Frist bis 14. Februar

Bergführer-Ausbildung: Um Zulassung zur Eignungsprüfung ansuchen!

Mittwoch, 25. Januar 2017 | 11:51 Uhr

Bozen – Wer eine Ausbildung zum Bergführer anstrebt, hat noch bis zum 14. Februar Zeit, um im Funktionsbereich Tourismus um Zulassung zur Eignungsprüfung anzusuchen.

Um zur Bergführer-Grundausbildung zugelassen zu werden, müssen Interessierte eine praktische Eignungsprüfung bestehen. Diese wird in diesem Jahr am 4. und 5. März sowie am 20. Mai abgenommen. Um Teilnahme an der Prüfung muss bis spätestens 14. Februar im Funktionsbereich Tourismus schriftlich angesucht werden.

Die Bergführer-Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre und wird von hochqualifizierten Ausbildnern durchgeführt. Um die anspruchsvolle Berufsausbildung durchlaufen zu können, müssen Bergführer-Anwärter einen Tourenbericht vorlegen und einen praktischen Eignungstest bestehen. Mit dem Tourenbericht dokumentieren sie ihre Erfahrung in Fels-, Eis- und Skialpinistik der letzten drei Jahre. Sofern dieser Nachweis den Voraussetzungen entspricht, werden die Bewerber zur praktischen Eignungsprüfung zugelassen. Die Prüfung findet vom 4. bis 5. März und am 20. Mai 2017 statt.

Weitere Auskünfte erteilt der in der Landesabteilung Wirtschaft angesiedelte Funktionsbereich Tourismus (Tel. 0471 413727). Das Anmeldeformular kann auch von der Internet-Seite www.provinz.bz.it/wirtschaft heruntergeladen werden. Informationen erteilt außerdem der Landesverband der Südtiroler Berg- und Skiführer (www.bergfuehrer-suedtirol.it/).

Von: mk

Bezirk: Bozen