Gunkl nahm im voll besetzten Schwurgerichtssaal auf Anklagebank Platz

“Gunkl” zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt

Donnerstag, 22. Oktober 2026 | 16:00 Uhr

Von: importer

Der Kabarettist Günther Paal alias “Gunkl” ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (§ 207 StGB) und Besitzes von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial (§ 207a StGB) zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Die zwei Frauen, die ihn unter Druck und zur Zahlung von insgesamt 159.000 Euro gebracht hatten, wurden wegen schwerer Erpressung schuldig erkannt.

Die 42-jährige Mutter des Kindes, an dem sich Paal nach den letztlich getroffenen gerichtlichen Feststellungen im Jahr 2024 und nicht – wie ursprünglich angeklagt – im Jänner 2025 vergangen hatte, wurde zu zwei Jahren und neun Monaten unbedingt verurteilt. Die 63 Jahre alte Großmutter des mittlerweile fünfjährigen Mädchens erhielt zwei Jahre und drei Monate unbedingt.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Während Paal und die Frauen die über sie verhängten Strafen akzeptierten, gab die Staatsanwältin vorerst keine Erklärung ab.

Paal will Strafe “rasch antreten”

“Damit hat niemand gerechnet”, kommentierte Paals Verteidiger Florian Höllwarth den Ausgang des Verfahrens. Sein Mandant sei von der über ihn verhängten Sanktion “getroffen und überrascht”. “Fakt ist, er ist unbescholten und hat den untersten Grad einer sexuellen Handlung begangen. Es war keine Vergewaltigung, es war kein schwerer sexueller Missbrauch”, hielt Höllwarth nach der Verhandlung vor Medienvertreterinnen und -vertretern fest. Offenbar habe das Gericht bei der Strafbemessung “die generalpräventive Wirkung bei diesen Delikten” im Auge gehabt.

Auf die Frage, weshalb er sich nicht Bedenkzeit erbeten oder Rechtsmittel eingelegt hätte, erwiderte der Verteidiger: “Das wollte er (Paal, Anm.) nicht.” Wie Höllwarth später gegenüber der APA darlegte, will Paal vielmehr seine Strafe “rasch antreten”. Sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen – die Staatsanwaltschaft hat drei Tage Zeit, um allenfalls Rechtsmittel anzumelden -, ist damit zu rechnen, dass Paal zeitnah eine Aufforderung zum Strafantritt erhält. Laut seinem Verteidiger wird der 64-Jährige dem ohne Verzug nachkommen. Eine Bitte um Strafaufschub – etwa aus gesundheitlichen Gründen – schloss Höllwarth gegenüber der APA aus.

Drastische Strafe

Bei einer Strafdrohung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren fiel das Urteil für den bisher nicht Vorbestraften, 64 Jahre alten Paal mit drei Jahren unbedingter Haft durchaus streng aus. Der aus zwei Berufsrichtern und zwei Laien aus dem Volk bestehende Schöffensenat rechnete dem 64-Jährigen dessen bisherige Unbescholtenheit und “das reumütige Geständnis” mildernd an, wie der Vorsitzende in der Urteilsbegründung darlegte. Auch die begonnene Therapie und der Umstand, dass sich Paal selbst angezeigt hatte, wurden mildernd gewertet.

Das Gericht fand aber auch mehrere Erschwerungsgründe, die offenbar besonders stark ins Gewicht fielen. Zum einen hätte Paal die Dateien mit den Kindesmissbrauchsdarstellungen über einen “langen Zeitraum” hinweg besessen, hieß es in der Urteilsbegründung. Jede einzelne Datei stelle ein Vergehen dar, sodass Paal “tausend Vergehen” gesetzt hätte. Der Übergriff, den der Künstler selbst zu verantworten hatte, habe “ein sehr junges Opfer” betroffen. Er habe der Mutter des Mädchens “Geld gegeben und sich damit Zugang zur Tochter verschafft”, wurde Paal ein berechnendes Verhalten unterstellt.

