Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat die Periode für das Ansuchen für Exportförderung verlängert, um die Maßnahme insgesamt effizienter zu machen.
Weil es sinnvoll erschien, den Unternehmen einen zusätzlichen Termin für ihre Ansuchen in Sachen Exportförderung anzubieten, hat die Landesregierung heute (27. Dezember) ihren Beschluss vom 6. Dezember widerrufen und ihn durch einen neuen ersetzt. Demzufolge können Unternehmen auch noch nach dem 30. Juni bis einschließlich 30. September 2016 ihre Ansuchen zur Bezuschussung ihrer Messetätigkeiten einreichen. Damit wird vermieden, dass aus Termingründen diese Fördermaßnahme nicht zur Gänze ausgeschöpft wird.
Weil die aktuellen Fördermaßnahmen zur Internationalisierung der Unternehmen mit Jahresende auslaufen, hatte die Landesregierung am 6. Dezember eine Neuauflage derselben beschlossen. „Die Fördermaßnahmen konzentrieren sich nunmehr auf die Messen als Mittel zur Bewerbung der eignen Leistungen im Ausland“, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Bezuschusst werden die Teilnahme an internationalen Messen, die Platzmiete und unmittelbare Standkosten. Die Internationalisierung stärke nicht nur unmittelbar die Wirtschaft, sie mache sie zudem weniger anfällig für konjunkturelle Schwankungen in den herkömmlichen Märkten.
Die Exportaktivitäten der Südtiroler Betriebe haben in den letzten beiden Jahren zu Rekordzuwächsen im Export geführt: ein Plus von 9,8 Prozent im Jahr 2015, im ersten Quartal Jahr 2016 war es nochmals ein Plus von 4,7 Prozent. Erstmals seit 1996 übertrafen 2015 die Exporte höhere als die Importe.
Die Zuschüsse werden erneut 50 Prozent der jeweiligen Kosten betragen. Die Förderanträge sind vom 1. Januar bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres in digitaler Form und mit elektronischer Stempelmarke versehen per PEC bei der Landesabteilung Wirtschaft einzureichen. Nun berücksichtigt dieses auch Ansuchen nach dem 30. Juni bis einschließlich 30. September. Falls die dafür bereitgestellten Mittel nicht reichen sollten, werden die Sätze für die Ansuchen mit einem Datum zwischen dem 30. Juni und dem 30. September gekürzt. Die zu fördernde Messe muss innerhalb desselben Jahres oder des darauffolgenden Jahres stattfinden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Tourismusunternehmen und andere Branchen entsprechend der Ateco-Klassifizierung, die ihre Produkte oder Leistungen nicht exportieren können. Auch die Teilnahmekosten an einem IDM-Gemeinschaftsstand werden nicht weiter bezuschusst. Für Großunternehmen gilt die De-minimis-Auflage. Weitere Informationen zu den Ansuchen können auf der Webseite der Abteilung Wirtschaft eingesehen werden.