Von: luk
Bozen – In der heutigen Sitzung hat der III. Gesetzgebungsausschuss den Landesgesetzentwurf Nr. 88/21: Nachtragshaushalt der autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2021 und für den Dreijahreszeitraum 2021-2023 und den Landesgesetzentwurf Nr. 89/21: Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt der Autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2021 und für den Dreijahreszeitraum 2021-2023 (beide vorgelegt von LH Arno Kompatscher) mit jeweils vier Ja (Helmuth Renzler, Gerhard Lanz, Helmut Tauber und Carlo Vettori) und vier Enthaltungen (Paul Köllensperger, Diego Nicolini, Hanspeter Staffler und Josef Unterholzner) gutgeheißen.
Anschließend wurden der Landesgesetzentwurf Nr. 86/21: Allgemeine Rechnungslegung der Autonomen Provinz Bozen für das Haushaltsjahr 2020 (beide LH Arno Kompatscher) und der Landesgesetzentwurf Nr. 87/21: Allgemeine konsolidierte Rechnungslegung der Autonomen Provinz Bozen für das Haushaltsjahr 2020 (LH Arno Kompatscher) mit jeweils vier Ja (Renzler, Lanz, Tauber und Vettori) und vier Enthaltungen (Köllensperger, Nicolini, Staffler und Unterholzner) gutgeheißen.
Es wurden keine Minderheitenberichte angekündigt.
Ausschussvorsitzender Helmuth Renzler zeigt sich zufrieden mit dem Ausgang der Sitzung und dankt allen Mitgliedern für die Bereitschaft, die Arbeiten über den Zeitplan hinaus fortzuführen: „Es war ein konstruktives, diszipliniertes Gesprächsklima, das es ermöglich hat, die Gesetzentwürfe zu behandeln und termingerecht dem Plenum Ende Juli vorzulegen.“ Einige Mitglieder haben sich vorbehalten, eventuell weitere Änderungsanträge im Plenum einzureichen, berichtet Renzler und unterstreicht zwei für ihn wichtige Punkte im Nachtragshaushalt: die Mittel für die IT-Ausstattung der Lehrerinnen und Lehrer und die Bestimmung zu einem Zusatzrentenfonds bzw. einem Verzeichnis der freischaffenden Künstler – die Details dazu werden von der Landesregierung nach Aussprache mit den Interessenvertretern festgelegt.
„Bei einigen Artikeln bedarf es sicher noch der juristischen und wirtschaftlichen Vertiefung durch die Landesämter“, schätzt Renzler, spricht aber von einem „den Umständen entsprechend gut gelungenen Nachtragshaushalt“.