Von: mk
Bozen – Bereits im Jahr 1975 versuchten die europäischen Staaten, die Grundlagen für ein „Gemeinschaftspatent” zu legen, um einen einheitlichen Patentschutz über die Ländergrenzen hinaus zu ermöglichen. Am 1. Juni 2023 ist nun das „Einheitspatent“ in Kraft getreten und gilt somit in den 17 teilnehmenden Staaten.
Mit einem Patent kann eine technische Erfindung, sowohl ein Produkt als auch ein Verfahren, vor dem unerlaubten Nachbau geschützt werden. Auf europäischer Ebene gibt es das Europäische Patent, dabei handelt es sich jedoch nicht um ein Patent, das für ganz Europa oder für die Europäische Union Gültigkeit hat. Lediglich die Patentanmeldung und das Verfahren zur Patenterteilung erfolgen zentral beim Europäischen Patentamt.
„Das Verfahren für das Europäische Patent ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen immer noch komplex und kostenintensiv. Ein einheitlicher Patentschutz war dringend erforderlich“, informiert Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen.
Bereits im Jahr 1975 versuchten die europäischen Staaten die Grundlagen für ein „Gemeinschaftspatent” zu legen, jedoch ohne Erfolg. Seit dem Jahr 2000 hat sich auch die Europäische Kommission verstärkt für die Einrichtung eines einheitlichen Patents eingesetzt. Das vorgeschlagene System trat jedoch nicht sofort in Kraft. Grund waren fehlende Unterschriften einiger Mitgliedstaaten bei den Vereinbarungen über das Einheitliche Patentgericht sowie die Folgen des Brexit.
„Das Einheitspatent ist nun endlich am 1. Juni 2023 in Kraft getreten und gewährt einen einheitlichen Schutz in den 17 teilnehmenden Staaten. Das Anmeldeverfahren spielt sich weiterhin vor dem Europäischen Patentamt ab, welches einen Einheitstitel erlässt. Das Einheitspatent bietet also eine zusätzliche Möglichkeit neben nationalen und den klassischen europäischen Patenten“, so Irmgard Lantschner vom Bereich Unternehmensentwicklung der Handelskammer Bozen.
Für die Patentanmelderinnen und -melder eröffnet sich somit ein einfacher und kosteneffizienter neuer Weg für den Patentschutz. Die Aufrechterhaltungsgebühren müssen direkt an das Europäische Patentamt (EPO) und nicht mehr an die einzelnen Staaten entrichtet werden. Im Gegensatz zum „klassischen“ Europäischen Patent muss zudem der Titel nicht in jedem Staat validiert werden. Somit werden die Übersetzungskosten in die jeweilige Landessprache gespart, ebenso wie die Patentanwaltsgebühren in den einzelnen Staaten.
Neben dem „Einheitspatent“ ist auch das System des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) in Kraft getreten, welches für Fragen der Verletzung und der Rechtsgültigkeit von Einheitspatenten und europäischen Patenten zuständig ist. Somit wird es ein einziges spezialisiertes Patentgericht mit ausschließlicher Zuständigkeit geben.
Starker Anstieg der Patentanmeldungen im Jahr 2022
Laut einer Analyse von Unioncamere, der Vereinigung der italienischen Handelskammern, gab es bei den Südtiroler Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt im Jahr 2022 eine Steigerung um 35 Prozent. In absoluten Zahlen ausgedrückt entspricht dies 22 zusätzlicher Anmeldungen, womit die Zahl von 64 (im Jahr 2021) auf 86 (2022) stieg. In Italien wurden 2022 lediglich fünf Prozent mehr europäische Patente angemeldet als im Vorjahreszeitraum.
Anleitungen und Tipps zu Patente und Marken finden Interessierte auf der Homepage der Handelskammer: www.handelskammer.bz.it > Unternehmensentwicklung > Patente und Marken.
Informationen oder Beratungsgespräche können unter folgenden Kontaktinformationen eingeholt bzw. vereinbart werden: Handelskammer Bozen, Bereich Patente und Marken, Tel. 0471 945 514 – 534, E-Mail: patentemarken@handelskammer.bz.it.