Aktuelle Fragestunde im Landtag

Wie ist der Stand der Dinge beim Flughafen Bozen?

Dienstag, 06. Juni 2017 | 19:06 Uhr

Bozen – Im Südtiroler Landtag wurden heute Fragen und Antworten zu Sprachprojekten, Flughafen Bozen, Schulpsychologen, Personennahverkehr, Zweisprachigkeit, Nahversorgung, Alperia-Dividenden u.a.m. behandelt.

Sven Knoll berichtete von einem Sprachenprojekt „nach katalanischem Muster“, das von der Stadtbibliothek angeboten wird, um Migranten Italienischkenntnisse zu vermitteln. Knoll fragte die Landesregierung dazu: Um das Erlernen welcher Sprache geht es beim katalanischen Muster? Warum bietet die Stadtbibliothek Bruneck die Konversation nur zum Erlernen der italienischen und nicht der deutschen und ladinischen Sprache an? Gibt es ähnliche Projekte an anderen Bibliotheken, und wenn ja, für welche Sprachen?

Es gehe um die Projekte “Parliamoci in tedesco” und “Parla con me in italiano”, bei denen Personen ihre Sprachkenntnisse vermitteln, antwortete LR Philipp Achammer. Wie viele dieses Angebot in Bruneck in Anspruch nähmen, wisse man derzeit nicht. Es gehe nicht um einen Unterricht, sondern um ein ungezwungenes Gespräch, ergänzte LR Christian Tommasini. Die Bibliothek stelle nur die Räumlichkeiten zur Verfügung.
In Katalonien werde Katalanisch vermittelt, nicht die Staatssprache, erwiderte Knoll. Südtirol habe das Problem, dass die Mehrheit der Einwanderer in die italienische Sprache eingeführt würden.

Andreas Pöder verwies auf einen  im Mai 2016 genehmigten Beschlussantrag von Veronika Stirner, mit dem die Landesregierung beauftragt wurde, unter anderem die Schaffung der Stellen von Schulpsychologen sowie die  Stärkung der schulpsychologischen Versorgung zu überprüfen und auch die Aufstockung der Anzahl der Sozialpädagogen zu erörtern. Im Zuge der jüngsten Debatte zu den Suizidfällen in Südtirol sei auch die Frage der Schulpsychologen medial angesprochen worden. Pöders Fragen dazu: Welches Ergebnis hat bislang die Erörterung im Sinne des genannten Beschlussantrags gebracht? Wie viele Sozialpädagogen sind an Südtirols Schulen tätig? Wie viele Schulpsychologen gibt es derzeit in den unterschiedlichen Sprengeln?

Der Bericht werde innerhalb des Jahres vorgelegt, antwortete LR Philipp Achammer. Derzeit seien 175,5 Vollzeitäquivalente beschäftigt. LR Christian Tommasini sprach von 24 Schulpsychologen. An den ladinischen Schulen gebe es vier Mitarbeiterinnen in diesem Bereich, berichtete LR Florian Mussner, der von einer Zunahme der Problemfälle sprach. Ein Ausbau werde befürwortet.

Im Unterland beobachte man an bestimmten Tagen regen Flugverkehr in Richtung oder ausgehend vom Flughafen Bozen, berichtete Brigitte Foppa. Dabei wurde vor einem Jahr ein klares Nein zum Flughafen Bozen bzw. zum Ausbau des Flugverkehrs ausgesprochen. Foppa fragte daher die Landesregierung: Wie ist der Stand der Dinge zum Ausstieg des Landes aus der Führung von ABD? Wie viele Charterflüge pro Tag/pro Woche sind in diesem Sommer vorgesehen? Wer fliegt Bozen an? Um wie viel Prozent wird sich der Flugverkehr in den Sommermonaten (Mai-Oktober) im Vergleich zu 2015 und 2016 verringert haben?

Zum Ausstieg seien bereits erste Maßnahmen getroffen worden, berichtete LR Florian Mussner. Ein Schätzungsbericht liege nun vor, im Sommer würden die Ergebnisse für eine Abtretung der Anteile bekannt gegeben. Für den Sommer seien im Schnitt 11 Charterflüge pro Woche vorgesehen. Ein Vergleich mit 2015 sei aber noch nicht möglich, es zeichne sich aber ein ähnliches Aufkommen ab. Von einer kolportierten Vermietung des Flughafens wisse er nichts.

