Von: Ivd
Bozen – Klare Regeln und vereinfachte Handhabung bei der Sommer- und Ferienbetreuung: Mit den neuen Richtlinien zur Gewährung von Beiträgen für die außerschulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen setzt die Landesregierung einen Schritt in diese Richtung. Familienlandesrätin Rosmarie Pamer hat heute die wichtigsten Neuerungen dazu, gemeinsam mit der Direktorin der Familienagentur Carmen Plaseller und der Vizepräsidentin des Gemeindenverbandes Cristina Pallanch, vorgestellt. “Wir wollen die Planungs- und Finanzierungssicherheit erhöhen, eine qualitativ gesicherte Grundbetreuung fördern, eine stärkere Einbindung der Gemeinden in Planung, Steuerung und Mitfinanzierung erreichen, die Ansuchen und Abrechnungen vereinfachen sowie weiterhin das Ehrenamt in diesem Bereich fördern”, fasste Landesrätin Pamer zusammen.
Nachdem die Nachfrage nach Ferienbetreuung kontinuierlich anstieg und die bisherigen Abläufe bei der Beitragsbearbeitung sehr aufwändig waren, wurde eine Neuausrichtung dieses Bereichs nötig. “Künftig werden vom Land die Personalkosten der Betreuung finanziert, zudem gibt es einen Pauschalbeitrag für die Restkosten und für das Mittagessen”, führte Landesrätin Pamer aus. Die neuen Kriterien seien von der Familienagentur, in enger Absprache und Einbindung der Träger der Angebote und der Gemeinden erfolgt, eingebunden worden sei zudem auch der Familienbeirat.
Erreicht werden soll die Vereinfachung unter anderem, indem künftig die Antragstellung über die Projektträger erfolgt, ein Vorschuss von 80 Prozent des Förderbetrags vorgesehen ist (bisher waren im Normalfall 50 Prozent möglich) oder Projekte auch dann förderfähig sind, wenn ein Feiertag in die Arbeitswoche fällt.
Agenturdirektorin Plaseller wies zudem auf den Aspekt der Tarife hin: Es wird eine Regelung eingeführt, welche die Teilnahmegebühren für die Eltern begrenzt. “Wir möchten ausschließen, dass geförderte Projekte gewinnorientiert arbeiten und haben darum auf Wunsch mehrerer Partner eine vom Land festgelegte Obergrenze der Gebühren vorgesehen”, sagte Plaseller.
Die Direktorin wies zudem auf die Qualitätssicherung hin: Es gebe künftig Zusatzstunden für die Qualitätssicherung (Vor- und Nachbereitung, Supervision, Elterngespräche, etc.), eine Krankheitspauschale, zudem werde das Aufgabenprofil der pädagogischen Leitung definiert. Wichtig sei außerdem die größere Flexibilität bei den Gruppengrößen der ersten und der letzten Ferienwoche. Das neue Finanzierungsmodell sieht vor, dass der Förderbeitrag sich aus der Differenz der förderfähigen Gesamtkosten (Personalkosten, Verpflegungskosten und Restkosten) und den anerkannten Einnahmen ergebe.
Den Gemeinden komme im Bereich der Sommer- und Ferienbetreuung eine wichtige Rolle zu, hob Landesrätin Pamer hervor. Schließlich seien sie diejenigen, die den Bedarf der Familien vor Ort unmittelbar erheben.
Cristina Pallanch, Bürgermeisterin von Kastelruth und Vizepräsidentin des Rates der Gemeinden, hob hervor, dass es auch den Familien darum gehe, eine pädagogisch wertvolle Betreuung, die Koordination vor Ort und die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Bildung zu stärken. “Die Förderung des Wohls unserer Familien ist ein Grundanliegen der Gemeinden. Wir stehen an der Seite der Familien: als verlässliche Partner und vernetzt mit anderen Partnern”, sagte Pallanch. Der Rat der Gemeinden habe dem Vorhaben ein positives Gutachten ausgestellt, weil dieses vereinfachte und transparente Finanzierungsverfahren, weniger Bürokratie und eine schnellere Bearbeitung, höhere Planungssicherheit für die Träger und eine stabile Betreuung von mindestens sechs Wochen für Kindergartenkinder sicherstelle. Die Neuerungen greifen für die Ansuchen ab März 2026, die Trägerorganisationen und Vertretungen der Gemeinden werden sich am Montag nächster Woche damit im Detail befassen.




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