Von: importer
Im Prozess gegen Signa-Gründer René Benko wegen des Verdachts des schweren Betrugs sowie der betrügerischen Krida steht Donnerstagnachmittag am Landesgericht Innsbruck ein Urteil bevor. Die Oberstaatsanwältin erklärte in ihrem Schlussplädoyer, Benko habe einen “klassischen Betrug” begangen, indem er der Familienstiftung von Hans Peter Haselsteiner 5 Mio. Euro an “frischem Kapital” herausgelockt habe. Benko-Anwalt Wess sprach hingegen von einem “Mord ohne Leiche”.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft nämlich dem Tiroler Ex-Unternehmer in dem zentralen Anklagepunkt vor, eine “wahrheitswidrige Garantieerklärung” gegenüber dem langjährigen Strabag-Chef Haselsteiner bzw. Vertretern von dessen Familienstiftung am 6. November 2023 – knapp vor der Insolvenz der Signa Holding – abgegeben und dadurch die Schädigung der Stiftung um rund 5 Mio. Euro herbeigeführt zu haben. Die Vertreter der Privatstiftung sollen dazu verleitet worden sein, rund 3,3 Mio. Euro an die Signa Holding GmbH, an der Haselsteiner beteiligt war, zu überweisen und von der Rückforderung von weiteren 1,7 Mio. Euro Abstand zu nehmen. Das Geld sollte an eine andere, in Turbulenzen befindliche Signa-Tochter SportScheck fließen. Nach dem Inhalt der Garantieerklärung sei wahrheitswidrig die (Rück)-Zahlung der rund 5 Mio. Euro als Dividende bis spätestens 30. Juni 2024 an die Privatstiftung zugesagt worden. Was nicht passierte. Insgesamt soll die Privatstiftung daher um das Geld geschädigt und die Signa Holding und eine weitere Gesellschaft im Gegenzug unrechtmäßig bereichert worden sein.
Aktien-Kauf
In Verbindung damit kam in der Verhandlung immer wieder vor, dass Haselsteiner bzw. seine Familien-Privatstiftung im Juni 2022 im Zuge einer Kapitalaufstockung Signa-Development-Aktien im Volumen von 5 Mio. Euro erworben hatte. Der Kaufpreis sollte aber erst dann fällig werden, wenn umgekehrt die Signa Development eine Dividende ausschüttet, wozu es aber nie kam. Doch dann, im Zuge der Signa- und SportScheck-Turbulenzen soll Benko Haselsteiner durch die “wahrheitswidrige Garantie”, das Geld zurückzubekommen, dazu gebracht haben, 5 Mio. Euro zu überweisen. Benko soll auch garantiert haben, dass er persönlich einspringen werde, sollte die Haselsteiner-Stiftung den ausstehenden Dividendenbetrag nicht erhalten.
“Schriftliche Lüge”
Haselsteiner seien durch die notariell beglaubigte Garantieerklärung “5 Mio. Euro aus der Hand genommen worden”, der Industrielle sei dadurch um diesen Betrag “ärmer geworden”, erklärte die öffentliche Anklägerin in ihrem Schlussplädoyer und meinte: “Es war nichts anderes als eine schriftliche Lüge.” Es handle sich um eine “abstrakte Garantie unter Ausschluss sämtlicher Einwendungen aus dem Grundgeschäft”, sah die Oberstaatsanwältin keine Verbindung mit dem Aktienkauf und diesen daher in diesem Zusammenhang als “irrelevant”. Am ehesten sei es mit einem Darlehen vergleichbar: “Ich gebe dir 5 Mio. und du versprichst, dass du mir das zurückzahlst”. So habe es auch Haselsteiner zurecht gesehen.
Zudem seien die Aktien bereits von der Haselsteiner-Stiftung bezahlt worden, der Deal war “erledigt”. Der Kaufpreis sei durch eine Forderungsabtretung über 5 Mio. Euro beglichen worden. Was Benko betrifft, stehe für die Anklagebehörde fest: “Es war ihm klar, dass er den anderen schädigt – das wusste und wollte er.” Benko habe einmal mehr seinen “Hang zur Täuschung und zur Verschleierung” und seinen Sinn für “Eigennutz” unter Beweis gestellt, meine die Oberstaatsanwältin.
