Nach 90 Jahren erfahren Maria L. und ihr Kind Gerechtigkeit

Nach Vergewaltigung geboren und nie anerkannt: Richter spricht Erben drei Wohnungen zu

Montag, 14. September 2026 | 08:05 Uhr

Von: Martin Geier

Venedig – Die Lagunenstadt ist Schauplatz eines Gerichtsurteils, das in ganz Italien für Aufsehen sorgt und einer jungen Frau – wenn auch posthum – endlich Gerechtigkeit widerfahren lässt. 90 Jahre nachdem eine Sekretärin während des faschistischen Regimes von ihrem Arbeitgeber vergewaltigt worden war und dieser den neun Monate später geborenen Buben nie als seinen Sohn anerkannt hatte, sprach der Richter des Kassationsgerichtshofs der Frau drei Häuser sowie die Pachteinnahmen von Grundstücken zu. Ausschlaggebend war unter anderem ein im Jahr 2012 durchgeführter DNA-Test, der die Vaterschaft des damaligen Täters eindeutig bestätigte.

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Die unglaubliche Justiz- und Familiengeschichte begann mit einem Sexualverbrechen: Im Venedig des Jahres 1936 – Mussolinis faschistisches Regime befand sich auf dem Höhepunkt seiner Macht und führte gerade den Abessinienkrieg – wurde die junge Schreibkraft Maria L. von ihrem Arbeitgeber, dem einflussreichen Schifffahrtsmakler Nicolò S., vergewaltigt.

Als sie daraufhin schwanger wurde, erstattete sie Anzeige. „Es ist ihr jedoch nie gelungen, die Anerkennung ihrer Rechte und der ihres Kindes durchzusetzen”, berichtet Enrico Cornelio, der Rechtsanwalt, der die Erben des leiblichen Sohnes jahrelang im Rechtsstreit vertrat.

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Nach einem jahrzehntelangen Weg durch die Instanzen, in dem der Fall mehrfach zwischen Berufungs- und Kassationsgericht hin- und hergereicht wurde, schuf die italienische Justiz nun endgültig Klarheit: Die Kinder des leiblichen Sohnes haben Anspruch auf das Erbe. Nach diesem komplizierten Rechtsstreit werden sie Eigentümer von drei Wohnungen in einem Gebäude im venezianischen Stadtteil Castello. Zudem steht ihnen ein Anteil an den Pachteinnahmen aus den Grundstücken ihres leiblichen Großvaters zu. Lediglich der Anspruch auf Erlöse aus früheren Immobilienverkäufen wurde nicht anerkannt.

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Das Urteil bringt die Interessen und Forderungen der verschiedenen Familienzweige schließlich in Einklang. Bemerkenswert ist, dass es 90 Jahre nach der Geburt von Angelo L. erging – dem unehelichen Sohn, der 1936 nach einem Sexualverbrechen zur Welt kam, das heute unter die Bestimmungen des beschleunigten Opferschutzgesetzes („Codice Rosso“) fallen würde. Im faschistischen Italien galten jedoch andere Gesetze: Vergewaltigung wurde damals juristisch nicht einmal als Delikt gegen die Person, sondern lediglich als Vergehen gegen die öffentliche Moral gewertet.

Nicolò S. erkannte den Jungen nie als seinen Sohn an. Der Schifffahrtsmakler heiratete nicht, blieb ohne weitere Nachkommen und vermachte sein gesamtes Vermögen seiner Schwester. Von ihr gelangte das Erbe über einen Neffen schließlich an die Urenkel. Ein Erbe namens Giovanni verkaufte nach und nach die landwirtschaftlichen Grundstücke, sodass letztlich nur die Wohnungen im venezianischen Stadtteil Castello übrigblieben.

Der uneheliche Sohn Angelo hatte juristische Schritte eingeleitet und im Jahr 2012 bewies eine DNA-Analyse zweifelsfrei, dass Nicolò sein Vater war. Doch Angelo starb im Jahr 2024, kurz bevor er den Abschluss des Verfahrens und den Erfolg seiner Ansprüche noch selbst hätte erleben können.

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Die Erben von Giovanni argumentierten vor Gericht, dass die Nichtberücksichtigung Angelos im Testament dem ausdrücklichen Willen ihres Großonkels entsprochen habe. Das italienische Zivilrecht, der Codice Civile, setzt diesem Prinzip jedoch enge Grenzen. Anders als in US-amerikanischen Fernsehserien kann ein leiblicher Angehöriger im italienischen Recht nicht einfach übergangen oder enterbt werden. Die Rechtsordnung verankert einen strengen Pflichtteilschutz für leibliche Verwandte – ebenso wie für Ehepartner. In diesem Fall war jedoch nie eine Ehe geschlossen worden.

Der Kassationsgerichtshof bekräftigte diesen Grundsatz nun in letzter Instanz. Vertreten durch die Kanzlei Cornelio führten Angelos Nachkommen den Rechtsstreit fort und erhielten schließlich Recht: Ihnen wurden die drei Wohnungen ihres leiblichen Großvaters im Stadtteil Castello sowie die Anteile an den Pachteinnahmen der Festland-Grundstücke zugesprochen. Lediglich der Anspruch auf Erlöse aus früheren Immobilienverkäufen wurde nicht anerkannt.

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Das Argument der Gegenseite, die Ansprüche seien durch Verjährung bzw. Ersitzung (Usucapione) erloschen, da die Immobilien über Jahrzehnte hinweg nicht beansprucht worden seien, wies das Höchstgericht entschieden zurück.

Unter Justizbeobachtern gilt das Urteil als wegweisend, wenn nicht sogar als sensationell. Tatsächlich erfahren Maria L. und ihr Kind nach 90 Jahren durch ihre leiblichen Erben posthum Gerechtigkeit, weil eine junge Frau während des Faschismus den Mut aufbrachte, gegen einen einflussreichen Schiffsunternehmer Anzeige zu erstatten.

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