Paal für Gericht “noch nicht über dem Berg”

Nicht gut dürfte bei Gericht eine Aussage Paals im nicht öffentlichen Teil der Verhandlung angekommen sein, die sich auf die Reaktion des im Tatzeitpunkt des Missbrauchs knapp vier Jahre alten Mädchens bezog. Paals Feststellung dazu sei die “typische Formulierung” eines Missbrauchtäters, befand der vorsitzende Richter. Das lasse befürchten, dass Paal – was seine pädophile Veranlagung betrifft – “noch nicht über dem Berg ist” und man befürchten müsse, “dass so etwas Ähnliches wieder passiert.” Für eine bedingte oder teilweise bedingte Strafnachsicht war daher nach Ansicht des Senats “kein Platz”.

Sexueller Übergriff vor Gericht nicht öffentlich erörtert

Er habe dieses Material “aus dem Internet”, hatte Paal in seiner Beschuldigteneinvernahme zum bei ihm sichergestellten Bildmaterial von missbrauchten Kindern erklärt: “Es gibt Foren, wo man erfährt, dass man so etwas bekommt.” Er habe Teile des Materials gemeinsam mit den zwei Frauen angeschaut, die er 2014 kennengelernt hätte. Der Übergriff auf das Kleinkind – die Tochter bzw. Enkelin der Mitangeklagten – wurde vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit erörtert und eignet sich daher aus medienrechtlichen Gründen nicht für eine Berichterstattung. Paal war dazu umfassend geständig.

Bei den Frauen handelt es sich um zwei Slowakinnen, die in einer Zeitungsanzeige “unmissverständlich sexuelle Dienstleistungen angeboten” hätten, schilderte Paal. Er habe sich auf das Inserat gemeldet und auf eine sexuelle Beziehung mit den beiden eingelassen: “Es war immer Sex gegen Geld. Das war die Vereinbarung.” Während der sexuellen Handlungen dürften regelmäßig Videos bzw. Bilder mit Missbrauchsdarstellungen an unmündigen und mündigen Minderjährigen auf einem von Paal zu den Treffen mitgebrachten Laptop abgespielt worden sein.

“Ich hatte nie die Absicht, selber so etwas zu tun. Mir war das Betrachten der Bilder – muss ich gestehen – genug”, sagte der Kabarettist. Er selbst habe auch nie entsprechende Bilder angefertigt. Auf die Frage des Richters, ob er pädophil sei, meinte Paal, er habe das bis vor Kurzem nicht so gesehen. Das habe sich inzwischen geändert: “Allem Anschein nach bin ich es und bin auch nicht gewillt, es abzustreiten. Letzten Endes wird das ein Mediziner entscheiden.” Derzeit gebe es “überhaupt kein sexuelles Interesse mehr.”

“Hab’ gedacht, ich hab’s im Griff”

Auf die Frage des Richters, weshalb er sich nicht in Therapie begeben hätte, erwiderte der Kabarettist: “Ich hab’ gedacht, ich hab’s im Griff. Diese Idee hat sich als Irrtum erwiesen.” Inzwischen habe er einen Therapieplatz und bereits zwei Sitzungen absolviert.

Die zwei Frauen – Mutter und Großmutter – hätten ihm eines Tages die im März 2021 geborene Tochter der 42-Jährigen in die Badewanne gesetzt, wo er sich in einer Art Ritual bei den Treffen regelmäßig gewaschen habe: “Ich fand das befremdlich.” Danach sei das erste Mal losgelöst vom Sex Geld von ihm verlangt worden: “Die Drohungen waren erst danach.”

Öffentlichkeit vor Erörterung des Übergriffs ausgeschlossen

In weiterer Folge kam es laut Urteil zu einem Übergriff zulasten des Mädchens. Dazu wurde Paal unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Wie die Staatsanwältin eingangs der Verhandlung darlegte, soll Paal das unbekleidete Kleinkind im Intimbereich geküsst haben.

Nach dem Übergriff hatten die zwei Frauen laut Anklage den Kabarettisten unter Druck gesetzt und Bargeld verlangt. Paal übergab daher der 42-Jährigen bei Treffen – teilweise an öffentlichen Orten wie in einem Sportgeschäft, in einem Kaffeehaus oder auf Bahnhöfen – bis Mai 2026 in Kuverts insgesamt 159.000 Euro. Dann stellte er sich der Polizei und erstattete Selbstanzeige.

