Von: luk
Bozen – Ab heute 1. Juli starten die Übergangsbestimmungen für das neue einheitliche Kindergeld, die bis zum 31. Dezember Gültigkeit haben. Die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard informiert über die Details.
Mit dem Family Act hat das italienische Parlament bekanntlich ein neues, einheitliches staatliches Kindergeld eingeführt, mit dem jede Familie für jedes Kind bis zur Volljährigkeit bzw. bis zum 21. Lebensjahr eine finanzielle Unterstützung erhalten soll. Aus technischen und zeitlichen Gründen war es aber nicht möglich, diese Massnahme, wie ursprünglich angedacht, für alle mit heute 1. Juli starten zu lassen. In Erwartung der notwendigen Durchführungsdekrete zum Family Act hat der Ministerrat mit Dekret Nr. 79 vom 08. Juni daher Übergangsbestimmungen erlassen, die vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2021 Gültigkeit haben. Demnach wird dieses vorübergehende Kindergeld an jene Familien ausbezahlt, die keinen Anspruch auf die bisherigen Familienzulagen (sog. assegni per il nucleo familiare-ANF) haben, die über den Lohnstreifen ausbezahlt werden. Somit wird bereits ab sofort auch jenen Familien Zugang zum Kindergeld gewährt, die bislang davon ausgeschlossen waren, und zwar: Selbständige, Arbeitslose und einkommensschwache Familien. Für alle anderen sind die Familienzulagen (ANF) für diesen Zeitraum erhöht worden.
Mit Mitteilung vom 22. Juni 2021 Nr. 2371 sowie mit den Rundschreiben Nr. 92 und Nr. 93 von gestern hat das NISF/INPs die entsprechenden technischen Details festgelegt.
Unterstützung ist einkommensabhängig
Das Kindergeld gemäß Übergangsbestimmung wird nur an Familien mit minderjährigen Kindern ausbezahlt und ist im Unterschied zum definitiven Kindergeld zur Gänze einkommensabhängig, das heißt die Familien müssen eine ISEE-Erklärung machen. Die Beiträge sind gestaffelt. Der maximal beziehbare Betrag beträgt 167,50 Euro pro Monat und Kind, im Falle von mehr als zwei Kindern wird der Betrag pro Kind um 30% erhöht. Bis einem bereinigtem Jahreseinkommen gemäß ISEE-Erklärung zwischen 25.000 und 30.000 Euro beträgt das Kindergeld z.B. 52 Euro pro Kind im Falle von einem Kind, im Falle von 2 Kindern sind es 103 Euro pro Kind. Ab einem bereinigten Einkommen von mehr als 50.000 Euro gibt es keine Unterstützung mehr.
Vereinfachtes Verfahren für Ansuchen
Für das Ansuchen ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen, für welches es neben der ISEE-Erklärung lediglich die Daten samt Steuernummer der Minderjährigen und der Antragsteller sowie die Bankdaten benötigt werden. Die Ansuchen können ab heute, 01. Juli 2021, bis zum 31.12.2021 direkt über das Portal oder das Contact Center des NISF/INPS sowie bei den Patronaten und gestellt werden. Die Ansuchen, die innerhalb 30. September eingereicht werden, gelten rückwirkend bis zum 1. Juli. Für alle ab dem 1. Oktober 2021 gestellten Anträge gilt, dass das vorübergehende Kindergeld nur noch ab dem Zeitpunkt des Ansuchens für die nächsten Monate ausbezahlt wird.
Erhöhung der bisherigen Familienzulagen
Wer bereits die Familienzulagen des INPS/NISF (ANF) erhält, wird in dieser Übergangszeit von Juli bis Dezember etwas mehr erhalten, und zwar eine Erhöhung von 37,5 Euro pro Kind bei einer Familie bis zu zwei Kindern, 55 Euro pro Kind bei mindestens drei Kindern.
Aufrecht bleiben indes auch alle anderen derzeitigen familienpolitischen Massnahmen wie die Steuerfreibeträge für die zu Lasten lebenden Kinder sowie die verschiedenen Bonussysteme zur Anhebung der Geburtenrate (Bonus Bebe-Kinderbonus, Bonus „mamma domani“-Geburtenprämie, Bonus „nido“-Kinderbetreuungsbonus).