Im April 2016 unterzeichnete die SAD Nahverkehr AG einen Beratungsvertrag mit  Alt-LH Luis Durnwalder und Ingulf Leuschel, die ab diesem Zeitpunkt dem Verwaltungsrat und der gesamten SAD als Berater zur Seite standen, bemerkte Paul Köllensperger und fragte die Landesregierung: Welche Summe hat  Luis Durnwalder von der SAD für diesen Beraterauftrag insgesamt erhalten? Und welche Summe ging hingegen an Herrn Leuschel? Werden die genannten Summen, analog zu den Vergütungen des Verwaltungsrates, von der öffentlichen Hand rückvergütet? Wenn ja, in welchem Ausmaß? In den von der SAD vorgelegten jährlichen Rechnungslegungen und Anfragen um Rückerstattung der Kosten, wo genau befinden sich die Beraterspesen der beiden Herren Durnwalder und Leuschel: in den sog. „spese a piè di lista“? Oder sind sie als allgemeine Geschäftskosten in den Standardkosten enthalten? Oder beides? In welchem Ausmaß werden diese Kosten auf Bus, Zug, Seilbahn und SII verteilt?
Man habe die Frage an die SAD weitergeleitet, aber die Antwort stehe noch aus, erklärte LR Florian Mussner. Das Land erkenne jedenfalls nicht alle Spesen an. Die Abrechnung 2016 (mit den Beraterhonoraren) sei noch nicht eingelangt. Welche Spesen anerkannt werden, sei auch Gegenstand eines Gerichtsverfahrens. Die Vergütungen für den Verwaltungsrat würden nur zu 40 Prozent anerkannt.

Der Markt im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs wird erheblich durch die Art und Weise der Ausschreibungen der Dienste beeinflusst, sprich dadurch, ob diese so aufgeteilt werden, dass auch kleinere Südtiroler Unternehmen eine Aussicht haben, diese zu gewinnen, erklärte Josef Noggler, zudem ist der Markt durch die Präsenz von großen Unternehmen geprägt. Das wirtschaftliche Überleben vieler kleiner Unternehmen samt Mitarbeiterstab hängt bekanntlich auch davon ab, dass – wenn sie große Ausschreibungen nicht gewinnen können – ihnen zumindest bestimmte Liniendienste in Form der Weitervergabe zuerkannt werden. Nogglers Fragen dazu: Wie bewertet die Landesregierung die Situation am Markt “Öffentlicher Personennahverkehr”? Gibt es Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung bzw. stehen diese durch Formen der Zusammenarbeit kurz davor? Wird darauf geachtet, dass die Ausschreibungen auf eine Weise erfolgen, dass auch die kleineren Anbieter Aussicht auf Zuschlag des Dienstes haben? Wird überprüft, dass die großen Unternehmen bei der Weitervergabe von Aufträgen an kleine Unternehmen deren wirtschaftliche Abhängigkeit nicht mit unfairen Vertragsbedingungen ausnutzen?
Die Landesregierung habe die Informationen dazu auch nur aus den Medien, antwortete LR Florian Mussner zur ersten Frage. Das Landesgesetz sehe eine besondere Berücksichtigung für kleine Unternehmen vor. Der Landesmobilitätsplan sehe mehrere Einzugsgebiete vor. Das Land achte auf die Einhaltung der Regeln, könne aber nur einschreiten, wenn es informiert werde.

