Bürgerinnen und Bürger aus Südtirol fechten Wahlrecht an

Neues Wahlgesetz vor Gericht

Dienstag, 27. Oktober 2026 | 11:30 Uhr

Von: Lukas Unterkofler

Bozen – Das neue italienische Wahlgesetz wirft schwerwiegende verfassungsrechtliche Fragen auf: Es gefährdet die Gleichheit des Wahlrechts, kann das Verhältnis zwischen Stimmen und Mandaten erheblich verzerren und berührt den Schutz der sprachlichen Minderheiten. Das erklärt der ehemalige Senator der SVP in einer Aussendung. 32 Bürgerinnen und Bürger aus Südtirol haben deshalb beim Landesgericht Trient Rekurs gegen das Gesetz Nr. 180/2026 eingereicht. Sie beantragen, 13 Fragen zur Verfassungsmäßigkeit dem Verfassungsgerichtshof vorzulegen.

Der Rekurs wurde heute Vormittag bei einer Pressekonferenz im Südtiroler Landtag von Prof. Stefania Baroncelli, Professorin für Verfassungs- und EU-Recht an der Freien Universität Bozen, Rechtsanwalt Gianni Lanzinger und Oskar Peterlini, Vertragsprofessor an der Freien Universität Bozen und ehemaliger Senator, vorgestellt.

Der Rekurs ist Teil der gesamtstaatlichen Initiative der „Rete per un voto libero ed uguale“, eines Netzwerks von Verfassungsrechtlern, Universitätsprofessoren, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen. Im Rahmen dieser Initiative wurden Rekurse gegen das neue Wahlgesetz bei 25 Gerichtsstandorten in ganz Italien eingebracht. Die gemeinsame Anfechtung umfasst sowohl die grundlegenden verfassungsrechtlichen Einwände gegen das Wahlgesetz als auch die besonderen Anliegen Südtirols, insbesondere den Schutz der sprachlichen Minderheiten und die bisherige Wahlkreiseinteilung.

Kritik am gesamtstaatlichen Wahlgesetz

Auf gesamtstaatlicher Ebene richtet sich der Rekurs insbesondere gegen den Mehrheitsbonus. Einer Liste oder Koalition, die mindestens 42 Prozent der Stimmen erreicht, können dadurch 70 zusätzliche Sitze in der Abgeordnetenkammer und 35 im Senat zugeteilt werden. Dies könne dazu führen, dass der Anteil der Mandate deutlich über dem Stimmenanteil liegt. Die Rekurswerber sehen darin eine Gefährdung der Gleichheit und des gleichen Erfolgswerts der Stimmen.

Beanstandet werden außerdem die blockierten Spitzenkandidaturen, Mehrfachkandidaturen, die mangelnde Berücksichtigung der Geschlechterquote bei den Spitzenkandidaturen sowie weitere Bestimmungen, darunter die Verpflichtung, einen Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten zu benennen, und die erhöhten Unterschriftenhürden für Parteien ohne parlamentarische Vertretung.

„Die Regeln des Wahlrechts sind keine bloße technische Angelegenheit. Sie entscheiden darüber, wie viel jede Stimme zählt, und können das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot verletzen“, erklärt Stefania Baroncelli. Der Mehrheitsbonus werfe angesichts der früheren Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs zum Porcellum und zum Italicum erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf. Auch die Gleichstellung der Geschlechter und die tatsächliche Wahlfreiheit seien betroffen.

Besondere Auswirkungen auf Südtirol

Ein wesentlicher Teil des Rekurses betrifft die Neuziehung der drei Senatswahlkreise und deren Auswirkungen auf die Vertretung der Sprachgruppen. Während der Wahlkreis Bozen-Leifers rund 91.000 Wahlberechtigte umfasst, sind es im Wahlkreis Meran etwa 158.000. Damit erhalte die Stimme eines Wahlberechtigten in Bozen rechnerisch ein deutlich höheres Gewicht als jene eines Wahlberechtigten in Meran, so die Rekurssteller.

“Zudem sinkt der Anteil der deutschen und ladinischen Sprachgruppe im Wahlkreis Bozen von rund 41 auf etwa 25 Prozent. Die Neuregelung berührt damit auch die historisch gewachsene Wahlkreisordnung, die mit Maßnahme 111 des Südtirol-Pakets verbunden war und im Zusammenhang mit der Beilegung des internationalen Streits zwischen Italien und Österreich im Jahr 1992 stand”, heißt es weiter. Kritisiert wird außerdem die 20-Prozent-Hürde für Listen sprachlicher Minderheiten auf regionaler Ebene. “Bezogen allein auf Südtirol entspricht sie faktisch einer wesentlich höheren Hürde als jener, die für andere Listen gilt.”

“Der Wahlkreis Bozen-Unterland erfüllte den Zweck, dass Italiener und Deutsche gemeinsam ihre Vertretung wählen konnten”, betont Oskar Peterlini. “Mit der Neuziehung wird ein historisch gewachsener und auch international verankerter Wahlkreis zerschnitten. Das Überetsch und das Unterland, die historisch, gesellschaftlich und geografisch eng mit Bozen verbunden sind, werden wahlrechtlich von Bozen getrennt und dem Wahlkreis Meran zugeordnet. Dadurch wird nicht nur der territoriale Zusammenhang eines zusammengehörenden Gebiets zerrissen; es entstehen auch Ungleichheiten beim Gewicht der Stimmen. Das widerspricht den Grundsätzen eines gleichen Wahlrechts und gefährdet den Geist der Südtirol-Autonomie.”

Der Weg zum Verfassungsgerichtshof

Die Bürgerinnen und Bürger machen vor dem ordentlichen Gericht eine Verletzung ihres Wahlrechts geltend. Das Gericht kann die aufgeworfenen Fragen dem Verfassungsgerichtshof vorlegen, sofern es sie für entscheidungserheblich und nicht offensichtlich unbegründet hält.

“Wir verlangen nicht, eine Wahl im Nachhinein für ungültig zu erklären. Wir wollen die Verfassungsmäßigkeit der Regeln prüfen lassen, bevor sie bei einer Wahl angewandt werden”, erläutert Rechtsanwalt Gianni Lanzinger.

Der Rekurs musste innerhalb weniger Tage ausgearbeitet und eingereicht werden, damit der Verfassungsgerichtshof die aufgeworfenen Fragen möglichst noch vor den möglicherweise bereits im Frühjahr 2027 anstehenden Parlamentswahlen prüfen kann. Das Interesse an einer Beteiligung sei wesentlich größer gewesen. Zahlreiche weitere Bürgerinnen und Bürger konnten jedoch innerhalb der kurzen Frist die erforderliche persönliche Unterschrift und die notwendigen Unterlagen nicht rechtzeitig beibringen.

Bezirk: Bozen

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