Von: Matthias Knapp
Bozen – Das vor 80 Jahren unterzeichnete Gruber-De-Gasperi-Abkommen legte wichtige Grundlagen für den Schutz der deutschen und ladinischen Minderheit in Südtirol und entwickelte sich trotz anfänglicher Enttäuschung zu einem zentralen Ausgangspunkt der späteren Autonomie. Über deren Entstehung, Umsetzung und Auswirkungen sprechen sechs Fachleute bei einer Tagung des Zentrums für Regionalgeschichte am 3. September in Bozen.
Am 5. September 1946 unterzeichneten der österreichische Außenminister Karl Gruber und der italienische Ministerpräsident Alcide De Gasperi das sogenannte Pariser Abkommen zum Schutz der Südtiroler Minderheit. Mit ihm endeten endgültig die Hoffnungen auf eine Rückgliederung Südtirols an Österreich, die maßgebliche Entscheidung der alliierten Siegermächte war aber bereits deutlich früher gefallen. Die unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gegründete Südtiroler Volkspartei hatte vergeblich für die Zuerkennung des Selbstbestimmungsrechts gekämpft.
Als die Südtiroler Bevölkerung über die in Paris erzielte Vereinbarung informiert wurde, blieb Jubel aus. Vielmehr überwog die Enttäuschung. War in Paris tatsächlich nur das „Minimum vom Minimum“ (Michael Gehler) erreicht worden? Oder erwies sich das Abkommen aus historischer Langzeitperspektive nicht doch als Magna Charta Südtirols? Über diese Frage wurde unter Historikerinnen und Historikern lange und kontrovers diskutiert. Im Mittelpunkt stand dabei meist die Entwicklung der Autonomie. Tatsächlich war das Abkommen jedoch weit mehr als ein bloßes Autonomie-Abkommen.
Der Vertrag enthielt Bestimmungen von grundlegender Bedeutung für die deutsche und ladinische Bevölkerung Südtirols. So wurde insbesondere eine Lösung der seit der Option von 1939 offenen Staatsbürgerschaftsfrage eingeleitet. Ab 1949 konnten Zehntausende Optantinnen und Optanten in ihre Heimat zurückkehren.
Darüber hinaus garantierte das Abkommen den Schulunterricht in der Muttersprache sowie die Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache im öffentlichen Dienst. Auch der Passus zum erleichterten Warenverkehr zwischen Österreich und Italien kam Südtirol in den wirtschaftlich schwierigen Nachkriegsjahren zugute.
Dass die zugesagte Autonomie erst nach langwierigen Verhandlungen im Jahr 1972 jene Ausgestaltung erhielt, die von einem großen Teil der Minderheit als zufriedenstellende Lösung angesehen wurde, war 1946 noch nicht absehbar. Inzwischen hat sich der Pariser Vertrag zu einem zentralen Erinnerungsort der Südtiroler Erinnerungskultur entwickelt. Alljährlich wird am 5. September der Tag der Autonomie begangen.
Aus Anlass des 80. Jahrestags des Pariser Vertrags veranstaltet das Zentrum für Regionalgeschichte unter der Schirmherrschaft von Landeshauptmann Arno Kompatscher am 3. September im Palais Widmann in Bozen eine halbtägige wissenschaftliche Tagung. Im Mittelpunkt stehen die Entstehung, Umsetzung und Auswirkungen des Abkommens sowie ein Vergleich mit der Situation der deutschen Minderheit im Kanaltal. Beginn ist um 9 Uhr. Die sechs Kurzvorträge von Alessandro Ambrosino, Annemarie Augschöll, Andrea Bonoldi, Siglinde Clementi, Michael Gehler und Stefan Lechner sind öffentlich und frei zugänglich.
Das vollständige Programm ist unter www.regionalgeschichte.it abrufbar.




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