Zwei Chauffeure des Busunternehmens SAD auf der Strecke St. Leonhard–Meran vermochten es nicht, mit dem Fahrgast auf Deutsch zu kommunizieren, berichtete Bernhard Zimmerhofer, der auch auf die gesetzliche Verpflichtung zur Zweisprachigkeit für die Konzessionsbetriebe hinwies. Die Sprachbestimmungen seien zudem im Dienstleistungsvertrag enthalten, und sie würden auch bei Weitergabe des Vertrags gelten. Bei Nichtbeachtung würden die im Vertrag festgelegten Strafen verhängt. Zimmerhofer richtete dazu folgende Fragen an die Landesregierung: Gedenkt die Landesregierung zu intervenieren, damit der gesetzlichen Verpflichtung zur Zweisprachigkeit nachgekommen wird? Wurden von der Landesregierung im letzten und im laufenden Jahr Strafen wegen Nichtbeachtung der Sprachbestimmungen verhängt? Wenn ja, wie viele und in welcher Gesamthöhe?
Bis auf wenige Ausnahmen würden die Bestimmungen eingehalten, erklärte LR Florian Mussner. Bei Fahrern ohne Zweisprachigkeitsnachweis handle es sich um Arbeiter auf Abruf oder um Personen, die vor der Zweisprachigkeitsprüfung stünden. Bei Beanstandungen habe die Landesregierung interveniert, für Sanktionen sei das Regierungskommissariat zuständig.

In einem Toblacher Bauernhof befindet sich die sog. „Mahler-Stube“, in der der große Musiker angeblich komponiert haben soll, bemerkte Hans Heiss. Um den Gedächtnisraum zugänglich zu machen, soll den Besitzern des Hofes ermöglicht werden, für ein eingeräumtes Besuchsrecht der Stube zu bestimmten Fristen im landwirtschaftlichen Grün ein Baurecht im Umfang von 700 qm zu bauen. Im Rahmen der Raumordnungsverträge wurden bereits öfter vergleichbare Tausche eingeräumt, ein solches Vorhaben überstiege allerdings Geist und Buchstabe von Art. 40-bis. Denn dann wäre auch zu überlegen, ob etwa die Zugänglichkeit von Haus- und Privatmuseen gleichfalls raumordnerische Boni nach sich ziehen könnte. Heiss fragte daher die Landesregierung: Wäre ein solche Konzession von Baurecht im Sinne von Art. 40-bis des Landesraumordnungsgesetzes? Ist der Landesregierung der Fall bekannt und liegt das vorgeschriebene Angemessenheitsgutachten vor?

Im Bauleitplan sei die Parzeller als Landwirtschaftsgebiet und als Gebiet mit Denkmalschutz ausgewiesen, erklärte LR Richard Theiner. Ein Raumordnungsvertrag erlaube keine zusätzlichen Bauten im landwirtschaftlichen Grün, das Denkmalschutzgesetz in bestimmten Fällen. Dem Denkmalamt sei der Fall bekannt, es sei aber kein Unbedenklichkeitsgutachten vorgesehen.

Der so genannte “Nahversorgungsradar” dient der Analyse der aktuellen Struktur der Nahversorgung, erklärte Andreas Pöder und fragte dazu die Landesregierung: Wie hat sich die Nahversorgung im Pustertal entwickelt? Wie hat sich die Nahversorgung im Vinschgau entwickelt? Wurde das Nahversorgungsradar auch für andere Gebieten angewandt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Die Nahversorgungsbetriebe erfüllten eine wichtige Funktion, und die Landesregierung werde sie weiter fördern, erklärte LH Arno Kompatscher. Auf der Grundlage des Nahversorgungsradars plane man weitere Maßnahmen. Die genannte Studie sei für ganz Südtirol aussagekräftig. 2017 seien bislang 74 Gesuche um Förderung eingereicht worden. Das Gesamtfördervolumen betrage 800.000 Euro und habe gute Erfolge erzielt, es seien neue Unternehmen geschaffen und neue Unternehmer für bestehende Betriebe gefunden worden.

Paul Köllensperger verwies auf die Antwort auf eine seiner früheren Anfragen, der man entnehmen könne, dass Alperia insgesamt 571 Mio. Euro an Krediten aufgenommen hat, vor allem um die Ankäufe der Anteile von der Anteile von ENEL, Hydro und SE Hydropower zu finanzieren, aber auch für Investitionen ins Netz oder die Fernwärme in Bozen. Das Land garantiert mittels Bürgschaft praktisch für die gesamte noch ausstehende Summe. Köllensperger stellte dazu folgende Fragen: Auf welche Summe beläuft sich der gesamte Schuldenstand der Alperia – Gruppe heute? Dazu gehören die Kredite bei Banken, ausgegebene Obligationen, und andere Schulden. Auf welche Summe belaufen sich die Bürgschaften, die das Land Südtirol direkt oder indirekt leistet? Wie und in welchem Zeitraum gedenkt die Alperia diese Schulden zurückzuzahlen, angesichts der Ausschüttung der Unternehmensgewinne in Form von Dividenden?
Auch Riccardo Dello Sbarba hatte Fragen zur Alperia: Warum sah der Unternehmensplan nicht die Marktentwicklung der kommenden Jahre vor? Welche Prognosen gibt es für die nächsten Jahre? Was plant Alperia, um die Ergebnisse zu verbessern? Wann werde es die versprochenen Dividenden von 10 Mio. für die Aktionäre geben.

