Gemeinde und Stadtwerke setzen Maßnahmen um

Wassersparen: Verordnung auch in Brixen

Mittwoch, 22. Juli 2026 | 17:27 Uhr

Von: mk

Brixen – Die anhaltende Trockenheit und die außergewöhnlich hohen Temperaturen führen auch in Südtirol zu einer angespannten Situation bei der Wasserverfügbarkeit. Mit der Dringlichkeitsverordnung Nr. 6 vom 20. Juli 2026 hat der Landeshauptmann daher verbindliche Maßnahmen zur Reduktion des Wasserverbrauchs erlassen. Diese gelten ab sofort im gesamten Landesgebiet und damit auch in Brixen und allen Fraktionen.

„In einer Situation wie dieser ist es nun entscheidend, dass wir alle verantwortungsvoll und bewusst mit dieser wertvollen Ressource Wasser umgehen“, betont Bürgermeister Andreas Jungmann. „Die Gemeinde und die Stadtwerke Brixen setzen die Vorgaben des Landes konsequent um. Gleichzeitig möchten wir an alle Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und landwirtschaftlichen Bewirtschafter appellieren, ihren Wasserverbrauch auf das Notwendige zu beschränken und gemeinsam dazu beizutragen, die Versorgungssicherheit in Brixen und den Tätigkeitsgemeinden zu gewährleisten.“

Die aktuelle Situation erfordert gemeinsames Handeln

Die Verordnung des Landes ist eine Reaktion auf die anhaltende Trockenheitskrise und die angespannte Entwicklung der Wasserverfügbarkeit. Die aktuelle Situation ist insbesondere durch die bereits dritte Hitzewelle mit überdurchschnittlich hohen Temperaturen, auch während der Nacht, sowie durch geringe Niederschlagsmengen geprägt. Hinzu kommen schneearme Wintermonate, wodurch nicht genügend Wasserreserven für den Sommer aufgebaut werden konnten, und das vollständige Abschmelzen der Schneedecke im Hochgebirge.

Worauf jetzt besonders zu achten ist

Die Verordnung verpflichtet alle Wasserverbraucher – insbesondere Landwirtschaft, Gewerbe, Betreiber touristischer Anlagen sowie Bewirtschafter und Eigentümer von Gärten und Parkflächen – zu einem äußerst sparsamen, nachhaltigen und effizienten Umgang mit Wasser. Der Verbrauch ist auf das notwendige Minimum zu reduzieren.

Für die Bewässerung privater, öffentlicher und touristisch genutzter Grünflächen gelten folgende Einschränkungen:

  • Zwischen 8.00 und 19.00 Uhr ist die Bewässerung verboten.
  • Eine Bewässerung darf nur im Abstand von mindestens drei Tagen erfolgen.
  • Bewässert werden darf ausschließlich im absolut notwendigen Ausmaß.
  • Bewässerungsautomaten sind entsprechend anzupassen.
  • Darüber hinaus ist die Reinigung von Straßen und Plätzen mit Wasser ab sofort untersagt; ausgenommen sind Kehrmaschinen. Ebenfalls verboten ist die nicht-gewerbliche Fahrzeugwäsche mit Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz.

Für die Landwirtschaft gilt zudem ein Verbot der Oberkronenberegnung zwischen 6.00 und 21.00 Uhr. Dies betrifft alle Anlagen, die nicht an einen Turnus gebunden oder nicht mit Tropfberegnung ausgestattet sind.

Verstärkt kontrolliert werden außerdem die Einhaltung der genehmigten Ableitungszeiträume und der vorgeschriebenen Restwassermengen sowie Entnahmen aus Kanälen und Gräben zur Gartenbewässerung.

Gemeinde und Stadtwerke stehen im Austausch

Die Stadtwerke Brixen stehen mit den zuständigen Stellen in engem Austausch, um eine koordinierte Umsetzung der Maßnahmen sicherzustellen.

Auch unabhängig von der aktuellen Situation setzt die Gemeinde bereits seit Jahren auf einen möglichst schonenden Umgang mit der Ressource Wasser. So kommen bei der Bewässerung unter anderem Feuchtigkeitssensoren zum Einsatz, die eine automatische Beregnung nur dann auslösen, wenn sie tatsächlich notwendig ist. Bei Bäumen werden Bewässerungssäcke verwendet, die etwa alle zehn Tage befüllt werden und das Wasser anschließend langsam und gezielt an den Boden abgeben. Zudem setzt die Gemeinde bei der Bepflanzung zunehmend auf trockenresistente Pflanzen. Auch bei den öffentlichen Trinkbrunnen wurde auf einen bewussten Umgang mit Wasser geachtet: Fast alle Brunnen verfügen über einen Druckknopf, sodass das Wasser nicht kontinuierlich läuft.

„Wir bemühen uns schon seit Jahren darum, Wasser möglichst effizient und sparsam einzusetzen. Die derzeitige Situation zeigt uns einmal mehr, wie wichtig ein bewusster Umgang mit dieser Ressource ist“, so Generaldirektor der Stadtwerke Franz Berretta. „Wir bitten daher alle, die geltenden Maßnahmen mitzutragen und dort, wo es möglich ist, Wasser einzusparen. Jeder einzelne Beitrag hilft dabei, die Versorgungssicherheit zu erhalten und eine weitere Verschärfung der Situation zu vermeiden.“

Die Dringlichkeitsverordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und bleibt bis auf Widerruf gültig oder bis das Ständige Observatorium für die Wassernutzungen die Warnstufe von „mittel“ wieder auf „niedrig“ herabstuft.

Bezirk: Eisacktal

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