Frist einhalten

Leistungsstipendien: Wettbewerb ausgeschrieben

Dienstag, 14. Februar 2017 | 13:31 Uhr

Bozen – Studierende mit ausgezeichnetem Studienerfolg können sich bis zum 4. Mai 2017 um Leistungsstipendien des Landes Südtirol für das Studienjahr 2016/17 bewerben.

Auch im laufenden Studienjahr 2016/17 gewährt das Land Südtirol wieder Leistungsstipendien. Die Wettbewerbsausschreibungen zur Vergabe von 330 Leistungsstipendien wurde heute (14. Februar) von der Landesregierung beschlossen. Studierende mit ausgezeichnetem Studienerfolg können demnach ab Anfang April bis zum 4. Mai 2016 online beim Land um diese Studienförderung ansuchen.

Nach dem Motto „Leistung lohnt sich“ hat das Land Südtirol bereits vor Jahren eine besondere Förderung von leistungsstarken Studierenden eingeführt. Heute hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher die Fortsetzung dieser Fördermaßnahme im laufenden akademischen Jahr 2016/17 beschlossen, die Wettbewerbsausschreibung genehmigt und die notwendigen Mittel zweckgebunden. Sie hat zwei Beschlüsse dazu gefasst, für die Studierenden in Italien und für die im Ausland. Dabei legte sie die vom Landesstatistikinstitut ASTAT erhobenen Studentenzahlen zu Grunde. So wurden für Inlandsstudierende 147 Stipendien und ein Betrag von 170.000 Euro vorgesehen. Zugang zu einem Stipendium haben Studierende mit einem Notendurchschnitt von mindestens 27/30 und 40 ECTS-Punkten beziehungsweise einer Endnote von 103/110. Für Auslandsstudierende, die einen Notendurchschnitt von mindestens 1,5 und 40 ECTS-Punkte beziehungsweise eine Gesamtnote von 1,5 nachweisen müssen, wurden 183 Stipendien und ein Betrag von 212.000 Euro bereitgestellt. Die zu vergebenen Leistungsstipendien belaufen sich auf 1160 Euro. Die insgesamt 330 Stipendien werden unter ausschließlicher Berücksichtigung der Leistung den Studierenden auf der Grundlage ihres Studienerfolgs im Jahr 2015/16 zuerkannt.

Die Anträge um Leistungsstipendien 2016/2017 sind bis einschließlich Donnerstag, 4. Mai 2017 ausschließlich online über den E-Government-Service (https://forms.egov.bz.it/ studienfoerderung) einzureichen. Um Zugang zum E-Government-Service zu erlangen, identifiziert sich der Studierende über die Bürgerkarte. Sollten die Studierenden bereits in Vergangenheit einen akkreditierten Account mit Benutzername und Passwort vom Landesamt für Hochschulförderung erhalten haben, so kann dieser weiterhin benutzt werden. Studierende, die keine Südtiroler Bürgerkarte besitzen, können sich im Landesamt für Hochschulförderung einen zertifizierten Account erstellen lassen.

Die Wettbewerbsausschreibung  und weitere Informationen sind unter www.provinz.bz.it/ bildungsfoerderung/ zu finden.

Nähere Auskünfte unter der Rufnummer 0471 41 29 46 oder 0471 41 29 34, oder auch via E-Mail (hochschulfoerderung@provinz. bz.it).

Von: luk