Bei der letzten Geldübergabe am 5. Juni, bei der Paal der Mutter des kleinen Mädchens unter Einbindung der Polizei weitere 30.000 Euro übergeben sollte, wurde die 42-Jährige festgenommen. Seither sitzt sie in U-Haft. Wenige Wochen später wurde auch die 63 Jahre alte Großmutter des Mädchens fest- und in U-Haft genommen.

Bei einer Hausdurchsuchung in Paals Wohnung wurden zwei Laptops und ein PC sichergestellt, auf denen 960 Bilddateien und 19 Videodateien mit sexualbezogenen Darstellungen mündiger und unmündiger Minderjähriger abgespeichert waren, die er sich vor etlichen Jahren im Internet beschafft hatte. Der Besitz dieser Dateien war von der Anklage mitumfasst. Paal räumte vor Gericht ein, darüber hinaus weiteres verbotenes Material besessen zu haben: “Ich habe eine Festplatte vernichtet.”

Mitangeklagte Frauen zu schwerer Erpressung geständig

Die zwei mitangeklagten Frauen waren grundsätzlich zur schweren Erpressung geständig, machten vor dem Schöffensenat aber widersprüchliche und verwirrende Angaben. “Ich hab’ Geldprobleme gehabt”, meinte die 42-Jährige. Die Miete sei teuer gewesen, außerdem hätte sie 19 Hunde gehabt. Die 63-Jährige erklärte, sie hätte Paal “geliebt. Er war mein bester Freund.” Sie habe ihm “Angst gemacht, weil ich betrunken war”, verwies sie auf ein vorgebliches Alkoholproblem. Sie habe den Mann in der Badewanne “gewaschen, damit er sauber ist.” Überhaupt sei es nur um Massagen gegangen und nicht um Sexuelles: “Ich hab’ nur Spaß gehabt”.

Wie Paal zu Protokoll gab, hätten ihm die beiden gedroht, mit Fotos, die ihn in der Badewanne mit dem Kleinkind zeigten, “zur ‘Kronen Zeitung’ oder an den ORF zu gehen. Da war klar, dass ich dann meine Karriere abschreiben kann.” Auch mit dem Bruder der 42-Jährigen wurde dem Künstler gedroht.

Paal sei ein Jahr erpresst worden, bemerkte die Staatsanwältin. Dieser sei zur Polizei gegangen, “weil er keine andere Möglichkeit mehr gesehen hat, diese Erpressung zu stoppen.”

Appell an Medienschaffende

“Ich bitte Sie alle, Ruhe zu bewahren”, hatte sich der Vorsitzende eines Schöffensenats eingangs der Verhandlung an die Zuhörerschaft gewandt. “Zeichen der Missbilligung und des Beifalls” seien “nicht erwünscht”. Der Große Schwurgerichtssaal war auch bei der Urteilsverkündung bis auf den letzten Platz gefüllt. Zahlreiche uniformierte Polizisten und darüber hinaus mehrere Beamte vom Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) zeigten Präsenz.

Die Rechtsvertreterin des betroffenen Kindes hatte zu Verhandlungsbeginn an die Medienschaffenden appelliert, zurückhaltend zu berichten. “Details aus der Intimsphäre” des Mädchens hätten nichts in der Berichterstattung verloren. Allfälligen Verletzungen des höchst persönlichen Lebensbereichs werde “rechtlich nachgegangen”, kündigte die Anwältin an. Sie schloss sich namens des Mädchens als Privatbeteiligtenvertreterin dem Strafverfahren an und machte eine finanzielle Forderung in Höhe von 5.000 Euro gegen Paal geltend. Paal erkannte diesen Betrag an. 5.000 Euro seien bereits bei seinem Verteidiger Florian Höllwarth hinterlegt, gab der 64-Jährige an.

Vor Beginn des Prozesses hatten sich vor dem Landesgericht Wien rund 20 Demonstrierende um den rechtsextremen Verschwörungstheoretiker und Corona-Leugner Martin Rutter eingefunden. Sie entrollten ein Banner mit der Aufschrift “Stoppt jetzt politisch geförderten Kindesmissbrauch!” Außerdem wurden Plakate mit der Aufschrift “Finger weg von unseren Kindern” gehalten. Gefordert wurden härtere Strafen. Man wetterte gegen “Promi-Bonus” und “Täterschutz” und “milde Urteile” sowie gegen “die linke Schickeria”, die sich nicht ausreichend distanziere.

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