LR Richard Theiner bei hds

Gesetz Raum und Landschaft: Nahversorgung – Detailhandel – Einkaufszentren

Mittwoch, 28. September 2016 | 10:23 Uhr

Von: luk

Bozen – Was der Entwurf des Gesetzes Raum und Landschaft für den Handel bereithält, hat LR Richard Theiner dem Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol erläutert.

Vor dem Exekutivausschuss des hds hat Landesrat Theiner gestern  seine Tour zur Vorstellung des Rohentwurfs des neuen Gesetzes Raum und Landschaft fortgesetzt. Im Mittelpunkt standen dabei drei Themen: die Förderung der Nahversorgung, das Verbot des Detailhandels im Gewerbegebiet sowie die künftige Regelung der Errichtung von Einkaufszentren im Land.

„Eines der zentralen Ziele des neuen Gesetzes, das Raumordnung und Landschaftsschutz gleichermaßen regeln wird, ist die Aufwertung der Ortskerne“, betonte Theiner gestern. Zu lebenswerten Ortskernen gehöre unweigerlich die Nahversorgung, weshalb es diese weiter zu fördern gelte. „Im Gesetzentwurf lassen wir deshalb Detailhandel in allen bebauten Zonen zu“, so der Landesrat. Bis dato waren Geschäfte in reinen Wohngebieten nicht vorgesehen. „So rücken wir die Nahversorgung noch näher an die Menschen“, erklärte Theiner.

Eine Ausnahme gebe es allerdings, betonte der Landesrat: Detailhandel in Gewerbegebieten sei weiterhin grundsätzlich verboten. „Auch das ist eine Maßnahme, mit der wir die gewachsene Handelsstruktur vor Ort schützen und die Ortskerne aufwerten“, so Theiner. In Gewerbegebieten weiter zugelassen sei nur der Verkauf von sperrigen Gütern, auf der grünen Wiese dürfe es dagegen überhaupt keine Handelstätigkeit geben.

Eingegangen ist der Landesrat gestern auch auf den Sonderfall Einkaufszentren. „Wir wissen, dass auch Einkaufszentren zu einer ausgewogenen Handelsstruktur gehören, wir wissen aber auch, dass sie eine Gefahr für die gewachsene Geschäftslandschaft darstellen“, so Theiner. Deshalb sollten Einkaufszentren mit vom neuen Gesetz zwar erlaubt werden, allerdings mit strengen Auflagen. „Möchte eine Gemeinde ein Einkaufszentrum zulassen, muss sie es in einem Durchführungsplan vorsehen und dieser muss die Strategische Umweltprüfung durchlaufen“, so der Landesrat. Darin würden nicht nur die Umweltauswirkungen geprüft, sondern auch die Eignung des Standorts, die Möglichkeit alternativer Standorte sowie die Auswirkungen auf die gewachsene Handelsstruktur und den Verkehr. „Die Strategische Umweltprüfung ist eine hohe Hürde“, unterstrich Theiner gestern.

In den nächsten Wochen wird der Landesrat den Rohentwurf des Gesetzes Raum und Landschaft weiter mit Bürgern und Interessenverbänden diskutieren. Alle Infos zum Entwurf gibt es unter www.provinz.bz.it/natur-raum/ land-raum-mitdenken.asp.

Bezirk: Bozen