PEC-Adressen für Versand von Grundbuchsdekreten

Grundbuch und Kataster: Land erneuert Vereinbarung zum Datenaustausch

Dienstag, 11. Oktober 2022 | 14:56 Uhr

Bozen – Um die Tätigkeit der Landesabteilung Grundbuch und Kataster zu erleichtern, hat die Landesregierung grünes Licht für eine neue Vereinbarung mit der Gesellschaft Infocamere gegeben.
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Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung den Abschluss einer Vereinbarung zum Austausch von Daten zwischen dem Land Südtirol (Datennutzer) und der Gesellschaft Infocamere S.c.p.A (Datengeber) genehmigt. Der zuständige Landesrat Massimo Bessone hatte den Beschluss eingebracht, da die bisherige Vereinbarung ausläuft.

PEC-Adressen für Versand von Grundbuchsdekreten

Die neue, wiederum einjährige Vereinbarung mit der Gesellschaft Infocamere S.c.p.A sieht vor, dass die Landesabteilung Grundbuch und Kataster für den Versand der Grundbuchsdekrete an die Freiberufler die zertifizierten PEC-Adressen und die Datenbank INI-PEC nutzen darf. Nach den gültigen Bestimmungen muss die Zusendung der Grundbuchsdekrete an die im INI-PEC-Register eingetragenen Freiberuflerinnen und Freiberufler (Architekten, Ingenieure, Geometer etc.) an die dort aufscheinende PEC-Adresse erfolgen.

“Diese Vereinbarung bringt eine bedeutende Ersparnis an Zustellungskosten für die Grundbuchsdekrete und Entbürokratisierung mit sich. Für die Ämter entfällt die händische Abfrage und Eingabe der einzelnen Adressen, da eine automatische Abfrage der Datenbank INI-PEC durch das Führungsprogramm des Grundbuches vorgenommen werden kann”, unterstreicht Landesrat Bessone. Mit der Erneuerung der Vereinbarung könne dieser wichtige Dienst auch weiterhin sichergestellt werden.

Von: luk

Bezirk: Bozen