Von: bba
Bozen – Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) teilt in einer Presseaussendung mit, dass für befristete und saisonale Arbeitsverträge in der Zeit vom 1. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2020 eine zweite Vertragsverlängerung abgeschlossen werden kann. Dies sieht ein Zusatzabkommen zum Landesabkommen vom 22. März 2019 vor, dass der HGV jüngst mit den lokalen Fachgewerkschaften des ASGB, Filcams CGIL/AGB, Fisascat SGBCISL und Uiltucs UIL-SGK unterzeichnet hat.
Ursprünglich war im Landesabkommen vom 22. März 2019 vorgesehen, dass befristete und saisonale Arbeitsverträge pro Saison nur einmal verlängert werden dürfen, sofern die betreffenden Mitarbeiter
bereits im Gastbetrieb beschäftigt waren. „Wir sind froh, dass wir aufgrund der Covid-19-Ausnahmesituation diese Vereinbarung nun mit den Fachgewerkschaften treffen konnten“, berichtet HGV-Präsident Manfred Pinzger.
Unverändert bleibt die Regelung, wonach für neue Mitarbeiter, die das erste Mal in einem Betrieb beschäftigt werden, zwei Vertragsverlängerungen vorgesehen sind, heißt es abschließend in der Presseaussendung des HGV.