Von: Redaktion Südtirol News
Bozen – Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) begrüßt den von der Europäischen Union vorgesehenen rechtssicheren Rahmen für Maßnahmen gegen ausufernde Kurzzeitvermietungen. Südtirol habe die touristische Vermietung von privatem Wohnraum bereits stärker geregelt, erklärt der Verband.
Forderung nach Kontrollen
Nach Ansicht des HGV müssen die bestehenden Bestimmungen nun konsequent umgesetzt werden. Der CIN-Code sorge für mehr Transparenz bei öffentlich beworbenen Unterkünften, ersetze aber keine systematischen Kontrollen. Der Verband fragt daher, ob der angekündigte externe Kontrolldienst inzwischen beauftragt wurde und wann die Kontrollen beginnen.
Zweitwohnungen im Fokus
Auch die tatsächliche Nutzung von Zweitwohnungen müsse genauer überprüft werden, fordert der HGV. Die gesetzliche Möglichkeit von bis zu vier Mietverträgen pro Jahr dürfe aus Sicht des Verbandes nicht dazu führen, dass Wohnungen über längere Vertragskonstruktionen faktisch dauerhaft touristisch genutzt werden, ohne entsprechend erfasst zu werden.
HGV-Direktor Raffael Mooswalder fordert deshalb einen systematischen Datenabgleich und Kontrollen, die sich nicht nur auf öffentlich sichtbare Inserate, sondern auf die tatsächliche Nutzung der Wohnungen beziehen.




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