Geflügelpest-Verordnung tritt am 10. Jänner bundesweit in Kraft

Österreich weitet Vorsichtsmaßnahmen gegen Geflügelpest aus

Montag, 09. Januar 2017 | 16:51 Uhr

Innsbruck – Ab morgen, Dienstag weitet Österreich die Vorbeugemaßnahmen gegen eine weitere Verbreitung der Geflügelpest (H5N8) aus. „Das bedeutet, dass zum Schutz der heimischen Geflügelbestände nunmehr das gesamte Bundesgebiet, also auch Tirol, als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen wird und bestimmte Schutzmaßnahmen einzuhalten sind“, informiert der Tiroler Landesveterinärdirektor Josef Kössler.

Die Tierseuche kann alle Arten von Geflügel betreffen, Erkrankungsfälle von Menschen mit H5N8 sind weltweit keine bekannt.

Zu den Vorsorgemaßnahmen gegen die Tierseuche gehört insbesondere die „Stallpflicht“. Geflügel muss entweder in geschlossenen oder zumindest überdachten Haltungseinrichtungen untergebracht sein. Die Tiere dürfen nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Kontakt gehabt haben könnten. Die Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen. Außerdem sollen die Tierhalter besonderes Augenmerk auf die Gesundheit der Bestände legen und bei Auffälligkeiten den betreuenden Tierarzt verständigen. Die Vorsichtsmaßnahmen gelten für alle Geflügelhalter, auch für die nichtkommerzielle Kleinhaltung.

Seit November des vergangenen Jahres breitet sich die Geflügelpest (H5N8) in ganz Europa aus. Insgesamt sind bereits 18 Staaten in Europa betroffen.

Von: mk