Das Land fördert jährlich Projekte zur Chancengleichheit

Chancengleichheit: Einreichtermin für Förderansuchen am 20. Jänner

Mittwoch, 14. Dezember 2016 | 17:10 Uhr

Bozen – Projekte zur Förderung der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann sowie der Gleichstellung der Frau in allen gesellschaftlichen Bereichen können jährlich auf eine finanzielle Unterstützung vonseiten des Landes zählen. Ab 2017 gelten dafür neue Richtlinien, die vom Landesbeirat für Chancengleichheit ausgearbeitet und unlängst von der Landesregierung genehmigt wurden.

Um Beiträge ansuchen können demnach auch in Zukunft Frauenorganisationen, Frauengruppen und -initiativen sowie private Einrichtungen und Körperschaften, in deren Satzung die Verwirklichung der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann als Zielsetzung verankert ist. Gefördert werden Projekte zur Verbesserung der rechtlichen und gesellschaftlichen Stellung der Frau, zur Gleichstellung der Frau in allen gesellschaftlichen Bereichen insbesondere im Arbeits- und Wirtschaftsleben, zur Hinterfragung der herkömmlichen Rollenzuweisungen und zur Förderung einer gerechten Aufgabenteilung zwischen Frau und Mann, zur Unterstützung der Frauenkultur, zur Bekämpfung der Gewalt an Frauen, zur Integration von Frauen aus verschiedenen Kulturen und zur Zusammenarbeit und Vernetzung verschiedener Frauenorganisationen.

Neu ist der Einreichtermin für die Ansuchen: Diese müssen innerhalb 20. Jänner beim Frauenbüro eingehen und werden von einer verkleinerten Bewertungskommission mit der zuständigen Landesrätin, der Präsidentin und Vizepräsidentin des Landesbeirates, der Gleichstellungsrätin und der Koordinatorin des Frauenbüros gesichtet. Um die Bewertung und die nachträgliche Kontrolle der Anträge zu erleichtern, gilt für den Finanzplan eine eigene Vorlage, die von den Organisationen verpflichtend verwendet werden muss. Der Finanzplan sowie die Vorlage für das Ansuchen sind im Frauenbüro oder im Internet unter www.provinz.bz.it/ chancengleichheit erhältlich.

Mit den verabschiedeten Richtlinien neu geregelt wurden auch die Bereiche der Antragsstellung sowie der Höhe der Beiträge, der zulässigen Ausgaben, der Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit, der Verwendung von Förderungen, der Abrechnungen, der Rechnungslegung, der Kontrollen und Sanktionen.

Die neuen Kriterien gelten ab dem Jahr 2017. Weitere Informationen erteilt das Frauenbüro  (Tel. 0471 41 86 90; astrid.wiest@provinz.bz.it oder katalin.szabo@provinz.bz.it).

Von: mk

Bezirk: Bozen