Beide Tätigkeiten dürfen nur mit der entsprechenden Befähigung ausgeübt werden

Fremdenführer und Reiseleiter: Bis 28. Februar zur Prüfung anmelden

Donnerstag, 12. Januar 2017 | 17:54 Uhr

Von: pf

Bozen – Noch bis zum 28. Februar können sich Interessierte zur Befähigungsprüfung für die touristischen Berufe Fremdenführer und Reiseleiter anmelden.

Wer in Südtirol als Fremdenführer oder Reiseleiter tätig sein möchte, muss die entsprechende Befähigung nachweisen. Dazu muss eine Befähigungsprüfung abgelegt werden, die vom Funktionsbereich Tourismus des Landes organisiert wird. Interessierte können sich bis zum 28. Februar 2017 zur Prüfung anmelden.

Während es Aufgabe der Fremdenführers ist, Touristen Südtirols Sehenswürdigkeiten, Geschichte, Kunst, Landschaft und Natur näher zu bringen und sie auf Rundgängen, durch Museen oder Ausstellungen zu begleiten, betreut der Reiseleiter Reisegruppen im In- und Ausland und ist für den ordnungsgemäßen Ablauf einer Reise verantwortlich; zudem gibt er touristische Informationen über die bereisten Gebiete. Sowohl die Tätigkeit des Fremdenführers als auch jene des Reiseleiters darf ausschließlich mit der entsprechenden Befähigung ausgeübt werden, die über eine Prüfung erlangt wird.

Sämtliche Informationen zur Prüfung sowie das offizielle Verzeichnis der Reiseleiter und Fremdenführer finden sich auf der Homepage des Landes “Tourismus und Mobilität”, und zwar auf der Seite www.provinz.bz.it/tourismus-mo bilitaet/tourismus/touristisch e-berufe.asp. Auskünfte erteilt der in der Landeswirtschaftsabteilung

Bezirk: Bozen