Von: luk
Bozen – Gegen den Baustopp beim Einkaufszentrum in Bozen Süd will sich der Handelsriese Aspiag mit einem Rekurs beim Verwaltungsgericht zur Wehr setzen.
Wie berichtet, hatte die Landesregierung gestern die Baukonzession annulliert, die der frühere kommissarische Verwalter von Bozen, Michele Penta, ausgestellt hatte.
Die Aspiag plant in ihrem ehemaligen Lagerhaus in der Buozzistraße ein 30.000 Quadratmeter großes Einkaufszentrum bauen.
Die Landesregierung hat ihre Entscheidung gestern aufgrund eines Rekurses des Unternehmers Podini und des Handels- und Dienstleistungsverbands hds getroffen.
BISHER
Die Landesregierung hat eine von der Gemeinde Bozen an das Unternehmen Aspiag ausgestellte Baukonzession aus rechtlichen Gründen annulliert.
Im September dieses Jahres hat die Landesregierung das Verfahren zur Annullierung der Baukonzession Nr. 212/2016 eingeleitet. Die Gemeinde Bozen hatte diese zu Gunsten der Aspiag Service für Anpassungsarbeiten am Gewerbegebäude in Bozen-Süd für die Errichtung einer großen Einzelhandelsstruktur ausgestellt.
“Laut Artikel 105 des Landesraumordnungsgesetzes kann jedes Rechtssubjekt und jeder Bürger eine Eingabe bei der Landesverwaltung machen, wenn er oder sie zum Schluss kommt, dass eine Baugenehmigung entgegen dem geltenden Recht erteilt worden ist”, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der heutigen Pressekonferenz (27. Dezember).
Nachdem mehrere Übertretungen bestätigt wurden, hatten die Gemeinde Bozen und die Aspiag Service als Inhaberin der Baukonzession und Eigentümerin des Baues eine Frist von 20 Tagen, um zu den Beanstandungen Stellung zu nehmen. “Die Gemeinde Bozen hat auf ihre Stellungnahme gänzlich verzichtet. Das Unternehmen hat nur zu einem Teil der beanstandeten Punkte Stellung bezogen und konnte die Beanstandungen auch nicht stichhaltig entkräften. So ist uns nichts anders übriggeblieben, als die Konzession heute zu annullieren”, betont der Landeshauptmann.
Landesregierung nimmt Rekurs des hds an: „Konsequente Entscheidung”
Die Landesregierung hat heute die Baukonzession eines 30.000 Quadratmeter großen Einkaufszentrums im Gewerbegebiet Bozen Süd annulliert. Für den hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol stellt dieser Beschluss eine konsequente Entscheidung dar, hatte doch die Landesregierung bereits vor drei Monaten das entsprechende Annullierungsverfahren eingeleitet.
„Dieser Schritt ist lediglich die Konsequenz der geltenden Bestimmungen in der Raumordnung – insbesondere was die Ausübung des Einzelhandels in Gewerbegebieten anbelangt“, erklärt hds-Präsident Walter Amort. Die Landesregierung hat mit ihrer Entscheidung den entsprechenden Rekurs des hds angenommen.
„Dieses Bauobjekt verfügt nicht über die notwendigen raumordnerischen Voraussetzungen für die Ausübung einer Einzelhandelstätigkeit in diesem Gebiet“, so Amort. Die vom ehemaligen Kommissar der Stadt Bozen, Michele Penta, überraschend erteilte Baukonzession ist somit nicht rechtens. Insbesondere ist eine Änderung des Bauleitplanes der Gemeinde erforderlich. Dies hat der hds in seinem Rekurs gegen die Baukonzession festgehalten. Dass die Baukonzession nicht rechtens sei und daher annulliert werden müsse, hatten bereits zuvor sowohl die Raumordnungskommission und das Rechtsamt des Landes bestätigt.
“Diese Entscheidung folgt den Grundsätzen der Südtiroler Raumordnungsbestimmungen. Sie wird dem Prinzip gerecht, dass Einzelhandel vornehmlich in den Orten und bewohnten Gebieten ausgeübt werden kann und nur in bestimmten Ausnahmefällen – wie für sperrige Güter – in den Gewerbegebieten. Südtirol braucht lebendige Ortszentren im Tal und im ländlichen Raum. Diese leben wiederum von der Frequenz der Menschen, die sie aus den verschiedensten Gründen aufsuchen. Der Einzelhandel ist gemeinsam mit der Gastronomie und den Dienstleistungen ein wesentlicher Bestandteil dafür. Er soll deshalb in den Wohngebieten stattfinden, damit wir langfristig den hohen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wert eines belebten Ortes beibehalten können“, so hds-Präsident Walter Amort abschließend.