Von: mk
Bozen – Kaminkehrer werden künftig nach Arbeitsstunden bezahlt. Das sieht die heute beschlossene Änderung der Durchführungsverordnung zur Handwerksordnung vor.
Auf Vorschlag von Wirtschaftslandesrat Arno Kompatscher hat die Landesregierung heute die Durchführungsverordnung zur Handwerksordnung geändert und damit im Bereich Kaminkehrtätigkeit ein neues Tarifsystem eingeführt.
„Bisher wurden die Gebühren für die Kaminreinigung nach einem äußerst komplexen System berechnet, wobei unter anderem der Länge des Kamins und dem Durchmesser Rechnung getragen wurde“, erklärt Landeshauptmann Kompatscher, „von diesem System wollen wir uns zugunsten transparenter Stundentarife nun verabschieden, auch deshalb, weil das bisher geltende Tarifsystem immer wieder Anwendungsschwierigkeiten verursacht und für Unsicherheiten bei Bürgern und Gemeindeverwaltung gesorgt hat.
„Im Einvernehmen mit der Berufsvereinigung der Kaminkehrer im Handwerkerverband und mit der Verbraucherzentrale haben wir uns auf ein neues Tarifsystem geeinigt, das ausschließlich Stundensätze vorsieht“, sagt Landeshauptmann Kompatscher, „und somit eine einfache und transparente Gebührenberechnung ermöglicht.“ Der Stundensatz wurde auf 45 Euro festgelegt, was den derzeit geltenden Tarifen im Installationsgewerbe entspricht. Einziger Tarif, der darüber hinaus aufrecht bleibt, ist jener der Abgasmessung, die im Sinne der Umweltgesetzgebung einmal im Jahr vorgenommen werden muss.
Rechtskräftig wird die geänderte Durchführungsverordnung zur Handwerksordnung nach Veröffentlichung im Amtsblatt.