieder als gesetzlicher Feiertag anerkannt wird, erklärte Myriam Atz Tammerle und stellte folgende Fragen: Welche Initiativen hat die Landesregierung bislang hierzu gesetzt? Inwieweit wurde der Begehrensantrag insgesamt umgesetzt?
Der genannte Begehrensantrag sei im Landtag noch gar nicht behandelt worden, antwortete LR Arnold Schuler. Es habe aber auch in der Vergangenheit solche Vorstöße gegeben, bislang ohne Erfolg. Das Land hätte dafür den Pfingstmontag eintauschen können, aber das wäre nicht auf viel Freude gestoßen. In Tirol sei der Josefitag übrigens nur für die öffentlich Bediensteten ein Feiertag.
Aus der Pressemitteilung „Kleinkindbetreuung: Vielseitiges Angebot vor Ort festigen“ vom Freitag, den 26. September 2019, entnahm Ulli Mair folgendes Zitat der Landesrätin Deeg: „Es braucht dringend einen Zusatzvertrag, um Kleinkindbetreuer besser zu entlohnen.“ Bei den Kinderbetreuern herrscht bereits ein Personalmangel, da die vertraglichen Löhne nicht den Gegebenheiten Südtirols entsprechen. Die bestehenden Verträge auf staatlicher Ebene können die lokalen Bedürfnisse nicht berücksichtigen und tragen den regionalen Bedingungen und wirtschaftlichen Entwicklungen kaum Rechnung. Mair ersuchte um die Beantwortung folgender Fragen: Wurden die Sozialpartner hinsichtlich des geplanten Zusatzvertrages für Kleinkinderbetreuer bereits in die Verhandlungen und Arbeiten eingebunden? Wenn Nein, aus welchen Gründen nicht? Ab welchem Zeitpunkt soll der angedachte Zusatzvertrag für Kleinkinderbetreuer anwendbar sein? Hat die Landesregierung die notwendigen finanziellen Mittel für die Umsetzung des Zusatzvertrages für die Kleinkinderbetreuer bereits vorgesehen? Wenn Ja, wann sollen die Geldmittel zweckgebunden werden?
Die Kitas seien ein gutes Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen Öffentlich und Privat, antwortete LR Waltraud Deeg. Die Betreuer würden nach nationalem Kollektivvertrag für die Genossenschaften bezahlt, wenn, dann bräuchte es einen Landeszusatzvertrag. Man habe die Gewerkschaften aufgefordert, den Zusatzvertrag anerkennen zu lassen, damit das Land ihn in die Qualitätskriterien aufnehmen könne. Sie vertraue darauf, dass nun ein mutiger Schritt gemacht werde.
In der Industriezone Brixen ist einer der letzten Auwälder des mittleren Eisacktales erhalten geblieben, erklärte Peter Faistnauer. Dieser Auwald, der sich in einem Wasserschutzgebiet Zone I und II befindend, ist an den dominanten Baumarten wie Schwarzerlen und Pappeln erkennbar. Angrenzend an die Industriezone gilt er als einer der wenigen Brutplätze des Graureihers in Südtirol, als Lebensraum für zahlreiche weitere seltene Vogelarten und als Brutstätte und Rastplatz für Zugvögel. Es konnten insgesamt 64 Vogelarten gezählt werden. Faistnauers Fragen an die Landesregierung: Ist der Landesregierung bekannt, dass es sich bei diesem Waldstück um einen wertvollen und gesetzlich geschützten Lebensraum handelt und dass dieser Auwald im Bewusstsein vieler Menschen ein wertvolles Naturjuwel darstellt? Wie rechtfertigt die Landesregierung eine Rodung des Auwaldes, der als einer der letzten im mittleren Eisacktal gilt? Wie ist die geplante Rodung des Auwaldes mit dem Nachhaltigkeitskonzept (“Pakt für das Südtirol von Morgen”), dem Klimaland-Gedanken und der Bewahrung der Biodiversität, die prioritär für jedes Ressort gelten sollen, vereinbar? Ist der Landesregierung bewusst, dass die verkündete Biodiversitätsstrategie ihre Glaubwürdigkeit verliert, wenn zugleich wertvolle, einzigartige und gesetzlich geschützte Lebensräume vernichtet werden? Wie kann eine Rodung jemals genehmigt werden, wenn das Landesnaturschutzgesetz Nr. 6 aus dem Jahr 2010, im Artikel Nr.16 und folgenden Absätzen die Zerstörung solcher Lebensräume explizit verbietet?
Es gebe noch keinen Antrag zur Änderung des Landschaftsplans, antwortete LR Maria Hochgruber Kuenzer. Die Rodung eines Auwaldes wäre genau nach den genannten Kriterien abzuwägen. Die ökologische Wertigkeit sei auf jeden Fall gegeben. Zurzeit könnte keine Rodung genehmigt werden, da jegliche Voraussetzung dafür fehle.