Von: Ivd
Bozen – Im vergangenen Dezember hatte die Landesregierung eine Anhebung der Maximalbeträge und weitere Anpassungen zum Unterhaltsvorschuss beschlossen. Mit dem Sammelgesetzentwurf Nr. 44/25, der in der ersten Juli-Sitzungsfolge des Landtages behandelt wird, werden nun die dafür notwendigen Gesetzesänderungen vorgenommen. “Ab 1. September können dann die erhöhten Beträge ausbezahlt werden”, sagt Rosmarie Pamer, Landesrätin für Sozialen Zusammenhalt, Familien, Senioren, Genossenschaften und Ehrenamt.
Die Maximalbeträge variieren je nach Anzahl der Kinder, der neue Maximalbetrag für ein Kind beträgt 369 Euro, vorher waren es 328 Euro, bei drei Kindern wird er von 669 Euro auf 752 Euro erhöht, bei fünf von 934 Euro auf 1051 Euro.
Zudem wurde die Leistung ausgeweitet: Wurde diese bisher bis zum 18. Lebensjahr des Kindes ausbezahlt, geschieht dies fortan bis zum 21. Lebensjahr – sofern der junge Erwachsene eine Ober- oder Hochschule besucht oder eine Berufsausbildung absolviert. Außerdem wurde der Faktor Wirtschaftliche Lage (FWL) von 2,2 auf 2,5 erhöht.
“Dies bedeutet, dass künftig mehr Alleinerziehende um den Vorschuss ansuchen können”, hebt Pamer hervor. “Damit wollen wir Einelternfamilien verstärkt unterstützen, wirtschaftlichen Notlagen vorbeugen und der vielfach psychisch und finanziell belastenden Situation entgegenwirken, die das Nichtbezahlen des Unterhaltes sowohl für den alleinerziehenden Elternteil als auch für aber auch für die Kinder sein kann.”
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