Von: Ivd
Bozen – Kommendes Wochenende findet ein staatsweites Referendum statt. Sollte das Quorum erreicht werden, ist auch Südtirol von den Auswirkungen betroffen. Der Hauptausschuss der Süd-Tiroler Freiheit hat sich in seiner letzten Sitzung ausführlich mit den fünf Fragen befasst. Die Bewegung empfiehlt, bei jeder Frage mit nein zu stimmen.
Frage 1: Wiedereinstellung bei unrechtmäßiger Kündigung.
Wer nach dem 7. März 2015 eingestellt wurde und unrechtmäßig gekündigt wird, hat Anspruch auf Entschädigung – aber keine automatische Wiedereinstellung.
„Im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung ist eine automatische Wiedereinstellung nicht zielführend. Meist ist das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zerstört und die Stelle möglicherweise bereits neu besetzt. Außerdem sieht das Gesetz bereits heute verpflichtende Entschädigungszahlungen vor. Deshalb: NEIN!“, so die Süd-Tiroler Freiheit.
Frage 2: Entschädigung bei unrechtmäßiger Kündigung in kleinen Betrieben
„Bislang gilt für Unternehmen mit weniger als 15 Beschäftigten: Bei unrechtmäßiger Kündigung ist die Entschädigung gedeckelt. Gewinnt das Ja, könnten Gerichte die Entschädigung festlegen. „Das bedeutet: mehr Unsicherheit für Betriebe, mehr Klagepotenzial für Anwälte und noch mehr Bürokratie. Schon jetzt ist das italienische Justizsystem heillos überlastet und oft funktionsunfähig“, erklärt die Süd-Tiroler Freiheit.
„Außerdem können für kleine Betriebe lange und teure Verfahren das Aus bedeuten. Südtirols Wirtschaft ist sehr kleinstrukturiert. Über 90 Prozent der Südtiroler Betriebe haben weniger als 15 Angestellte. Der durchschnittliche Betrieb hierzulande zählt 4,3 Mitarbeiter. Deshalb: NEIN!“
Frage 3: Befristete Arbeitsverträge
Derzeit können befristete Arbeitsverträge bis zu zwölf Monate ohne Begründung abgeschlossen werden. Gewinnt das Ja, muss jede befristete Anstellung begründet werden.
„Das schafft nur zusätzliche Bürokratie und hemmt Einstellungen. Wer Gründe finden will, der findet auch welche. Deshalb: NEIN!“, so die Partei.
Frage 4: Haftung bei Arbeitsunfällen in Subunternehmen
„Bisher haftet der Hauptauftraggeber nur eingeschränkt, wenn es aufgrund von Sicherheitsmängeln in Subunternehmen zu Arbeitsunfällen kommt. Das soll sich ändern: Künftig soll er immer zur Verantwortung gezogen werden – unabhängig von Schuld oder Einfluss“, erklärt die Süd-Tiroler Freiheit.
„Warum soll beispielsweise ein Bauunternehmen haften, wenn ein fremder Betrieb auf der Baustelle Sicherheitsregeln missachtet? Das ist kein Gewinn für die Sicherheit, sondern ein Fest für Anwälte und Bürokraten. Mehr Haftung, mehr Papier, mehr Prozesse – aber kein einziger Helm sitzt besser. Deshalb: NEIN!“
Frage 5: Einbürgerung von Ausländern
Wer heute die italienische Staatsbürgerschaft will, muss zehn Jahre im Staat leben. Das Referendum will diese Frist halbieren: Fünf Jahre sollen genügen.
„Wer die Staatsbürgerschaft erleichtert, verschiebt das politische Gleichgewicht. In Verbindung mit der Autonomiereform, die die Ansässigkeitsklausel bei Wahlen von vier auf zwei Jahre verkürzt, ergibt sich für Südtirol eine gefährliche Situation. Das Ergebnis: Immer mehr Menschen sollen in kürzester Zeit über Südtirols Zukunft mitentscheiden – ohne Bindung an Sprache, Kultur oder Geschichte. Deshalb: NEIN!“, meint die Partei.
Die Süd-Tiroler Freiheit zeigt sich überzeugt: „Besonders in einer kleinstrukturierten Wirtschaft wie in Südtirol braucht es flexible Lösungen statt weiterer Regulierungen. Der Schutz für Arbeitnehmer ist in Italien bereits umfassend geregelt – eine zusätzliche Verschärfung ist nicht nur unnötig, sondern in Zeiten des Arbeitskräftemangels auch realitätsfern.“
„Ebenso klar ist: Südtirol darf seine Identität nicht aufs Spiel setzen. Die erleichterte Einbürgerung und eine verkürzte Ansässigkeitsdauer bei Wahlen wären eine toxische Mischung. Wer unsere Heimat bewahren will, sagt dazu entschieden Nein“, so die Partei abschließend.
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