16 Stimmen für Menestrina, fünf für Benedikter

Zustimmung für Menestrina als Verwaltungsrichter

Dienstag, 07. Februar 2017 | 17:43 Uhr

Bozen – Im Landtag wurde heute über den Vorschlag des Ministerratspräsidiums zur Ernennung eines der deutschen Sprachgruppe angehörenden Richters beim Regionalen Verwaltungsgerichtshof der Autonomen Sektion Bozen abgestimmt.

Präsident Roberto Bizzo erinnerte daran, dass der vom Landtag für geeignet befundene Kandidat nicht die nötigen rechtlichen Voraussetzungen habe. Nun sei über die übrigen Vorschläge zu entscheiden: Michele Menestrina und Rudolf Benedikter.

Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) fragte, ob man sicher sei, dass diese beiden Kandidaten die rechtlichen Voraussetzungen hätten. Vorher sollte man nicht darüber abstimmen.

Auch Pius Leitner (Freiheitliche) plädierte für eine Vertagung. Für ihn hätten alle drei die Voraussetzungen gehabt, und der Landtag solle sich nicht von Rom an der Nase herumführen lassen.

Der Landtag ernenne hier niemanden, betonte Andreas Pöder (BürgerUnion), er gebe nur ein Gutachten zu Namensvorschlägen Roms ab. Es sei ein Fehler des Landtags gewesen, nur einen Kandidaten für geeignet zu erklären. Der Landtag bzw. seine Mehrheit habe aber nein zu zwei Kandidaten gesagt, was er nur tun dürfte, wenn er sie fachlich für ungeeignet halte. Er sei nicht dafür, die Stelle noch länger vakant zu lassen, es sei unser Verwaltungsgericht.

Das Verwaltungsgericht brauche alle Richter, um gut arbeiten zu können, meinte auch Dieter Steger (SVP), der sich gegen eine Vertagung aussprach. Pöder sei mit seiner Schuldzuweisung an die Mehrheit nicht kohärent, er habe zugegeben, dass er nicht allen Kandidaten zugestimmt habe. Der Landtag habe nicht über die Eignung der Kandidaten abgestimmt, er habe seine Aufgabe gemacht. Es tue ihm leid um Reinstadler, der alle Voraussetzungen gehabt hätte. Aber nun müsse man dafür sorgen, dass das Verwaltungsgericht Bozen wieder zügig arbeiten und ein Vorzeigemodell innerhalb des Staatsgebiets bleiben könne.

Walter Blaas (Freiheitliche) erinnerte daran, dass Reinstadler eine breite Mehrheit im Landtag überzeugt habe. Dessen Wahl habe er anfangs für einen Betriebsunfall wider die politische Vorbestimmung gehalten, nun sei er bestätigt worden. Reinstadler habe nun auch einen Ruf zu verteidigen, auch deswegen sollte man die Abstimmung vertagen.

Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore) fragte, was bei Reinstadler beanstandet wurde, auch um zu wissen, ob das Risiko nicht auch bei den beiden anderen bestehe.

Der Oberste Rat der Verwaltungsgerichtsbarkeit habe das Dienstalter Reinstadlers, die Dauer der Ausübung des Berufs, für nicht ausreichend erachtet, berichtete Präsident Roberto Bizzo. Reinstadler habe kürzlich dagegen Rekurs eingelegt, man wisse nicht, wann das Verfahren abgeschlossen sei. Man könne die Arbeit des Verwaltungsgerichts nicht auf Dauer einschränken. Der Landtag habe den Richter nicht zu ernennen, sondern nur sein Gutachten zu den Vorschlägen der Regierung abzugeben.

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) bezeichnete es als seltsam, dass einer der von der Regierung benannten Kandidaten nicht die Voraussetzungen habe. Rom hätte besser nachschauen müssen. Jedenfalls, wenn Reinstadler mit seinem Rekurs recht bekommen würde, wäre das heutige Gutachten des Landtags wieder hinfällig. Bei der Abstimmung im März des Vorjahres habe der Präsident alle drei Kandidaten als geeignet bezeichnet.

Pius Leitner (F) meinte, man dürfe es mit der derzeitigen Unterbesetzung des Gerichts nicht übertreiben. Das Land bräuchte nur das Urbanistikgesetz abschaffen, und die Verwaltungsrichter wären arbeitslos. Leitner plädierte dafür, die Befugnisse der Volksanwaltschaft zu erweitern, denn das Verwaltungsgericht sei ein Gericht für Reiche, man brauche 5.000 Euro, um ein Verfahren anzustrengen.

Alessandro Urzì (AAnc) bezweifelte, dass eine heutige Entscheidung von einem Rekurs Reinstadlers abhänge. Er werde sich der Stimme enthalten.

Auf Bitte Knolls verlas Präsident Bizzo das Schreiben zur Wahl Reinstadlers, das voriges Jahr dem Ministerratspräsidiums übermittelt worden ist. Demnach habe der Landtag nur dem Kandidaten seine Zustimmung erteilt. Es sei eben eine Zustimmung, nicht eine Eignungserklärung, erklärte auch Riccardo Dello Sbarba. Der Antrag Leitners auf Vertagung wurde mit zehn Ja, 21 Nein und einer Enthaltung abgelehnt.

In der geheimen Abstimmung, an der die Freiheitlichen, Alto Adige nel cuore und die Süd-Tiroler Freiheit nicht teilnahmen, entfielen 16 Stimmen auf Menestrina, fünf auf Benedikter. Zwei Stimmzettel blieben weiß. Der Landtag erteilte damit dem Kandidaten Michele Menestrina seine Zustimmung.

 

Von: mk

Bezirk: Bozen