Von: bba
Bozen – Obwohl es in Südtirol viele leerstehende, zu mietende Wohnungen gibt, baut man hierzulande auf den geförderten Wohnbau. Folglich weichen grüne Flächen zunehmend grauem Beton. Unsere nordischen Nachbarn setzen auf das Mieten und verschulden sich nicht jahrzehntelang, weil sie nicht das nötige Ersparte aufweisen können. Dennoch fordert der KVW nun, dass die Zugangsbestimmungen im geförderten Wohnbau so abgeändert werden, dass junge Erwachsene und Alleinstehende leichter eine Förderung erhalten.
“Für den Neustart nach Corona werden Schritte zur Ankurbelung der Konjunktur gefordert. Viele Projekte und Maßnahmen sind aktuell gestoppt, obwohl ‘dringend nötig’. Die vielfachen Probleme rund ums Wohnen wurden von den verschiedenen Verbänden vorgebracht und Lösungen sollten im neuen Wohnbauförderungsgesetz Platz finden. Ein solches Gesetz braucht Zeit, viel Diskussionen und Verhandlungen”, weiß Olav Lutz vom KVW Vorstand. “Wie lange es dauert und bis es dann auch Resultate bringt, zeigt das neue Raumordnungsgesetz, welches nun schon viele Jahre unterwegs ist. Bis man dann von einem leistbaren Wohnen sprechen kann, vergehen noch etliche Jahre“, sagt Olav Lutz; „es brauche aber jetzt schon dringende Korrekturen“.
“Zu den dringendsten Maßnahmen zählt der Wohnbauexperte des KVW die Reduktion der 23 Punkte für Neubauten auf 20 Punkte. Viele einheimische Jugendliche haben keine Chance, die notwendigen Punkte für gefördertes Bauland zu erreichen. Für den Kauf einer Wohnung reichen schon jetzt 20 Punkte. Von diesem Dilemma hört man auch von den Gemeindereferenten für sozialen und geförderten Wohnbau. Es dauert oft bis zu zehn Jahre bis ein neues Baugebiet bereit steht. Dann fallen interessierte Bauherren durch den Rost, weil sie die 23 Punkte nicht erreichen. Gleiches gilt beim Ausbau eines bestehenden Hauses. Wird um mehr als 20 Prozent erweitert, wird es als Neubau eingestuft. Um Anrecht auf eine Wohnbauförderung zu haben, braucht es 23 Punkte. Ansonsten gibt es keine Unterstützung. Der Ausbau zu Hause wird fallen gelassen, die Folge ist zum Teil Landflucht aus den Kleingemeinden, da die nötige Unterstützung fehlt”, so der KVW.
“Dass Wohnbauförderung vielfach eine Wirtschaftsförderung ist, wissen nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Wirtschaft. Viele Handwerksbetriebe vor Ort brauchen diese Aufträge besonders in der Nach-Corona-Zeit. Kleinbetriebe haben selten eine Chance bei größeren, öffentlichen Ausschreibungen und sind auf kleine Aufträge vor Ort angewiesen. Die Wertschöpfung bleibt im Dorf, dies ist eine sinnvolle Förderung”, so der KVW.
“Der KVW fordert, dass eine Abänderung der 23 Punkteregelung jetzt erfolgen muss und nicht erst mit dem neuen Wohnbauförderungsgesetz. Die Landesregierung kann dies jetzt entscheiden und damit ein Zeichen setzen. Davon profitieren die Arbeitnehmer, junge Erwachsene und Handwerksbetriebe vor Ort sowie die Dörfer und das soziale Leben dort”, so der KVW.