Was Beschäftigte jetzt gewinnen

Italien senkt die Einkommensteuer

Mittwoch, 12. November 2025 | 14:57 Uhr

Von: mk

Bozen – Ab 1. Jänner 2026 soll die zweite IRPEF-Stufe voraussichtlich von 35 auf 33 Prozent sinken – ein Eingriff, der vor allem Steuerzahler mit 28.000 bis 50.000 Euro Einkommen betrifft. Noch ist es ein Entwurf zum Haushaltsgesetz 2026 in Rom, doch die Richtung ist klar: Entlastet wird der Mittelstand. Wie die Brunecker Wirtschaftskanzlei Graber & Partner mitteilt, liegt die Maximalentlastung rechnerisch bei 440 Euro pro Jahr.

Entscheidend sei, wie viel vom Einkommen in diesen Korridor fällt, denn genau da entscheide sich die Ersparnis.

Im Kern ändert sich nichts am System der Progression: Bis 28.000 Euro bleibt die erste Stufe (23 Prozent) maßgeblich; erst der darüberliegende Teil wird künftig mit 33 statt 35 Prozent besteuert. Wer 35.000, 50.000 oder 70.000 Euro verdient, spürt die Senkung – bei hohen Einkommen bleibt der Vorteil absolut gedeckelt, weil nur der Korridor 28.000 bis 50.000 Euro betroffen ist.

Der Gesetzentwurf sieht allerdings auch eine „Sterilisierung“ vor: Wer über 200.000 Euro liegt, dem wird die rechnerische Entlastung von maximal 440 Euro durch eine entsprechende Kürzung der Absetzbeträge wieder abgezogen. Medizinische Kosten bleiben ausgenommen)

Vergleich: Steuerlast 2025 vs. 2026 (nur IRPEF-Wirkung der 33-Prozent-Stufe)

Graber & Partner GmbH

Fazit: Die Senkung der zweiten Steuerklasse auf 33 Prozent entlastet zwar gezielt die Mitte, doch bei niedrigeren bis mittleren Gehältern bleibt der Effekt auf Jahressicht überschaubar. Wer z. B. 30.000 Euro verdient, kommt rechnerisch auf rund 40 Euro pro Jahr (ungefähr 3,30 Euro pro Monat); bei 34.000 Euro sind es etwa 120 Euro pro Jahr (ungefähr zehn Euro pro Monat). Erst nahe am Korridorende (50.000 Euro) wird die Maximalersparnis von 440 Euro erreicht (ungefähr 37 Euro pro Monat). Zudem können geringere Absetzbeträge den Vorteil teilweise mindern. Bei sehr hohen Einkommen ab 200.000 Euro wird der Vorteil wohl neutralisiert werden. Unterm Strich ist die Maßnahme positiv, aber für viele Haushalte eher ein kleiner Zuwachs, als ein spürbarer Befreiungsschlag.

Die IRPEF („Imposta sul Reddito delle Persone Fisiche“) ist bekanntlich Italiens progressive Einkommensteuer für Privatpersonen. Sie wird stufenweise auf das zu versteuernde Einkommen erhoben – man spricht daher von „Steuerklassen“. Bei Arbeitnehmern wird die Einkommenssteuer direkt über den Lohn einbehalten und bei Selbständigen im Rahmen der Steuererklärung abgeführt.

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Bezirk: Pustertal

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