„Nur Bauernbund nicht vom Landtag ferngehalten“

Wahlgesetz: Unternehmer zweiter Klasse?

Montag, 23. Januar 2017 | 12:51 Uhr

Bozen – “Während dem Präsidenten und dem Direktor des Bauernbundes die Tore in den Landtag mit dem neuen Wahlgesetz sperangelweit geöffnet werden, knallt die SVP die Tür ihren Kollegen von lvh, HGV und hds vor der Nase zu und degradiert sie zu Wirtschaftsvertretern zweiter Klasse”, schreibt der Wirtschaftssprecher der BürgerUnion, Dietmar Zwerger in einer Aussendung.

Während neben den Gewerkschaften sämtliche Wirtschaftsverbände durch Art.9 des neuen Landtagswahlgesetzes vom Landtag fern gehalten werden sollen, gelte diese Regelung für den Bauernbund nicht. “Neben den 60 Förderungen, welche nur für Landwirte gelten, ein weiterer Bauernstreich der SVP und ein weiterer Schlag ins Gesicht der Südtiroler Wirtschaft. Während alle Wirtschaftstreibenden im Gegensatz zu den Landwirten ordentlich zur Kasse gebeten werden und dafür bei den Förderungen durch die Finger schauen, dürfen sie nun nicht mal ihre politische Vertretung frei wählen. Die SVP will Handwerker, Geschäftsleute und Gastwirte zu mundtoten Melkkühen degradieren”, so Zwerger.

Die BürgerUnion kündigt ihren Widerstand gegen diesen Passus an. “Normalerweise heißt es, wer zahlt, schafft an. In Südtirol ticken die Uhren jedoch anders. Wer hier am meisten Steuern und Abgaben zahlt, darf nicht in den Landtag. Dagegen werden wir uns zur Wehr setzen”, schließt Zwerger.

Von: mk

Bezirk: Bozen