VZS: Das nächste Mal hagelt es Eingaben

„Mangelhafte Diskretion in Südtiroler Apotheken“

Donnerstag, 25. Mai 2017 | 09:53 Uhr

Bozen – Knapp ein Jahr nachdem die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) Stichproben bezüglich des Diskretionsabstandes in Apotheken und Maßnahmen zu deren Durchsetzung durchgeführt hatte, wurden diese 15 ausgewählten Südtiroler Apotheken erneut unter die Lupe genommen.

Häufig beklagen Konsumentinnen und Konsumenten die mangelnde Diskretion in Südtirols Apotheken und fühlen sich in ihrer Privatsphäre verletzt. Viel zu häufig könne man die Gespräche der Käufer mitverfolgen, und folglich vertrauliche Informationen erlauschen. Konsumenten, die auf dem Land wohnen, berichteten sogar, dass sie aus Diskretionsgründen und mit einem beträchtlichen Mehraufwand ihre Medikamente bei städtischen Apotheken kauften.

Daher beschloss man in der VZS, die Lage in den Bezirken genauer unter die Lupe zu nehmen. Insgesamt wurden erneut die 15 Apotheken in ganz Südtirol besucht. In erster Linie wurde kontrolliert ob Bodenmarkierungen, Schilder oder Abgrenzungen vorhanden waren, die ein diskretes Kundengespräch garantieren sollen. Zusätzlich wurde getestet, ob man beim Aufdrängen zum Vordermann ermahnt bzw. vom Verkäufer gebeten wurde, einen ausreichenden Abstand einzuhalten.

Vor einem Jahr war das Ergebnis alles andere als zufriedenstellend, wie die VZS erklärt: In nur einer der 15 Apotheken befand sich eine Bodenmarkierung, die auf den gewünschten Abstand hinwies. In zwei weiteren Apotheken war ein Schild vorzufinden, das die Kunden auf die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes hinwies. In den restlichen zwölf Apotheken hoffte man vergeblich auf ein vertrauliches Gespräch in diskretem Ambiente.

Grundsätzlich war es damals für den Diskretions-Tester der VZS in allen 15 Apotheken überhaupt kein Problem, dem Gespräch zwischen dem Verkäufer und dem Vordermann zu folgen. Auch beim Aufdrängen zum Vordermann gab es nie eine Ermahnung vonseiten des Apothekenpersonals – allenfalls erntete man einen schiefen Blick.

Was sagt das Gesetz?

Laut Datenschutzgesetz (GvD Nr. 196/2003, Art. 83, Absatz 2 Buchstabe b und c) ist es nötig, geeignete Abstände einzurichten um zu vermeiden, dass sensible Daten über den Gesundheitszustand des zu Beratenden an Dritte geraten. Es ist zudem möglich, weitere Maßnahmen einzusetzen, wie z.B. eine Bodenmarkierung oder Abgrenzungen, welche dem Käufer eine gewisse Diskretion gestatten. Es müssen somit Vorkehrungen getroffen werden, dass bei Beratungsgesprächen Dritte keine Kenntnis über den Gesundheitszustand der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers erlangen.

Der erneute Test

Knapp ein Jahr später wurden die Stichproben wiederholt und weitere sechs große Apotheken in der Landeshauptstadt Bozen hinzugenommen. „Das Ergebnis hat sich ein wenig verbessert, ist jedoch keinesfalls zufriedenstellend: Von den 21 getesteten Apotheken hing bei sieben zwar ein Schild, welches auf den Diskretionsabstand hinwies, jedoch nur in einer einzigen war dies zwei Meter vor der Theke angebracht und leicht ersichtlich. In den sechs anderen war das Schild bzw. der Zettel nur durch längere Suche zwischen Werbe- und Preisaufklebern direkt an der Theke zu finden. Eine Abgrenzung bzw. Bodenmarkierung war nur in vier Apotheken zu finden: Diese waren jedoch viel zu nahe an der Theke angebracht und somit fast wirkungslos. Der gebotene Diskretionsabstand wurde, mit Ausnahme der einen Apotheke, jedoch nie korrekt eingehalten, und gab es auch keine Ermahnung von Seiten des Apothekenpersonals, diesen doch bitte einzuhalten“, erklärt die VZS.

Bei diesem Test wurde diesmal zusätzlich auch auf den Abstand zwischen den Bedienplätzen geachtet, welcher nur bei acht Apotheken annehmbar gewesen sei, d.h. man konnte dem Gespräch des Nebenmannes meist besser folgen als dem eigenen. Prinzipiell war es wieder in keiner getesteten Apotheken ein Problem, dem Gespräch des Vordermanns zu folgen.

Die VZS erwartet sich nunmehr von der Gesundheitslandesrätin, dafür zu sorgen, dass angesichts der Bedeutung des Apothekendienstes die Anliegen der Kunden zum Schutz der sensiblen Daten berücksichtigt werden. Dazu der Geschäftsführer der VZS, Walther Andreaus: „Die Vertraulichkeit in den Apotheken sollte nicht länger missachtet werden. Besonders an der Stelle wo Medikamente an Kundinnen und Kunden abgegeben werden. Da braucht es einen Mindestabstand zwischen den Bedienplätzen und zwischen Bedienplatz und wartenden Kunden. Da Aufrufe anscheinend nicht gehört werden ist ein behördliches Einschreiten unverzichtbar. Den Apotheken wird die Rute ins Fenster gestellt. Das nächste Mal hagelt es Eingaben.“

Was können Konsumenten kurzfristig tun, wenn in der Apotheke die Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre nicht eingehalten werden? Zunächst einmal können Verbraucher den Diskretionsabstand selbst einhalten, wie die VZS erklärt. Man könne auch die Apothekerin oder den Apotheker darauf hinweisen, dass es sich um ein vertrauliches Gespräch handelt, das man unter vier Augen führen möchte. Zudem könne man in einem der Situation angemessenen Ton sprechen oder gegebenenfalls das Problem schon vorher auf ein Blatt Papier schreiben und es vorzeigen.

Von: mk

Bezirk: Bozen