Von: mk
Der Südtiroler Landtag hat auf Initiative vom Team K-Abgeordneten Franz Ploner die Kostenrückerstattung für kieferorthopädische Behandlungen von Kindern mit Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte vereinfacht und neu geregelt. Die von Landesrat Hubert Messner abgeänderte Tagesordnung Nr. 8 wurde im Rahmen des Nachtragshaushalts angenommen.
Kinder mit einer Lippen-Kiefer-Gaumen-Segel-Spalte (LKGS) benötigen frühzeitige, intensive kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungen. Bisher mussten betroffene Familien dafür einen bürokratisch aufwendigen Weg gehen: mehrere Kostenvoranschläge, eine Genehmigung vor Behandlungsbeginn und eine strikte Dreijahres-Frist erschwerten den Zugang zur vorgesehenen Kostenrückerstattung erheblich.
Mit der Tagesordnung Nr. 8 sollte der Beschluss der Landesregierung Nr. 1414/2013 grundlegend überarbeitet werden. Landesrat Messner hat den Antrag im Rahmen des Nachtragshaushalts in abgeänderter Form angenommen. Damit verpflichtet sich die Landesregierung, den Beschluss so anzupassen, dass der Behandlungsbeginn in medizinisch begründeten Ausnahmefällen künftig bereits vor der Genehmigung möglich ist, dass bereits angefallene Kosten gegen Vorlage entsprechender Nachweise zwischenzeitlich abgerechnet werden können, dass im Laufe der Behandlung nur mehr ein einziger, detaillierter Kostenvoranschlag vorzulegen ist und dass der Abschlussbericht des behandelnden Arztes für die abschließende Kostenrückerstattung ausreicht.
“Für Familien, die durch diese Erkrankung ihrer Kinder ohnehin durch den langen Behandlungsprozess stark belastet sind, war das bisherige verwaltungstechnische Verfahren ein zusätzlicher Spießrutenlauf”, so Franz Ploner. „Mit diesen verwaltungstechnischen Erleichterungen schaffen wir mehr Verlässlichkeit, finanzielle Sicherheit für die Familien und weniger Bürokratie.”




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