Einige Freiheiten mit dem PCR-Test

Jugend-Sommercamps: LR Achammer bespricht mit Verbänden die Regeln

Donnerstag, 11. Juni 2020 | 17:11 Uhr

Bozen – Seit Mittwoch dieser Woche sind Ferienlager für Jugendliche und Kinder wieder möglich. Dazu hatte die Landesregierung am 9. Juni die Anlage A des neuen Landesgesetzes Nr. 4. vom 8. Juni geändert.

Jugendlichen Normalität und einige Freiheiten wiedergeben

Jugendlandesrat Philipp Achammer betont: “Damit können wir den Kindern und Jugendlichen als Ausgleich zur Zeit im Lockdown wieder einige Freiheiten und ein Stück Normalität zurückgeben und ihnen soziale Kontakte mit Gleichaltrigen, die ja gerade für die gesunde Entwicklung der Heranwachsenden wichtig sind, wieder ermöglichen.” Mit den Vertretern der fünf Dachverbände der Jugendarbeit und von fünf Bildungshäusern haben Landesrat Achammer, Ressortdirektor Armin Gatterer, die Amtsdirektoren Helga Baumgartner (Jugendarbeit) und Martin Peer (Weiterbildung) gestern via Videokonferenz die wichtigsten Vorsorgeregeln für die Jugendcamps besprochen.

Wichtiger Austausch mit Organisationen und Verbänden

“Der Austausch mit den Jugendorganisationen und Verbänden war vor allem wichtig, um in den kommenden Wochen doch mit den Corona-Tests im Vorfeld noch einige Sommer-, Zelt- und Hüttenlager anbieten zu können, die wichtigsten Regeln zu besprechen und Fragen gleich zu beantworten”, sagte Achammer. Gerade für die Jugendarbeit sei es nun wichtig, Kindern und Jugendlichen wieder die Möglichkeit zu geben, Gemeinschaft zu erleben, unterstrich auch Amtsdirektorin Baumgartner.

In punkto Corona-Tests, die die Teilnehmenden der Sommercamps verpflichtend machen müssen, hatte Landesrat Achammer gleich eine gute Nachricht: “Die PCR-Tests für Kinder und Jugendliche werden vom Sanitätsbetrieb kostenlos zu Verfügung gestellt. Damit können wir die Hütten- und Zeltlager wie in einem geschützten Raum abhalten.”

Einige Freiheiten mit dem PCR-Test

Im Detail bedeutet das: Alle am Ferienlager Teilnehmenden, also auch die Personen für die Betreuung und Verpflegung, machen frühestens vier Tage zuvor den PCR-Test, sprich einen Abstrich, der negativ sein muss, um mit dabei sein zu können. Dann kann die Gruppe beliebig groß sein, es gelten keine Abstandsregeln, es braucht keinen Mund-Nasen-Schutz, nur im Zeltlager oder in der Selbstversorgerhütte. Allerdings soll die Gruppe unter sich bleiben, weshalb auch kein Kontakt mit Besuchern oder anderen Gruppen möglich ist. Tägliches Fiebermessen  und eine Anwesenheitsliste sind Pflicht.

Bei Ausflügen oder beim Einkaufen halten sich alle, die am Ferienlager teilnehmen, natürlich an die üblichen Regeln und halten einen Meter Abstand von anderen Menschen oder tragen den Mund-Nasen-Schutz. Für Tagesausflüge können Vereinsbusse genutzt werden, wobei alle Sitzplätze belegt werden können und die Jugendlichen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, oder auch öffentliche Verkehrsmittel, in denen ebenfalls Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss und zusätzlich Abstand zu halten ist.

Jugendlichen Ausgleich bieten

Alle Gesprächsteilnehmer waren sich bei der Videokonferenz darüber einig, dass gerade in der Neustart-Phase Ferienlager den Jugendlichen wieder einen Ausgleich zur zum Teil eingetretenen Vereinsamung bieten würden. Die Jugendlichen hätten teilweise sehr unter dem Lockdown gelitten, wie die aktuelle Nachfrage an psychologischer Beratung  zeige.

Von: luk

Bezirk: Bozen