Die Entwicklung bei der Unterzeichnung von Telefonieverträgen

Erst lesen, dann unterschreiben: VZS mahnt bei digitalen Verträgen zur Vorsicht

Samstag, 22. August 2026 | 07:59 Uhr

Von: Redaktion Südtirol News

Bozen – In den vergangenen Jahren hat sich die Art und Weise, wie Verträge unterzeichnet werden, stark verändert – insbesondere im Bereich der Telefonie. Verfahren, die zunächst ungewohnt und schwer verständlich erschienen, sind mittlerweile zur gängigen Praxis geworden und verdrängen zunehmend, wenn auch noch nicht vollständig, die traditionelle Unterschrift auf Papier. Doch Vorsicht: Heute braucht es für den Abschluss eines neuen Telefonievertrags oft nur wenige Schritte – und nicht selten merkt man dabei nicht einmal, dass man gerade einen Vertrag abschließt. Das merkt die Verbraucherzentrale Südtirol an.

Vor dieser technologischen Entwicklung war das Unterzeichnen eines Vertrags einfach und zugleich “sicher”. Man brauchte nur den Vertrag selbst und einen Stift – also genau das, was man seit jeher gewohnt war. Heute ist das jedoch nicht mehr unbedingt der Fall. Das Problem liegt dabei nicht in der technologischen Entwicklung an sich, sondern in den Gefahren, die sie mit sich bringen kann. Bei den neuen Formen der Vertragsunterzeichnung wird dem Kunden häufig keine Möglichkeit gegeben, den Vertrag vorab zu lesen. “So ‘unterschreibt’ man zur Annahme und zur Bestätigung, den Vertrag gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben, obwohl dies tatsächlich gar nicht möglich war – man unterschreibt also im Grunde ‘blind'”, schildert die VZS.

Während telefonisch abgeschlossene Verträge, sowohl im Bereich der Telefonie als auch im Energiesektor, für die Verbraucherinnen und Verbraucher inzwischen längst nichts Ungewöhnliches mehr sind, sind die neuen Formen der Vertragsunterzeichnung vielen noch nicht bekannt bzw. nicht vertraut. Die VZS weist seit jeher auf mögliche Probleme bei Verträgen hin, die im Fernabsatz und insbesondere am Telefon abgeschlossen werden. Im konkreten Fall habe der Vertragsabschluss am Telefon paradoxerweise sogar einen Vorteil: “Bei einem telefonisch abgeschlossenen Vertrag besteht zumindest die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Anders ist es hingegen, wenn der Vertrag direkt in einem Geschäft abgeschlossen wird.”

Bei den digitalen Signaturen gibt es zwei unterschiedliche Formen. “Die erste, vielen wahrscheinlich bereits bekannte Variante wird seit längerer Zeit auch in Banken und Postämtern eingesetzt: Die Unterschrift wird direkt auf einem digitalen Pad (Tablet) geleistet. Wird dem Kunden vorher eine Kopie des Vertrags ausgehändigt und die Möglichkeit gegeben, diesen in Ruhe durchzulesen, kann dieses Verfahren als sicher angesehen werden. Nach der Unterzeichnung sollte allerdings überprüft werden, ob die Anzahl der geleisteten Unterschriften mit der Anzahl der im Vertrag vorgesehenen Unterschriften übereinstimmt. Ist dies nicht der Fall, besteht die Gefahr, dass auch Verträge über Produkte und/oder Dienstleistungen unterzeichnet wurden, die gar nicht gewünscht waren und nie besprochen wurden.

Eine weitere Form ist die eigentliche elektronische Signatur. Für Berufstätige bzw. Unternehmen gibt es die elektronische Signatur, während Privatpersonen diese über spezielle Softwarelösungen nutzen können. Da der Dienst allerdings zunächst aktiviert werden muss und das Verfahren aufwendiger ist, wird diese Möglichkeit weniger häufig verwendet. Auch hier besteht die Gefahr vor allem darin, dass der Vertrag vor der Unterzeichnung nicht eingesehen wird.”

Unter den verschiedenen Formen der Vertragsunterzeichnung ist eine besonders weit verbreitet: die Unterzeichnung mittels OTP (One Time Password), also eines Codes, der nur für einen einzigen Vorgang gültig ist. Das Verfahren ist einfach: Man erhält beispielsweise vom Telefonanbieter eine SMS auf das eigene Mobiltelefon und gibt den darin enthaltenen Code an den Verkäufer weiter. Dieser trägt ihn in sein Programm am PC ein – und schon ist der Vertrag unterschrieben, fast wie von Zauberhand.

Doch wie viele Unterschriften wurden tatsächlich geleistet? Das lässt sich laut VZS erst feststellen, wenn man den unterschriebenen Vertrag bekommt – und auch nur dann, wenn dem Kunden die vollständigen Vertragsunterlagen ausgehändigt werden. Denn es komme immer wieder vor, dass in verschiedenen Telefoniegeschäften über diese Verfahren auch Verträge über den Kauf von Produkten (Smartphones, Kopfhörer usw.) „unterschrieben“ werden, die der Kunde gar nicht wollte. Dasselbe könne für Zusatzoptionen wie Online-Unterhaltungsdienste, aber auch für Versicherungsprodukte, Energieverträge usw. gelten.

“Es kommt oft auch vor, dass der Verkäufer darum bittet, das Mobiltelefon des Kunden selbst in die Hand nehmen zu dürfen. Auf diese Weise kann er eigenständig vorgehen, die SMS mit dem Bestätigungscode empfangen und den Code selbst eingeben. Der Kunde unterschreibt den Vertrag somit, ohne es überhaupt zu bemerken. Erst später entdeckt er die betreffende SMS – dann ist es leider oft bereits zu spät. Diese Form der Vertragsunterzeichnung wird mittlerweile auch bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen eingesetzt. In diesem Fall besteht zumindest die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten”, so die VZS.

Wie kann man sich schützen?

Ein wirksamer Schutz ist laut VZS durchaus möglich. Das Wichtigste sei, vor der Unterzeichnung darauf zu bestehen, den Vertrag zuerst lesen zu können. “Es kommt durchaus vor, dass sich manche Verkäufer weigern, vorab eine Kopie des Vertrags auszudrucken. Genau dann sollten die Alarmglocken läuten. Denn wenn es am Vertrag nichts zu verbergen oder zu beanstanden gibt, gibt es für den Verkäufer auch keinen Grund, den Ausdruck zu verweigern.”

Die VZS empfiehlt daher, in diesem Fall konsequent darauf zu bestehen, den Vertrag vor der Unterzeichnung einsehen zu können. “Es ist ein grundlegendes Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher, einen Vertrag vor der Unterschrift lesen zu können.”

Außerdem gelte es zu bedenken: “Ein Vertrag, der direkt im Geschäft unterzeichnet wurde, kann nicht einfach widerrufen werden. Mit der Unterzeichnung wird der Vertrag unmittelbar wirksam. Werden später im Vertrag Positionen entdeckt, die nicht vereinbart wurden, kann es daher sehr schwierig sein, diese nachträglich zu beanstanden.”

Die Beratungsstelle der VZS steht für weitere Informationen zu diesem Thema unter der Telefonnummer 0471-975597 gerne zur Verfügung.

Bezirk: Bozen

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