Von: Redaktion Südtirol News
Bozen – Der Unterhaltsvorschuss unterstützt Alleinerziehende, wenn das unterhaltspflichtige Elternteil die eigene Pflicht missachtet und den vom Gericht festgelegten Beitrag nicht bezahlt. Bereits seit über 20 Jahren leistet damit das Land einen wichtigen Beitrag, um Einelternfamilien den Alltag etwas zu erleichtern.
“Kinder und Jugendliche sollen nicht darunter leiden, wenn ein Elternteil seiner gerichtlich festgelegten Pflicht nicht nachkommt. Darum ist der Unterhaltsvorschuss ein wichtiges Instrument der sozialen Gerechtigkeit”, betont Familien- und Soziallandesrätin Rosmarie Pamer.
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 2,05 Millionen Euro dafür an Geldmitteln ausbezahlt. Diese Mittel kamen 2025 936 Kindern und erstmals auch jungen Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr zugute. Seit 1. September 2025 gilt eine zeitliche Verlängerung (vorher konnte der Vorschuss nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes bezogen werden). Ebenso wurde der Höchstbetrag und der Faktor Wirtschaftliche Lage (FWL) angehoben.




Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen