Von: pf
Bozen – Die Landesabteilung Arbeit verweist auf ein Online-Verfahren, mit welchem Anträge für Praktikas digital eingereicht und genehmigt werden.
Die Landesabteilung Arbeit hat gemeinsam mit jener der Informationstechnik ein Verfahren entwickelt, um Ameldung und Genehmigung für Ausbildungs- und Orientierungspraktikas online abzuwickeln. Davon betroffen sind alle Betriebspraktika, welche die Abteilung Arbeit genehmigt, einschließlich der Sommerpraktika und jene für benachteiligte Personen. Der Dienst ist über das Portal ProPraktika unter dem Link www.provinz.bz.it/propraktika abrufbar.
Die Landesrätin für Arbeit, Martha Stocker, und ihr Abteilungsdirektor Helmuth Sinn freuen sich über den neuen E-government-Dienst, der den Arbeitgeberverbänden kürzlich vorgestellt wurde. „Das neue Angebot ist von den Wirtschaftsverbänden gut aufgenommen worden und wir sind überzeugt davon, damit als Arbeitsverwaltung noch effizienter zu werden“, sagt die Landesrätin.
Das digitale Verfahren für die Genehmigung von Betriebspraktika steht ab dem 27. April 2017 zur Verfügung. Anträge auf Papier sind danach nicht mehr möglich. Die Bearbeitungszeiten werden durch das neue Verfahren wesentlich beschleunigt.
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