Von: mk
Lana – Das Kassationsgericht in Rom hat das Urteil in der zweiten Instanz gegen Serafin Unterholzner in Zusammenhang mit seinem in Konkurs gegangenen Unternehmen Lana Bau annulliert. Der bekannte Südtiroler Baulöwe war ursprünglich zu sieben Jahren Haft wegen betrügerischen Bankrotts verurteilt worden.
Das Berufungsgericht hatte die Anfechtung zweier verschiedener Urteilssprüche in der ersten Instanz in einem verkürzten Verfahren zusammengelegt. Unterholzner war von Vorverhandlungsrichterin Silvia Monaco im Rahmen eines verkürzten Verfahrens zu einer neunjährigen Haftstrafe wegen betrügerischen Bankrotts verurteilt worden. In einem zweiten Verfahren hatte ihn Richter Walter Pelino zu einer Haftstrafe im Ausmaß von viereinhalb Jahren wegen Beihilfe zum Bankrott bzw. wegen Konkursverschleppung verurteilt.
Nun hat das Kassationsgericht allerdings den Verteidigern Paolo Fava und Beniamino Migliucci Recht gegeben. Demnach muss das Berufungsverfahren in Trient wiederholt werden und soll vor einem neuen Richterkollegium stattfinden.
Laut Kassationsgericht seien im ersten Berufungsverfahren bestimmte Einwürfe der Verteidiger bei der Urteilsbegründung nicht berücksichtigt worden.
In der Zwischenzeit dürften einige Anklagepunkte wegen Verjährung wegfallen. Unterholzner kann also mit einer weiteren Strafreduzierung rechnen.