Von: luk
Bozen – Auf Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung zielen die heute von der Landesregierung beschlossenen Änderungen der Förderkriterien in den Bereichen Sport und Freizeit ab.
Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag auf Vorschlag von Landeshauptmann und Sportlandesrat Arno Kompatscher einige Änderungen an den Beitragskriterien für die Sporttätigkeit beschlossen. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Aufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung zu vereinfachen.
Die heute beschlossenen Änderungen sehen einerseits vor, dass die Abrechnung in Zukunft für alle Begünstigten auf den Betrag des gewährten Tätigkeitsbeitrags beschränkt wird. Andererseits sollen für Beiträge unter 2000 Euro keine Vorschüsse mehr ausgezahlt werden, wodurch den Sportvereinen Schwierigkeiten erspart werden sollen, die mit etwaigen Rückzahlungen verbunden sind.
Es gehe darum, betonte der Landeshauptmann, die Sportvereine zu unterstützen. Der Tätigkeit der Sportvereine komme eine gesellschaftliche Bedeutung zu. “Der Sport ist eine Lebensschule, besonders junge Leute lehrt er, sich gemeinschaftlich am Sieg zu freuen, Niederlagen hinzunehmen und Entscheidungen der Schiedsrichter zu respektieren”, sagte Landeshauptmann Kompatscher.