Bedenken wegen neuer Ungleichgewichte

Digital Markets Act: hds fordert faire Online-Sichtbarkeit für alle

Mittwoch, 29. Juli 2026 | 10:00 Uhr

Von: luk

Bozen – Die EU-Kommission hat festgestellt, dass Google in seinen Suchergebnissen eigene Dienste – etwa in den Bereichen Shopping, Hotels oder Verkehr – gegenüber Angeboten Dritter bevorzugt und damit gegen den Digital Markets Act verstoßen hat. Der Digital Markets Act, kurz DMA, ist ein europäisches Regelwerk, das die Marktmacht großer digitaler Plattformen begrenzen und faire, transparente sowie diskriminierungsfreie Wettbewerbsbedingungen im Internet gewährleisten soll.

Der Wirtschaftsverband hds begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission. Nun müsse jedoch sichergestellt werden, dass die Vorgaben auch in der Praxis zu einer fairen und diskriminierungsfreien Darstellung der Suchergebnisse führen.

„Die Sichtbarkeit im Internet ist für Handels- und Dienstleistungsbetriebe längst ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Wer bei der Online-Suche nicht gefunden wird, verliert den direkten Zugang zu den Kundinnen und Kunden“, betont hds-Präsident Philipp Moser. Deshalb sei es richtig und wichtig, dass die europäischen Regeln für große digitale Plattformen konsequent durchgesetzt und rechtlich klar ausgelegt werden.

Gleichzeitig warnt der hds davor, durch die Umsetzung der Entscheidung neue Ungleichgewichte zu schaffen. Daher lehnt der hds die von einigen Preisvergleichsplattformen für sich geforderten garantierten Plätze in der Anzeige ab. „Es darf nicht eine zusätzliche verpflichtende Vermittlungsebene zwischen Betrieben und Verbrauchern entstehen. Die Menschen müssen weiterhin die Möglichkeit haben, Angebote direkt bei den Händlern und Dienstleistern zu finden“, so Moser.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen seien darauf angewiesen, ihre Produkte und Leistungen über eigene digitale Kanäle sichtbar zu machen und ohne unnötige Umwege mit ihrer Kundschaft in Kontakt zu treten. Änderungen an der Darstellung von Suchergebnissen dürften deshalb nicht dazu führen, dass direkte Vertriebswege geschwächt oder bestimmte Geschäftsmodelle einseitig bevorzugt werden.

„Fairer Wettbewerb bedeutet, dass weder die Dienste großer Plattformen noch Preisvergleichsportale oder andere Vermittler auf Kosten der Betriebe bevorzugt werden. Die Online-Sichtbarkeit muss für alle Marktteilnehmer gewährleistet bleiben – unabhängig von ihrer Größe und ihrem Geschäftsmodell“, unterstreicht der hds-Präsident.

Der Wirtschaftsverband fordert daher einen engen Dialog zwischen EU-Kommission, Plattformbetreibern, Wirtschaftsverbänden und betroffenen Unternehmen. Entscheidend sei, dass das eigentliche Ziel des Digital Markets Act nicht aus den Augen verloren werde: offene digitale Märkte, echte Chancengleichheit und ein fairer Zugang zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Bezirk: Bozen

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