Von: Redaktion Südtirol News
Bozen – Die deutsche Sprache ist in Südtirol gesetzlich der italienischen gleichgestellt. In der praktischen Anwendung scheint diese Gleichstellung allerdings immer wieder an der Ladentür zu enden. Darauf verweist der Südtiroler Heimatbund.
“Aktueller Anlass ist eine zunächst ausschließlich italienische Rückholmitteilung für ein Kölln-Produkt im Eurospar in der Bozner Drususallee. Erst nach einer Intervention des Südtiroler Heimatbundes wurde eine deutsche Fassung nachgereicht. Der zuständige Vertriebspartner entschuldigte sich inzwischen ausdrücklich und erklärte, künftig entsprechend vorgehen zu wollen. Bei einem Rückruf geht es nicht um Höflichkeit, sondern um Verbraucherschutz. Wenn ein Warnhinweis in Südtirol die Bevölkerung erreichen soll, muss er von Anfang an auch auf Deutsch verfügbar sein“, erklärt SHB-Obmann Roland Lang.
Für Lang zeigt der Vorfall ein grundsätzliches Problem: “Die deutsche Sprache ist in Südtirol gleichgestellt – offenbar gilt das aber nicht immer für die Verpackung und Information rund um Lebensmittel. Es kann nicht sein, dass italienische Etiketten und Hinweise zur Selbstverständlichkeit werden, während die deutschen Bezeichnungen überklebt bzw. Deutsch erst nach Intervention eingefordert werden muss.”
Der Südtiroler Heimatbund fordert daher, dass die gesetzliche Zweisprachigkeit gerade bei Warn-, Rückruf- und Verbraucherschutzhinweisen konsequent eingehalten wird. “Gleichberechtigung der Sprachen darf keine Theorie sein. Sie muss im Alltag sichtbar sein – auch im Supermarktregal”, so Lang abschließend.




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