Karners dänischer Kollege Morten Bödskov war jüngst in Wien

Österreich und EU-Partner erörtern Migrantenrückkehrzentren

Donnerstag, 03. September 2026 | 22:30 Uhr

Von: importer

Die Innenminister jener fünf EU-Staaten, die zügig Rückkehrzentren für Migranten außerhalb der EU einrichten wollen, beraten sich am Freitag in Kopenhagen über die bisherigen Fortschritte ihrer Bemühungen. Neben dem Gastgeber Dänemark gehören Deutschland, die Niederlande, Griechenland und auch Österreich dazu. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bekräftigte im Vorfeld: Ziel der Rückkehrzentren sei es, “das Geschäftsmodell der Schleppermafia nachhaltig zu zerschlagen”.

Neue EU-Gesetze, der im Juni in Kraft getretene Asylpakt sowie die Rückkehrverordnung ermöglichen rechtlich, dass die Verfahren für Menschen, die in der EU Asyl beantragen, außerhalb der EU abgewickelt werden können. Über die geplanten Rückführzentren in Drittstaaten (Return Hubs) wiederum sollen abgelehnte Asylbewerber per Bescheid in größerer Zahl als bisher und schneller in ihre Heimat zurückgebracht werden.

Menschenrechtliche Bedenken

Die Gruppe der fünf bezeichnet sich selbst als “die Umsetzer”. Sie will nach Angaben aus dem Innenministerium in Wien bis Ende des Jahres “zumindest ein Partnerland zur Umsetzung der Return Hubs fixieren”. Experten, Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International und internationale Organisationen wie der Europarat oder das UNHCR warnen allerdings vor menschenrechtlichen Risiken. Der für Migration zuständige EU-Kommissar, der Österreicher Magnus Brunner, hat hinsichtlich der Pläne gemahnt: “Es gibt rote Linien, es gibt Regeln, auch was Standards angeht – nicht nur Menschenrechts- und Grundrechtsstandards.” Mehrere EU-Länder wie Frankreich stehen Rückkehrzentren außerhalb Europas kritisch gegenüber.

Minister Karner sieht in den Return Hubs dagegen einen “wesentlichen Beitrag, um die Erzählung der Schleppermafia – ‘Wir bringen dich nach Europa, und du kannst bleiben” – nachhaltig zu zerschlagen. Laut Statistik betrug die Abschieberate in der Europäischen Union im Jahr 2025 trotz eines Anstiegs nur 27 Prozent. Bei allen Fällen, in denen in jenem Jahr eine behördliche Ausreiseaufforderung erteilt wurde, ist es also nur in 27 Prozent tatsächlich zur Rückkehr bzw. zu einer Abschiebung gekommen.

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