Schuldig sei der Angeklagte auch was den Krida-Vorwurf angeht. Dieser dreht sich um ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro, das Benko gegenüber dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern verheimlicht bzw. verborgen haben soll. Benko als “faktischer Geschäftsführer und Machthaber der Signa” habe dieses “Luxusgewehr” bewusst nicht als Vermögenswert angegeben, betrachtete die Anklägerin auch dieses “Verbrechen” als verwirklicht.
Nach dem Schlussplädoyer nahm dann Richter Norbert Hofer noch einmal kurz das bereits beendete Beweisverfahren neu auf. Der Grund: Es kam ein E-Mail einer am Vortag als Zeugin geladenen Vorständin der Haselsteiner-Familienstiftung mit einem Schreiben der Signa Holding. Demnach habe Signa Development mitgeteilt, dass Signa die Verrechnung der Dividende von der Haselsteiner-Stiftung akzeptiert habe.
“Kein Darlehen, sondern Schuld aus Kaufvertrag”
Benko-Verteidiger Wess zeichnete dann in seinem Schlussplädoyer ein gänzlich anderes Bild als die öffentliche Anklägerin zuvor. “Es ist ein Mord ohne Leiche”, stellte Wess eine Schädigung der Haselsteiner-Stiftung wie bereits in seinem Eröffnungsplädoyer abermals wortgewaltig in Abrede. Es sei nämlich definitiv “kein neues Darlehen”, das der Haselsteiner-Stiftung mittels einer Garantieerklärung entlockt worden sei, sondern eindeutig eine “alte Schuld”, die vom Aktienkaufvertrag her resultiere. “Nur weil die Schuld vielleicht noch gar nicht fällig und gestundet war, ist es dennoch eine alte Schuld, die beglichen wurde”, argumentierte er.
Dass Haselsteiner sich und seine Stiftung nunmehr zum “entreicherten Opfer stilisiert”, sei dem geschuldet, dass dieser “genervt, frustriert, verhärmt und verärgert ob der Situation der Signa” sei. Allerdings herrschten offenkundig auch in der Haselsteiner-Stiftung Unklarheiten, was die Rechtsauslegung des Kaufvertrages betreffe. So sei es zumindest verwunderlich, dass sich niemand aus dieser dem Verfahren als Privatbeteiligter angeschlossen und einen Schaden geltend gemacht habe. Überhaupt spreche niemand jemals – weder von Signa-Seite noch von Haselsteiner-Seite – historisch betrachtet von einem Darlehen. Sein Mandant sei in diesem Anklagepunkt jedenfalls freizusprechen.
Auch hinsichtlich der Jagdwaffe argumentierte Wess für einen Freispruch von Benko. Es gebe keine “belastbaren Beweise” dahingehend, dass Benko “die Waffe proaktiv verborgen oder temporär dem Vermögen der Signa-Holding entzogen hat”, sagte der Anwalt. Zudem gebe es keinen Grund, exakt diese Waffe in der Anklage hervorzuheben, zumal auch zwei weitere Waffen gesonderte, individualisierte Merkmale aufgewiesen und einen hohen Wert gehabt hätten. “Die Waffen waren zudem dort, wo sie immer waren”, betonte Wess. “Dass er die Waffe verschwiegen oder verschleiert hat, lässt sich Benko nicht unterstellen”, so der Verteidiger weiters. Außerdem müsse festgehalten werden, dass Benko “ad personam gar nicht für die Waffenverkäufe verantwortlich war.”
Der Schöffensenat unter Vorsitz von Hofer zog sich im Anschluss zur Beratung zurück. Hofer gab 17.00 Uhr als “avisierte Zeit” für ein Urteil an.
Zeugin und Aktenverlesung am Vormittag, weitere Zeugen am Nachmittag
Donnerstagvormittag hatte vor allem die gestraffte “Surrogat”-Verlesung des umfangreichen Strafakts am Programm gestanden. Diese Verlesung, die eigentlich ganz am Ende des Beweisverfahrens steht, sollte die entstandene Zeitlücke füllen, die sich durch die Aussage-Entschlagung zweier Zeugen ergeben hatte. Kurz verlesen wurde etwa eine Aussage in einer Zeugenvernehmung von Signa-Prime-Aufsichtsratsvorsitzendem und Ex-SPÖ-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer. Dieser erklärte, dass Benko der “Erstentscheider” war, “es gab nie einen anderen.” Und Haselsteiner ließ Benko in einem Telefonat emotional wissen, dass dieser noch genau sieben Tage Zeit habe, die 5 Mio. Euro zurückzuzahlen.
