Gesetz soll Menschenrechte und Umweltstandards weltweit stärken

EU-Lieferkettengesetz final angenommen

Freitag, 24. Mai 2024 | 15:25 Uhr

Von: apa

Das umstrittene EU-Lieferkettengesetz wurde am Freitag in Brüssel vom Rat der EU-Staaten final abgesegnet. Es soll große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Nachdem das EU-Parlament im April seine finale Zustimmung gegeben hat, wird das Gesetz nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt in Kraft. Die EU-Staaten haben dann zwei Jahre Zeit für die nationale Umsetzung.

Die EU-Staaten konnten sich erst nach mehreren Anläufen im März auf einen gemeinsamen Kompromiss einigen – trotz des Widerstands einiger Länder, darunter Österreich. Auch im EU-Parlament hatte das Gesetz keine überragende Mehrheit erreicht: 374 Abgeordnete stimmten für das Vorhaben, 235 dagegen (19 Enthaltungen). Allerdings wurde der Anwendungsbereich deutlich eingeschränkt. Sah die Einigung zwischen den EU-Staaten und dem EU-Parlament noch vor, dass die Richtlinie für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern und 150 Mio. Euro Umsatz gelten soll, soll sie jetzt nur mehr ab 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. Euro Umsatz greifen.

Weiters sind ein risikobasierter Ansatz und Übergangspläne vorgesehen. Als Strafen können zum Beispiel die namentliche Anprangerung oder Geldstrafen in Höhe von bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens verhängt werden. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit der Einhaltung der Pariser Klimaziele vereinbar sind.

Die deutsche sowie die österreichische Wirtschaft hatten sich gegen die Regelung ausgesprochen. Sie kritisierten unter anderem kaum erfüllbare Dokumentationspflichten. Die deutsche Regierung hatte sich auf Druck der FDP enthalten. Auch der österreichische Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) stimmte dem Vorschlag nicht zu. Nachdem Italien seinen Widerstand aufgab, kam die notwendige Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten zustande.

SPÖ-Europawahl-Spitzenkandidat Andreas Schieder und die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Evelyn Regner (SPÖ), begrüßten die heutige finale Einigung in einer gemeinsamen Aussendung: “Das EU-Lieferkettengesetz ist einer der größten Erfolge dieser Legislaturperiode und stellt einen wahren Paradigmenwechsel dar, um Unternehmen endlich zur Sorgfalt in Bezug auf Arbeitnehmer:innen- und Umweltrechte zu verpflichten. Auch Privatpersonen müssen für Schäden, die sie verursachen, haften. Warum sollte das nicht für große, multinational tätige Konzerne gelten?”

“Als ein weiteres Bürokratiemonster”, das “einen entscheidenden Schritt für die Zerstörung der österreichischen Wirtschaft” setze, sieht hingegen FPÖ-Europasprecherin und Kandidatin zur EU-Wahl Petra Steger das neue Gesetz. “Die EU tut derzeit wirklich alles, um den heimischen Unternehmern maximalen Schaden zuzufügen. Nach dem Green Deal Desaster ist das neue Lieferkettengesetz ein weiterer schwerer Anschlag auf die europäische Wirtschaft”, gab ihr ihr Parteikollege, EU-Abgeordneter Roman Haider, recht.

“Nachdem Profiteure der Ausbeutung auf den letzten Metern das Gesetz abschwächen konnten, liegt es an den einzelnen Regierungen, für besseren Klimaschutz, Hilfen für KMUs und Zugang zu Gerichten zu sorgen”, kommentierte Anna Leitner, Lieferketten- und Ressourcenexpertin bei GLOBAL 2000, in einem Statement gegenüber der APA. Die Umweltschutzorganisation forderte von der Regierung und großen österreichischen Unternehmen schon jetzt, mit der Umsetzung zu beginnen.

“Trotz bleibender Schlupflöcher ist das EU-Lieferkettengesetz ein historischer Schritt im Kampf gegen Hungerlöhne, Kinderarbeit und Naturzerstörung. Damit gibt es erstmals einen Rechtsrahmen, der Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet. Jetzt muss Österreich auf nationaler Ebene eine lückenlose Umsetzung sicherstellen”, fordert Stefan Grasgruber-Kerl, Südwind-Experte für Lieferketten.

Auch Bettina Rosenberger, Geschäftsführerin vom Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe), appelliert an Österreich, seinen “großen Handlungsspielraum bei der Implementierung der Richtlinie (…) im Sinne der Menschenrechte zu gestalten. Somit hat Österreich die Möglichkeit, gravierende Schlupflöcher in der nationalen Umsetzung zu stopfen. Die Nationalratswahl wird auch für das österreichische Lieferkettengesetz eine Richtungsentscheidung sein.”

“Eine harmonisierte Umsetzung und klare Anleitungen für Unternehmen werden der Schlüssel für die Implementierung sein”, so BusinessEurope-Generaldirektor Markus Beyrer in einer Aussendung. “Die neuen Sorgfaltspflichtregeln werden die größte Reform des Unternehmensrechts in der Geschichte der EU sein und den europäischen Unternehmen umfangreiche Verpflichtungen, Haftungen und Sanktionen auferlegen. Wir erwarten, dass mit der Umsetzung ein einziges Regelwerk anstelle von 27 verschiedenen geschaffen wird.”

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