Von: luk
Bozen – Im staatlichen Amtsblatt Nr. 42 vom 20.02.2026 wurde das sogenannte „decreto energia“ (zu deutsch: Dekret für Energie-Rechnungen – Gesetzesdekret Nr. 21 vom 20.02.2026) veröffentlicht. Es enthält dringende Maßnahmen zur Senkung der Kosten für Strom und Gas zugunsten von Haushalten und Unternehmen. Das Dekret muss innerhalb von 60 Tagen in ein Gesetz umgewandelt werden.
Für Privathaushalte sieht das Dekret für das Jahr 2026 die Gewährung eines außerordentlichen Beitrags in Höhe von 115 Euro für Stromlieferungen vor – und zwar für jene, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Dekrets Anspruch auf den Energie-Sozialbonus haben. Dieser außerordentliche Bonus wird zusätzlich zum ordentlichen Sozialbonus gewährt, gilt jedoch heuer ausschließlich für Haushalte mit „Basis-ISEE“ (siehe unten). 2025 hatte der außerordentliche Beitrag noch 200 Euro betragen und stand auch Haushalten mit einem ISEE-Wert unter 25.000 Euro zu.
Die ISEE-Grenzen wurden – nur geringfügig – angehoben.
Bereits im Jänner hatte die Regulierungsbehörde ARERA die ISEE-Grenzen für den Zugang zu den Sozialboni für Strom, Gas, Müll (TARI) und Wasser für wirtschaftlich benachteiligte Haushalte angepasst:
Seit 1. Jänner 2026 steigt die Basisgrenze von 9.530 Euro auf 9.796 Euro. Für Haushalte mit mindestens vier unterhaltsberechtigten Kindern bleibt die Grenze unverändert bei 20.000 Euro.
Das System der Sozialboni, eingeführt mit dem interministeriellen Dekret vom 28. Dezember 2007 und im Laufe der Jahre erweitert, sieht automatische Preisnachlässe auf der Rechnung vor, die je nach Dienst variieren:
• Strom: 30 Prozent Reduzierung der durchschnittlichen Jahresausgaben eines Standardhaushalts (brutto)
• Gas: 15 Prozent Nachlass auf die Ausgaben (netto)
• Müllgebühr: 25 Prozent Reduzierung der TARI bzw. der entsprechenden Tarifgebühr
• Wasserdienst (Trinkwasser, Abwasser, Klärung): Vergünstigung in Höhe von 50 Litern pro Person und Tag
Wie hoch fällt somit 2026 der Sozialbonus für die Stromrechnung insgesamt aus?
Der ordentliche Strom-Sozialbonus kann 2026 – je nach Haushaltsgröße – zwischen 146 Euro und 204,40 Euro betragen. Haushalte mit einem ISEE unter 9.796 Euro erhalten zusätzlich den neuen außerordentlichen Bonus von 115 Euro. Insgesamt sollte sich somit ein Betrag zwischen 261 Euro und 319,40 Euro ergeben, abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder.
Wie erhält man die Boni?
Voraussetzung ist die Einreichung der Einheitlichen Ersatzerklärung (DSU) zur Ausstellung einer ISEE-Bescheinigung unterhalb der vorgesehenen Einkommensgrenze. Liegt ein gültiger ISEE-Wert unter der gesetzlichen Schwelle vor und erfüllen die Lieferverträge die Zulassungsvoraussetzungen – überprüft durch das Integrierte Informationssystem (SII), die zentrale Datenbank für Strom- und Gaslieferverträge – wird der Bonus automatisch für zwölf Monate gewährt.
Achtung: Jährlich muss eine neue DSU eingereicht werden, um den Anspruch für weitere zwölf Monate zu erneuern.
Stellungnahme von Gunde Bauhofer, Direktorin der VZS: „Es ist bedauerlich, dass der außerordentliche Bonus heuer nicht auch auf Haushalte mit einem ISEE zwischen 9.796 und 25.000 Euro ausgedehnt wurde. Abzuwarten bleibt, was aus dem möglichen außerordentlichen Bonus wird, den Stromanbieter direkt ihren nicht anspruchsberechtigten Haushaltskund:innen mit einem ISEE bis 25.000 Euro gewähren könnten. Generell erschwert es die Finanzplanung der Familien, wenn die Bonusbeträge von Jahr zu Jahr variieren – langfristig angelegte Maßnahmen wären deutlich wirksamer, insbesondere in Krisenzeiten wie die Aktuelle.“




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