Beitrag zur Sicherstellung einer zuverlässigen Wasserinfrastruktur

Private Trinkwasserversorgungsanlagen werden gefördert

Montag, 23. März 2026 | 12:13 Uhr

Von: mk

Bozen – Die Sicherung der Versorgung mit Trinkwasser und Löschwasser hat höchste Priorität. Es muss weiterhin gewährleistet werden, dass jede Hofstelle an Trinkwasserversorgungsanlagen und Löschwasserversorgungsanlagen angeschlossen ist.

Die Südtiroler Landesverwaltung setzt sich für die Verbesserung der Primärinfrastruktur im ländlichen Raum und im Berggebiet ein. Zu diesen grundlegenden Infrastrukturen gehören neben der Erschließung durch Straßen insbesondere die Versorgung mit Trinkwasser und Löschwasser. Gefördert werden Bau, Ausbau und Sanierung von privaten Trinkwasserversorgungsanlagen und Löschwasserversorgungsanlagen.

Die Förderung umfasst die Instandhaltung sowie die Instandsetzung von nicht öffentlichen Anlagen zur Trinkwasser- und Löschwasserversorgung. Die Förderung erhalten Interessentschaften, Bodenverbesserungskonsortien und landwirtschaftliche Unternehmen. Für Interessentschaften und Bodenverbesserungskonsortien beträgt die Beihilfe bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, landwirtschaftliche Unternehmen können bis zu 40 Prozent Beihilfe erhalten.

“Mit dieser Förderung stellen wir sicher, dass jede Hofstelle zuverlässig mit Trink- und Löschwasser versorgt ist, gerade in unseren Berg- und ländlichen Gebieten, wo eine funktionierende Infrastruktur für das tägliche Leben und die Sicherheit entscheidend ist”, unterstreicht Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher.

Die geschätzten Ausgaben für diese Förderungen belaufen sich auf 500.000 Euro pro Jahr. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherstellung einer zuverlässigen Wasserinfrastruktur, insbesondere in abgelegenen und landwirtschaftlich geprägten Gebieten Südtirols geleistet.

In ihrer Sitzung vom 20. März hat die Landesregierung auf Vorschlag von Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher beschlossen, die bisherige Beihilferegelung wesentlich zu vereinfachen und bürgernäher zu gestalten.

Die Abwicklung der Beitragsgesuche der Investitionen für private Anlagen erfolgt weiterhin über das Landesamt für Bergwirtschaft in der Abteilung Forstdienst.

Informationen über die Details der Förderkriterien und das Antragsverfahren gibt es hier: forstdienst.provinz.bz.it/de/almen-berggebiete/foerderung-trink-loeschwasserleitungen.

Auskünfte erteilen auch die Techniker im Landesamt für Bergwirtschaft.

Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorgaben sowie die ordnungsgemäße Durchführung der Investitionen.

Bezirk: Bozen

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