Die Nettoverschuldung betrage rund 525 Mio. Euro, sei also bereits deutlich reduziert worden, erklärte LR Richard Theiner. Die Zahlen würden in Kürze veröffentlicht, auch jene zu den Bürgschaften. Das Land habe Garantieleistungen von 89 Mio. gestellt. Auf dem Energiemarkt sei überall ein dramatischer Preisverfall zu beobachten, der in diesem Ausmaß von niemandem vorhergesehen worden sei. Der Industrieplan von Alperia sehe eine Umschichtung der Kerngeschäfte vor, die Analysten seien dazu zuversichtlich. Man rechne, die Ziele bereits fünf Jahre vor Ende der Planungsfrist 2019 zu erreichen, das gelte auch für die Dividenden. Ohne Fusion hätten die Etschwerke sicher nicht diese Dividenden auszahlen können, die Alperia ausgezahlt habe. Viele Landesenergiegesellschaften würden keine Gewinne mehr abwerfen, wenn sie nicht bereits Verluste erwirtschafteten. Es gebe keine Gewähr auf Gewinne. Es sei auch nutzlos, sich zu fragen, was gewesen wäre, wenn bestimmte Investitionen nicht getätigt worden wären.

Myriam Atz Tammerle fiel auf, dass in den Südtiroler Gemeinden Neubenennungen oder Umbenennungen von öffentlichen Straßen und Plätzen manchmal vom Gemeinderat und manchmal vom Gemeindeausschuss beschlossen werden. Sie fragte daher die Landesregierung: Welchem Gemeindegremium obliegt die Beschließung von Benennungen von öffentlichen Straßen und Plätzen: dem Gemeinderat oder dem Gemeindeausschuss? Für den Fall, dass nur eines der beiden Gremien zuständig ist: Ist der Beschluss, wenn er vom falschen Gremium gefasst wurde, automatisch ungültig? Müssen im Beschluss Umbenennungen von öffentlichen Straßen und Plätzen oder auch nur Änderungen der Schreibweise von Namen begründet werden? Muss begründet werden, warum ein Name übersetzt oder nicht übersetzt wird? Falls nein, was ist die gesetzliche Grundlage für Übersetzungen, bzw. bedeutet die gesetzliche Verpflichtung zur Zweisprachigkeit in der Ortsnamengebung, dass Namen, also auch Straßen- und Plätzenamen, übersetzt werden müssen?

Die Gemeinden übten hier staatliche Zuständigkeiten aus, erklärte LR Arnold Schuler, im entsprechenden Gesetz werde aber nicht das zuständige Organ festgelegt. Das Regionalgesetz sehe vor, dass der Ausschuss für alles zuständig ist, was nicht dem Rat vorbehalten ist, letzterer kann aber die Zuständigkeit an sich reißen. Das könnten die Gemeinden auch in ihren Satzungen regeln. Eine Begründung sei allgemein für jeden Beschluss nötig, und die Gemeinden täten gut daran, eine ausführliche Begründung zu liefern. Das Gesetz sehe auch die Zwei- oder Dreisprachigkeit der Straßennamen vor.

Laut Medienberichten sei der Entwurf zur Erneuerung des Gesetzes zu den Mitbestimmungsgremien bei den Eltern- und Schülerbeiräten nicht auf Zustimmung gestoßen, bemerkte Brigitte Foppa und fragte, wo die größten Kritikpunkte liegen, wie damit umgegangen wird, welche die nächsten Schritte sind und in welchem Zeitrahmen das neue Gesetz vorgelegt wird.

