Von: Ivd
Rom – „Die gestern von der Abgeordnetenkammer verabschiedete Änderung zum Sexualstrafrecht ist ein äußerst wichtiger Fortschritt, der die italienische Rechtsordnung an die Istanbul-Konvention angleicht. Jedes Mal, wenn es zum Geschlechtsakt kein Einverständnis gibt, handelt es sich um sexuelle Gewalt. Ebenso bedeutsam ist, dass diese Änderung des Strafgesetzbuches das Ergebnis gemeinsamer Arbeit von Mehrheit und Opposition ist und einstimmig im Justizausschuss angenommen wurde. Es handelt sich um Themen, die das Engagement aller erfordern, unabhängig von der politischen Zugehörigkeit“, so die Vorsitzende der Autonomiegruppe im Senat, Julia Unterberger, in einer Mitteilung.
„Mit der gestern angenommenen Änderung wird festgelegt, dass das Einverständnis frei und ausdrücklich erklärt sein muss, also eine freiwillig zum Ausdruck gebrachte Zustimmung der Frau während des gesamten Geschlechtsaktes, die jederzeit widerrufen werden kann. Ebenso wichtig ist die Anerkennung, dass Gewalt nicht nur dann vorliegt, wenn sie durch körperliche Gewalt, Drohung oder durch Ausnutzung der körperlichen oder psychischen Unterlegenheit der Frau erfolgt, sondern auch dann, wenn sie die Verletzlichkeit der Frau ausnutzt, also auf emotionaler, wirtschaftlicher oder psychologischer Schwäche aufbaut.
Bis zur Reform von 1996 galt sexuelle Gewalt in Italien nicht einmal als Verbrechen gegen die Person, sondern als Verbrechen gegen die öffentliche Moral. Mit der nun beschlossenen Reform wird ein entscheidendes Element zum Schutz der Frauen hinzugefügt. Im Mittelpunkt der gerichtlichen Beurteilung steht künftig das Einverständnis der Frau zum Geschlechtsakt, das Kriterium, das über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Straftat entscheidet. Es handelt sich um einen Schritt von großer Bedeutung, der die Rechtsprechung im Bereich der sexuellen Gewalt gegen Frauen tiefgreifend verbessern wird.“




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