Relativ wenig zum Sachverhalt beizutragen hatte die Zeugin am Vormittag, eine frühere Assistentin von Benko. Sie sei vor allem für “organisatorische Assistenz” zuständig gewesen, gab sie zu Protokoll. Sie habe sich um “Termine, das Vorlegen von Unterlagen oder auch um Essen und Getränke gekümmert”, sagte die Zeugin. Bei inhaltlich relevanten Gesprächen sei sie hingegen “nicht dabei gewesen”. Ihre Wahrnehmung über Benko sei allerdings zumindest, dass er “über alles informiert sein wollte.”
“Duell” Haselsteiner-Benko
Kerniger und deutlich inhaltsstärker war hingegen der “Showdown” zwischen Benko und Haselsteiner am ersten Verhandlungstag, am Mittwoch, gewesen. Die ehemaligen Geschäftsfreunde warteten bei der Verhandlung mit unterschiedlichen Darstellungen auf und schenkten sich nichts. Benko bekannte sich zu beiden Anklagepunkten “nicht schuldig”. Wenn Haselsteiner behaupte, dass er getäuscht worden sei, “dann lügt er”, so Benko. Er habe Haselsteiner zum damaligen Zeitpunkt eine Botschaft des Signa-Sanierungsbeauftragten Arndt Geiwitz übermittelt, der darauf gedrängt habe, dass der Industrielle den fälligen Kaufpreis für den Erwerb der Signa-Development-Aktien aus dem Jahr 2022 bezahlen solle. Haselsteiner, der den Kaufpreis offenbar mit der ihm zustehenden Dividendenauszahlung aufrechnen wollte, habe dem letztlich zugestimmt, aber unter der Maßgabe, dass das Geld treuhändig an Geiwitz überwiesen werde – als Unterstützung für die SportScheck, aber de facto an die Signa Holding, an der Haselsteiner auch beteiligt war.
“Er wollte mich zwingen, dass ich Interesse habe, dass die Signa-Sanierung funktioniert”, gab Benko über Haselsteiner zu Protokoll und meinte: “In der Hitze des Gefechtes hat er mir dann die Garantie aufs Auge gedrückt.” Haselsteiner habe massiv Druck auf ihn ausgeübt. Auch dass er das Jagdgewehr als “faktischer Signa-Machthaber” vor den Gläubigern versteckt habe, stritt Benko vehement ab.
Haselsteiner erklärte hingegen als Zeuge, dass es jedenfalls im Kaufvertrag für die Aktien so vorgesehen gewesen sei, dass der Kaufpreis erst dann bezahlt wird, wenn die Dividende ausgeschüttet werde. “Einen Aktienkauf mit frischem Geld hätte ich niemals gemacht”, fügte der langjährige Geschäftspartner und Signa-Anteilseigner wie Investor hinzu. Bezüglich der Garantieerklärung habe er auf eine “glaubwürdige Garantie” Benkos gesetzt. In dieser sei klar festgehalten worden, dass er das Geld zurückbekomme. Ohne eine solche Garantie hätte er das Geld nicht überwiesen.
“Diese fünf Millionen bekomme ich von dir zurück”, beschrieb der Industrielle die getroffene Vereinbarung kurz und knapp. Und zu Benko gerichtet: “Stein und Bein hat er geschworen.” Er hätte jedenfalls zu keinem Zeitpunkt daran gedacht, dass Benko das Geld dafür nicht aufbringen könne. “Er hat den Eindruck erweckt, dass er prinzipiell auch 50 Millionen Euro zahlen könnte”. Haselsteiner maßregelte auch den “Bua” Benko, von dem er sich nie hätte sagen lassen, wann er den Kaufpreis für die Aktien zu entrichten habe.
Schaden ja oder nein
Richter Hofer brachte unterdessen am ersten Prozesstag die für ihn entscheidende Frage für das Urteil auf den Punkt: Hat die Haselsteiner-Stiftung einen Schaden erlitten oder nicht? Der Senat müsse letztlich über eine abstrakte Garantie entscheiden.




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