Es habe bereits im Vorfeld unterschiedliche Meinungen gegeben, berichtete LR Philipp Achammer. Man habe dann einen Entwurf vorgelegt, der nur regle, was laut Gesetz geregelt werden müsse. Nach dem Treffen mit Eltern und Schülern werde man in Kürze einen weiteren Entwurf vorlegen. Es bestehe kein Zeitdruck, man wolle den Konsens.

Zur neuen Impfpflicht stellte Andreas Pöder folgende Fragen: Ist das so genannte Impfdekret mit den zusätzlichen Pflichtimpfungen und den Zwangsmaßnahmen gegen Eltern und Kinder in vollem Umfang in Südtirol anzuwenden oder kann Südtirol hier wenigstens einige Maßnahmen abschwächen oder abfedern bzw. wie will die Landesregierung hinsichtlich der Zwangsmaßnahmen vorgehen? Wie viele Kinder müssen laut den Bestimmungen des neuen Impfdekretes in Südtirol jetzt bis zum Beginn des neuen Schuljahres die zusätzlichen Pflichtimpfungen vornehmen, damit die Kinder/Eltern nicht den Zwangsmaßnahmen gemäß neuem Dekret unterzogen werden (Verbot Kindergartenbesuch, Kita/Kinderhorte, Bußgeldzahlungen, Entzug des elterlichen Sorgerechts)? Wie viel werden die Hersteller der Impfstoffe durch diese neue Impfpflicht und durch tausende von Nachimpfungen in Südtirol voraussichtlich verdienen?

Das Impfdekret werde heute unterschrieben, antwortete LR Martha Stocker, erst dann werde man den genauen Wortlaut kennen, auch, was die Übergangsregelungen betreffe. Sie gehe davon aus, dass die Umsetzung sukzessive erfolge. Beim Gesundheitsschutz könne es auf europäischer oder staatlicher Ebene keine Unterschiede geben, der Spielraum der Autonomie sei hier begrenzt. Derzeit gebe es 28.000 Impfungen pro Jahr, mit dem neuen Dekret müssten es 62.000 sein, 172.000 mit den Folgeimpfungen. Zu den Kosten könne man noch keine genauen Angaben machen, auch weil bestimmte Impfungen mehrmals nötig seien.

Vor ein paar Monaten noch wurde auf Anfrage bestätigt, dass die Plattform auf deren Basis die digitale Patientenakte im Sanitätsbetrieb implementiert wird, weiterhin das Produkt “PHI” von Insiel Mercato ist, stellte Paul Köllensperger fest. Durch die mehrheitliche Übernahme des Unternehmens durch die GPI Gruppe ergeben sich jedoch theoretisch auch andere Möglichkeiten. So ist auch die PCS Software an der SAIM GmbH beteiligt, die genauso wie das Mutterhaus GPI selbst Lösungen zur digitalen Patientenakte anbieten. Da bei Firmenübernahmen im IT Sektor die zu Überlappungen bei den Software-Plattformen führen, in der Regel mittelfristig die Softwarelandschaft rationalisiert wird, besteht das Risiko, dass die PHI Plattform schrittweise mit GPI Lösungen ausgetauscht wird. Man läuft also Gefahr, heute auf eine schon bald obsolete Lösung zu setzten. Dies vorweg, richtete Köllensperger folgende Frage an die Südtiroler Landesregierung: Ist die Auskunft, dass weiterhin Insiel PHI die Plattform zur Implementierung der digitalen Patientenakte ist, noch aktuell? ist der Umstieg von der Insiel-PHI Lösung auf andere Software Plattformen innerhalb der GPI Gruppe in Betracht gezogen worden? Wenn ja, ergeben sich dadurch Unterschiede in der Investitionssumme, oder in anderen Konditionen? Wenn nein, warum zieht man dies nicht in Betracht? Hat der SABES sich Garantien zusichern lassen, für den Fall dass GPI mittelfristig die PHI Plattform durch andere Lösungen austauscht (In Sachen Wartung, SLA aber v.a. auch in Sachen Zusatzkosten durch den eventuellen Umstieg)?

Die PHI-Plattform sei weiterhin mit der Erstellung der Patientenakte beauftragt, antwortete LR Martha Stocker. Das Ergebnis, die Patientenakte, sei festgelegt, nicht die Software.

Die Fragestunde wird morgen fortgesetzt.

Von: luk

Bezirk: Bozen