Von: mk
Bozen – Seit Anfang 2023 müssen Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger, die zusätzliche Leistungen des Landes (wie zum Beispiel das Landeskindergeld oder das Landesfamiliengeld) beantragen, Sprach- und Gesellschaftskurse absolvieren. Seit Herbst 2022 haben mehr als 1300 Menschen die Sprachprüfung abgelegt, über 4000 haben Kurse über die lokale Gesellschaft und Kultur besucht.
“Die Teilnahme der neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger an den Bildungs- und Integrationsangeboten war sehr positiv. Viele zeigten sogar Interesse an weiteren Kursen im Bereich Weiterbildung”, betont Soziallandesrätin Rosmarie Pamer.
Landesrätin Pamer hat in der heutigen Sitzung der Landesregierung einen Beschluss eingebracht, um die Fristen, innerhalb deren der Kursbesuch nachgewiesen werden muss, von zwölf auf 24 Monate zu verlängern.
“Das Ziel dieser Maßnahme war es von Anfang an die Integration und den Integrationswillen zu fördern. Menschen, die diese Kurse absolvieren zeigen dies und sollten darum nicht durch bürokratische Hürden benachteiligt werden”, hebt Pamer hervor. Aufgrund der großen Anzahl an Interessierten kam es nämlich zu langen Wartezeiten bei den Kursen. Derzeit warten rund 2000 Menschen darauf einen Sprach- oder Gesellschaftskurs absolvieren zu können.
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1 Kommentar auf "Sprach- und Gesellschaftskurse für Nicht-EU-Bürger: Fristen verlängert"
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Wenn’s ums Geld geht, wird auch mal schnell ein Kurs gemacht, wieweit sich diese Personen aber wirklich integrieren wollen, ist eine andere Frage….