Einbindung weiterer Akteure in Landesbeirat

Sammelgesetz: Landessportbeirat wird aufgewertet

Mittwoch, 07. Mai 2025 | 11:44 Uhr

Von: Ivd

Bozen – Die Stärkung und Aufwertung des Landessportbeirates gehören zu den Maßnahmen des Regierungsprogramms für die Legislaturperiode 2023 – 2028. Diesem Ansinnen wird nun über eine Anpassung des Landesgesetzes 19/1990 im Rahmen des Sammelgesetzes nachgekommen. Der entsprechende Entwurf wurde vor Kurzem von der Landesregierung verabschiedet und an den Landtag weitergeleitet.

“Sport hat viele Facetten und Aspekte. Wir wollen dem auch im Landessportbeirat Rechnung tragen und nehmen daher Anpassungen an der Zusammensetzung vor”, hebt Sportlandesrat Peter Brunner hervor. Geplant ist eine Erweiterung des Landessportbeirates um mehrere Akteure, die derzeit nicht oder nur in beratender Funktion dem Beirat angehören.

Konkret kommen zwei Vertretungen der Sportfachverbänden (FSN), Sportdisziplinen (DSA) und den Körperschaften für die Sportförderung (EPS), eine Vertretung des Gemeindenverbandes und eine der Südtiroler Sporthilfe dazu. Bisher beratende Funktion hatte die Vertretung aus dem Bereich Schulsport, nun erhält dieser Bereich eine Vollmitgliedschaft. Reduziert wurden dafür die Vertretungen der Sportverbände und des Amtes für Sport. Neu vorgesehen ist, dass Fachleute in die Tätigkeiten eingebunden werden können.

Ein weiterer Aspekt kommt neu dazu: So müssen künftig bei der Zusammensetzung nicht nur die Sprachgruppen sondern auch das Geschlechterverhältnis berücksichtigt werden. “Es ist längst überfällig auch im Bereich Sport den Blickwinkel von Frauen in die Arbeiten des Beirates einzubinden, um damit richtungsweisende Entscheidungen für den Sport in Südtirol treffen zu können”, unterstreicht Landesrat Brunner.

Der Sportbeirat ist das beratende Fachorgan des Landes auf dem Gebiet des Sports. Er erstellt beratende Gutachten zur sportpolitischen Ausrichtung und zur Sportförderung und kann Vorschläge für Ehrungen einbringen.

Bezirk: Bozen

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