Von: mk
Bozen – Die Landschafts- und Raumordnung in Südtirol war das Thema einer gestern in der Handelskammer Bozen organisierten Informationsveranstaltung. Dabei gingen Expertinnen und Experten besonders auf die aktuell geltenden Gesetzesnormen ein und gaben den rund 40 anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern wichtige Praxistipps.
Die Landschafts- und Raumordnung in Südtirol wurde durch das LG Nr. 9/2018 grundlegend reformiert und verändert. Die Anwendung der neuen Gesetzesnormen gestaltet sich in der Praxis jedoch häufig als schwierig.
Deshalb veranstaltete der Bereich Rechtsangelegenheiten der Handelskammer Bozen gestern eine Informationsveranstaltung, auf der Südtirols Betriebe über die wichtigsten Aspekte der Raumordnung informiert wurden.
„Das Thema Raumordnung brennt den Südtiroler Unternehmerinnen und Unternehmern derzeit besonders unter den Nägeln. Es ist Aufgabe der Handelskammer Bozen, die heimischen Betriebe laufend über aktuelle Wirtschaftsthemen zu informieren“, erklärt Handelskammerpräsident Michl Ebner, der die gestrige Veranstaltung eröffnete.
Die Rechtsanwältin Elisabeth Tinkhauser, Partnerin in der Kanzlei Baur & Partner legte in ihrem Vortrag den Fokus besonders auf die Gewerbegebiete. Im Detail wurden die Themen Ausweisung und Erweiterung von Gewerbezonen, Enteignung und Ansiedlung von Unternehmen, in Gewerbezonen zulässige Tätigkeiten, Dienstwohnungen sowie die Erschließungsgebühr und die Baukostenabgabe erläutert.
Anschließend beleuchtete Rechtsanwalt Alexander Laimer, Partner in der in der Kanzlei Kiem, Ganner, Dilitz & Partner in seiner Präsentation das Landschafts- und Raumordnungsgesetz im Hinblick auf den Tourismus, wobei die Erweiterungsmöglichkeiten für bestehende Betriebe innerhalb und außerhalb des Siedlungsgebiets, die Tourismusentwicklungsgebiete und der Planungsmehrwert die Schwerpunkte waren.
Abgeschlossen wurde die Veranstaltung mit einer Diskussionsrunde, bei der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Praxisfragen an die Expertinnen und Experten richteten.
„Das Event beantwortete vor allem folgende Fragen: Über welche Aspekte der neuen Raumordnung sollte man als Unternehmerin und Unternehmer Bescheid wissen und welche Möglichkeiten eröffnet das neue Gesetz“, so Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen.
Weitere Informationen erteilt der Bereich Rechtsangelegenheiten der Handelskammer Bozen, Ansprechpartnerin Karin Pichler, Tel. 0471 945 531 – 615, E-Mail: legal@handelskammer.bz.it.